Rechtliche Fragen

  • Ist eine schriftliche Abmahnung egtl gültig, wenn die Firma die Anschrift des Abzumahnenden falsch schreibt? Der Name ist richtig, aber die Anschrift ist vom Chef und nicht vom Mitarbeiter. :D

  • Caz
    Gültig (wenn die Abmahnung den Mitarbeiter auch tatsächlich erreicht... :D ). Formal jedenfalls kein Problem.


    @Stephan
    Ungültig. So ´n Zettel kann doch echt jeder draufkleben, läßt also den Aussteller der Verfügung/ des Verwaltungsakts nicht erkennen.
    Außerdem falsches Datum, das macht schon was aus.
    Ist aber ´ne andere Frage, ob man dadurch nicht irgendwen sehr ärgerlich behindert, also z. B die 21jährige Miss Hannover beim Umzug, und eigentlich besser freundlich sein sollte. Wenn sich da aber einfach nur irgendwer dreist was freihalten will, würde ich erst recht da parken. Obwohl, man weiß es ja vorher nicht. Und warum soll man gleiches mit gleichem vergelten Ist ja auch nicht wirklich souverän.

  • Caz
    Gültig (wenn die Abmahnung den Mitarbeiter auch tatsächlich erreicht... :D ). Formal jedenfalls kein Problem.

    Ok danke. Die Abmahnung wurde halt persönlich übergeben, also keine Möglichkeit sich rauszureden. Und wie ist es, wenn es die 1. Abmahnung ist und der Chef bei Übergabe sagt:"Wenn du dir noch irgendwas zu schulden kommen lässt, dann fliegst du fristlos."? Mir war so, dass das doch nur möglich ist, wenn das abgemahnte Fehlverhalten nochmal gemacht wird, oder?

    • Offizieller Beitrag

    @Stephan
    Ungültig. So ´n Zettel kann doch echt jeder draufkleben, läßt also den Aussteller der Verfügung/ des Verwaltungsakts nicht erkennen.
    Außerdem falsches Datum, das macht schon was aus.


    Ok, da muss ich auch noch mal nachhaken. :engel:
    Was ist denn jetzt genau ungültig: Die Einschränkung, oder das Halteverbot?
    Das ist jetzt nur hypothetisch, denn zum einen stehe ich da ja gar nicht und zum anderen war da auch keine Miss Hannover. :D

  • @Stephan
    Letzteres tut mir aufrichtig leid... :D
    Ungültig ist die Einschränkung.



    Caz
    Deine Erinnerung trügt nicht.
    Jedes Fehlverhalten ist natürlich daraufhin zu überprüfen, welche Sanktion angemessen ist. Du kannst also auch fristlos für etwas fliegen, was Du erstmalig begehst. Ist eher selten, aber gibt´s natürlich.
    Wenn Du einen gleichen Verstoss gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten begehst, muß man überlegen: Wie schlimm ist der Verstoß? Rechtfertigt das nun eine Kündigung? Fristlos oder fristgemäß? Oder reicht evtl. eine nochmalige Abmahnung?
    Das kommt natürlich z. B. auch darauf an, wie lange die Abmahnung zurückliegt, ob der Arbeitnehmer noch "unter dem Eindruck der Abmahnung" steht, etc.
    Wegen eines anderen Pflichtverstosses ist man ja noch nicht verwarnt (das ist also etwas anders als etwa beim Fußball). Natürlich kann auch eine Ansammlung unterschiedlicher Verstösse es für den Arbeitgeber unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Aber nicht so, wie es bei Deinem Chef klingt...
    Man müßte natürlich auch sehen, ob die erste Abmahnung auch so formuliert ist, daß sie bei Gericht "hält". Ob also der Verstoß genau bezeichnet ist, ob die möglichen Konsequenzen eines weiteren Fehlverhaltens verständlich angedroht worden sind usw. Damit kann man aber zur Not auch noch warten, bis es zur Kündigung kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage an die Arbeitsrechtxexperten hier: Habe ich als 400-Euro-Kraft Anspruchauf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankheit? Ich meine ja, so zumindest meine Internetrecherchen. Mein Arbeitgeber ist da allerdings anderer Meinung und argumentiert damit, dass ich stundenweise bezahlt werde (ich verdiene als nur bis zu 400 Euro monatlich) und somit nur dann Geld bekomme, wenn ich auch tatsächlich da bin. Außerdem steht im Vertrag, dass bezahlter Urlaub etc schon mit dem normalen Stundenlohn abgegolten ist. Ist das so zulässig oder habe ich auch unter diesen Umständen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheutsfall

  • Du hast auf jeden Fall Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankheit. Dass dieses mit dem normalen Lohn schon abgegolten sein soll, halte ich für nicht tragbar. Der Mindestanspruch auf Urlaub beträgt gemäß Gesetz bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage bzw. 4 Wochen pro Jahr. Bezahlt wird der Urlaub min. mit dem Durchschnitt des Verdienstes der letzten 13 Wochen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre da denn jetzt das weitere Vorgehen, wenn ich mein Recht durchsetzen möchte? Sollte ich mir direkt einen Anwalt nehmen? Dies würde sich aber wirtschaftlich für mich wohl eher weniger lohnen - schließlich kostet der ja. ;) Wer könnte sonst Ansprechpartner sein? Der Betriebsrat? Oder sind vielleicht sogar schon entsprechende Gerichtsurteile bekannt, auf die ich mich einfach beziehen kann?

  • Sollte ich mir direkt einen Anwalt nehmen? Dies würde sich aber wirtschaftlich für mich wohl eher weniger lohnen - schließlich kostet der ja. ;)


    Irgendwas läutet da mit Gerichtskostenbeihilfe bei Chance auf einen gewonnenen Prozess. :grübel:

  • Der Betriebsrat wäre die erste Instanz, an die ich mich wenden würde. Gewerkschaften helfen vermutlich auch, die wollen schließlich neue Mitglieder gewinnen.

  • Sollte eine Rechtschutzversicherung bestehen, würde ich mich an einen Anwalt wenden (sinnvollerweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht).


    Wenn nicht, wäre zu überlegen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht (geringes Einkommen, geringes Vermögen). Da sollte man zum Amtsgericht des Wohnorts gehen, um sich einen sog. Berechtigungsschein ausstellen zu lassen. Nach meiner Erfahrung lehnen die meisten Anwälte solche Mandate auch nicht ab.
    Erst im Gerichtsverfahren lautet das dann "Prozeßkostenhilfe" und ist, wie Strunz richtig bemerkt, auch von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung abhängig. Das erfährt man ja aber in der außergerichtlichen Beratung (Beratungshilfe).

  • Die Gewerkschaft doch aber nur, wenn man Mitglied ist, oder nicht?


    Man könnte es auch so probieren, dort mal zu fragen. Möglich ist das auch über den Betriebsrat: Wenn die die Lage nicht kennen sollten, rufen die - wenn man sich damit auf nette Weise nicht zufrieden gibt - wahrscheinlich bei der entsprechenden Gewerkschaft an, und dürften auch gleich wissen, wer sich da damit auskennt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Otto gab es vor kurzem durch einen Fehler Mac-Books für 49,95 Euro. Tausende Bestellungen, aber OTTO sagt es war ein Fehler.
    http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,642949,00.html


    Bei einem Hotel bei Venedig wurden durch einen Fehler Übernachtungen für 0,01 Euro angeboten. Tausende Buchungen, Betreiber sagt es war ein Fehler.
    http://www.spiegel.de/reise/europa/0,1518,642980,00.html



    OTTO liefert nicht, verteilt stattdessen 100 Euro Gutscheine an Besteller. Davon wollen einige jetzt klagen. Dürfte interessant sein wie eine solche Klage ausgeht.


    PS: Die Hotelbuchungen werden scheinbar nicht storniert....