Rechtliche Fragen

  • Unter Umständen hast Du sogar Glück, dass nicht abgeschleppt wurde.


    Ich wohnte mal in einer Gegend mit Parkplatznot, wo ich dann auch teilweise 2x am Tag Zettel bekam. Wenn da ein Auto mit französischem Kennzeichen so lange stand, wurde es beim zweiten Rundgang gleich abgeschleppt.

  • Das geht ja noch, aber 10 Euro für nix tut schon weh. Hätte dir auch lieber was netteres geschrieben, aber bei der LHH geht die Toleranz in solchen Dingen eh gegen Null. Hier stehen die Damen und Herren schneller am Auto, als man bis 3 zählen kann.

  • Daran habe ich auch schon gedacht. :D
    Glücklicherweise sind es jeweils nur 10 Euro, weh tun tut es aber dennoch.



    Schon klar, aber ich hatte die Hoffnung das das Vergehen nur einmal bestraft werden darf. :engel:


    Ich meine, Du darfst in der Tat nur einmal für Deine Tat bestraft werden. Also, Ticket Nr. Zwo ist rechtswidrig, wenn Du dorthin mitteilst, daß Du durchgehend da gestanden hast.


    Gleichzeitig bekommst Du aber die Medaille für besondere Pfiffigkeit, weil es den Tatbestand "länger im Halteverbot als eine Stunde" gibt, und das macht dann gleich 25 Tacken. :D

  • Das geht ja noch, aber 10 Euro für nix tut schon weh. Hätte dir auch lieber was netteres geschrieben, aber bei der LHH geht die Toleranz in solchen Dingen eh gegen Null. Hier stehen die Damen und Herren schneller am Auto, als man bis 3 zählen kann.


    Das bestätige ich doch gern mal.
    Ärgerlicherweise haben die Damen und Herren offenbar das Gefühl, sie müßten ihr Gehalt zusammenkriegen. Wahlweise gibt es Belobigungen für die meisten Tickets, was weiß ich.
    Mich würde interessieren, ob von Seite der Vorgesetzten tatsächlich solche Vorgaben gemacht werden.

  • Das weiß ich nicht, aber auch aus beruflicher und privater Sicht ist mir bekannt, dass die Stadt Hannover bei der Eifrigkeit ihrer Knöllchenschreiber bundesweit im oberen Drittel der Top Ten liegt.

  • Ich habe es ja im Computerthread schon angeschnitten.


    Dell NP 1300 Euro gibt auf einmal nach 28 Monaten den Geist auf. Meine Recherche ergab das der Grafikchip von NVDIA daran schuld ist und dieses Problem bekannt war/ist. Dell hat die Garantie daher um ein Jahr verlängert. Diese ist ja ansonsten nur 12 Monate. Nun habe ich dort angerufen und wurde gleich abgewimmelt und an eine Faxnummer verwiesen. Dort habe ich das ganze dann nochmal geschildert. Im Internet finden sich zig Beispiele zu dem Fall. Mal wird es kulant sofort und kostenlos repariert, mal für 100 Euro und mal wollen die 429 Euro haben. So auch bei mir.


    Mal abgesehen davon das es in meinen Augen eine Frechheit ist, da nicht kulant zu reagieren:


    Hab ich da irgendwelche Chancen? Wie gesagt, Problem ist Seitens Dell und NVDIA bekannt und eingestanden. Ein Rückruf fand nicht statt, eben nur eine Garantieverlängerung auf 24 statt 12 Monate. Das regt mich richtig auf.

  • Dell ist definitiv nicht kulant. Es dürfte also schwierig werden, wenn Du aus der Garantiezeit bist, zumal die sich selbst schon als sehr großzügig einschätzen werden, wegen ihrer Garantierverlängerung. Zu Dell habe ich auch eine kleine Geschichte.


    Bei einem knarzenden Lautsprecher (nach 4 Wochen) wurde ich dazu genötigt, erst einmal Softwareprobleme auszuschließen mit Software, die ich erst von Dell erwerben sollte. Die Software habe ich dann zwar nach 5 Tagen kostenlos bekommen, aber es war natürlich kein Softwarefehler. Beim gleichen Notebook (für ca. 1500 €) gab dann nach ca. 3 Jahren das Display seinen Geist auf. Nach und nach gab es den sog. "Vertical Line Error" (http://www.theregister.co.uk/2007/04/23/dell_vertical_lines/), also bestimmte Bereiche des Displays haben Pixelfehler, bis ganze Sektoren nur noch schwarz sind. Das passierte bei der Baureihe wohl häufig und der Fehler war Dell auch bekannt, allerdings haben sie ihre Kunden nicht informiert und auch keinen Rückruf gemacht! Bei allen, bei denen der Fehler während der Garantiezeit auftrat, wurde das Display getauscht. Allen anderen wurde vorgeschlagen das Display zum günstigen Preis von 450 € zu erneuern. Mein Fazit: Nie wieder Dell!!!

    4 Mal editiert, zuletzt von CR1896 ()

  • Muss man Säumniszuschläge oder Mahngebühren zahlen? Ich meine nein, mein alter Arbeitgeber hat das auch so gehandhabt.


    Konkret geht es um solche Gebühren vom Finanzamt wegen der Kfz-Steuer. Lustig dabei ist, dass ich seit ca. einem Jahr eine Forderung gegenüber dem Finanzamt habe, sich da aber nichts tut.

    Einmal editiert, zuletzt von CR1896 ()

  • Säumniszuschläge müssen gezahlt werden.
    Tust Du es nicht, werden die irgendwann mit einem etwaigen Guthaben von Dir verrechnet. Wenn Du ganz viel Pech hast, können die SZ'e auch vollstreckt, also zwangsweise beigetrieben werden, sofern das verhältnismäßig ist...


    EDIT: Ahh, ich lese grad, es geht um Kfz-Steuer. Lass mich Raten, der Bankeinzug hat nicht gefunzt, jetzt Säumniszuschläge und 3,- € Gebühren für die Nichteinlösung der Lastschrift, gell?! :anmachen:


    Grundsätzlich kannst Du natürlich jederzeit beim FA einen Erlass des SZ beantragen.


    Was für eine Forderung hast Du denn gegenüber dem Finanzamt?
    Wartest Du darauf, dass man Deine Einkommensteuererklärung bearbeitet oder wartest Du auf die Bearbeitung eines Einspruches?

    Einmal editiert, zuletzt von Denyo96 ()

  • Also den Säuminszuschlag habe ich auch überwiesen. Sind nur 50 Cent. Aber die 3 € Gebühren (ohne Hinweis wofür die erhoben werden) überweise ich nicht.
    Ich bin mal gespannt wann meine Forderung endlich bearbeitet wird. An der Rechtmäßigkeit gab es nie einen Zweifel, insofern verstehe ich die Verzögerungen nicht.


    Edit:
    Richtig, der Einzug hat nicht funktioniert. Wegen der 50 Cent mache ich keinen Aufstand, aber die 3 € sehe ich halt nicht ein. Die Forderung stammt aus Gewinnen, die voll versteuert wurden, obwohl ich unter dem Jahressteuerfreibetrag lag und das auch schon letztes Jahr im Mai offensichtlich war.

    Einmal editiert, zuletzt von CR1896 ()

  • in einem werbeprospekt des marktspiegels (lehrter lokalzeitschrift) wird ein 1kg schweine-lachsbraten beim e-center für 0,49€ angepriesen. ich persönlich würde mir zwar zu blöd vorkommen, dahin zu gehen und auf den preis bestehen, möglich wäre es doch aber?!

  • Solange das nur ein Werbeprospekt ist, nicht, da es sich juristisch nur um eine Einladung, ein Angebot zu machen, handelt, wenn ich mich nicht sehr täusche.


    Anders sähe es aus, wenn die einen Online-Shop hätten und das Teil da entsprechend anbieten würden, dann wäre es komplizierter.