Rechtliche Fragen

  • Jupp, du musst dich halt nur irgendwie ausweisen können oder schlüssig erklären, dass du das bist, der du vorgibst zu sein. Reisepass genügt, Perso ist nicht zwingend nötig. Führerschein geht wohl auch noch. Bei allem anderen (Schülerausweis, StudiAusweis, Pfandbon) kommt es dann auf die Kulanz der Beamten an. Z.B. bei mir hats dann vor ein paar Jahren auch schonmal die Bahncard getan.


    Wenn die dir gar nix glauben, dann musste mit uffe Wache. Was die da machen kann ich dir aber nicht sagen. Mazurek?


    Björn
    ihdal.

  • ja, so habe ich das auch in erinnerung. dennoch sind wir uns sicherlich alle einig, dass das mitführen des persos generell stressfreier ist als ein etwaiger umweg über das revier.

  • Ich hab mal ne Frage zu Polizeifotos.


    Bei Bild.de ist ja gestern dieser Typ mit dem halben Kopf gezeigt worden. Das Bild stammt laut beigefügtem Text von einer Polizeiwache. Wie kommen solche Fotos an die Öffentlichkeit bzw. kann die Polizei das Bild einfach veröffentlichen?
    Ich habe vor kurzem ebenfalls einen Fotovergleich von Meth Süchtigen gesehen("Meth" bei Google eingeben reicht schon). Die Bilder stammen auch scheinbar aus der Datenbank der US Polizei. Ist das hier rechtlich auch möglich, die Bilder zu veröffentlichen, z. B. an die Presse?

    Einmal editiert, zuletzt von Tawor ()

  • Alsooo,


    der Freund eines Freundes, dem seine Frau, also die kauft beim Technix Tshirts und stellt das Auto des Freundes des Freundes vor dem Technikerladen ab. Mit Parkschein, aaaaber mit gelber Plakette.
    Jetzt bekommt der Freund des Freundes Post von der Stadt. 1 Punkt und 40 Euro.
    Was soll er machen?

  • Ich würde den Techniker verklagen. Hat bestimmt in seinen AGB nicht stehen, dass man ne grüne Plakete benötigt um bei ihm Shirts zu kaufen.

  • Wie sieht's in Sachen Mietminderung aus, wenn die Heizung diesen Winter Herbst schon zum dritten Mal ausfällt und das ganze aber immer jeweils im Laufe des Tages wieder behoben wird? Bin langsam echt angenervt...


    Gaaaaanz schwierig.
    Im Grunde hast Du Anspruch auf eine nachhaltige Mängelbeseitigung.
    Wenn es aber jedesmal ein anderer Mangel ist, und vor allem das Ding dann erstmal wieder läuft, wirst Du gewisse Nachweisprobleme kriegen. :(
    Ich befürchte, die einzige Möglichleit ist die Drohung (nur die Drohung!) mit der fristlosen Kündigung, und der Ankündigung, dass Du dann sämtliche Kosten gegen den Vermieter geltend machst. Er soll sich gefälligst eine angemessene Kompensation einfallen lassen. Sonst: Immer für den jeweiligen Tag die Miete um 1/30 kürzen...

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das habe ich mir auch gedacht mit dem Dreißigstel. Ist das denn zweifelsfrei berechtigt oder gilt dafür auch Dein erster Satz? Geht mir ja auch gar nicht um viel Geld (ist es ja auch nicht), aber ich will einfach mal ein Zeichen setzen. Jede Wette, dass das Problem innerhalb der nächsten zwei Wochen wieder auftritt. Das habe ich im Urin...
    Gekündigt ist die Wohnung übrigens sowieso schon. Mit der Drohung einer fristlosen Kündigung werde ich daher vermutlich nicht soooo viel bewirken können...

    • Offizieller Beitrag

    Ist auch wieder wahr.
    Den Unmut gibt es aber eventuell ohnehin schon: Da ich den Vermieter wissen ließ, dass ich bei Wohnungsbesichtigungen den Mietinteressenten bei Rückfrage wahrheitsgemäß Auskunft darüber geben würde, warum wir hier ausziehen. Daraufhin zog der Vermieter es dann doch vor, die Wohnung Interessanten erst dann zu präsentieren, wenn wir hier raus sind, da alles andere seinem Ruf abträglich wäre...

  • zahlen und umrüsten


    Meinste Kai?
    Ich hatte die Zeitung bisher immer so verstanden, dass, wenn die dich nur beim Parken ohne grüne Plakette erwischen, sie dir nicht dann das Fahren durch die Umweltzone nicht vorwerfen können. Ich meine, meine Frau hätte ja das Auto da auch mit 'nem Tieflader vor Technikers Laden stellen können. Na ich werd's ihr vom Taschengeld abziehen!


    Ich würde den Techniker verklagen. Hat bestimmt in seinen AGB nicht stehen, dass man ne grüne Plakete benötigt um bei ihm Shirts zu kaufen.


    Nenene, das werde ich mal schön bleiben lassen, nachher kommt der mit Fanta noch vorbei und will einen Faustkampf! ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist im Gesetz (Lfd.Nr. 153 BKatV (Bußgeldkatalog)) geändert worden. Nachdem es erst "Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen geführt" hieß, steht jetzt im Gesetz: "Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen am Verkehr teilgenommen". Da fällt auch das Parken drunter.
    Interessanter ist die Frage, wer da jetzt zahlen soll. Vor allem, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
    Den Punkt und die 40,- € kann es dann nicht geben.
    Bleiben nur die Kosten des Verfahrens und die trägt dann nach § 25a StVG: Der Halter.