Rechtliche Fragen

  • Klarer Fall: Anzeige (selbst ohne weiteres möglich) UND Anwalt (für´s idR kompliziertere Zivilrecht).
    Gegenfrage: Welches Spiel war das mit den vier Reich-Toren ?

  • Super, besten Dank !!
    (Das achtnull gg. den KSC wenig später muß das in meiner Erinnerung völlig verdrängt haben.)

  • Klarer Fall: Anzeige (selbst ohne weiteres möglich) UND Anwalt (für´s idR kompliziertere Zivilrecht).
    Gegenfrage: Welches Spiel war das mit den vier Reich-Toren ?

    Ok, danke.


    War gegen St.Pauli, irgendwann damals ;)

  • Moin, habe bei einem Online-Versandhaus vor einiger Zeit etwas bestellt, eine Teillieferung fand statt, aber der Hauptteil fehlt eben noch. Rechnung musste per Vorkasse bezahlt werden und Rechnung und Lieferschein sind vorhanden. Auch nach mehrmaligen Anmahnen per Mail und Post keine Reaktion. Da die Summe nicht ganz unerheblich ist möchte ich da was unternehmen. Wie geht man am besten vor? Anzeige? Anwalt? Hütte anstecken?


    Bitte um Tipps...


    Also so einfach wie der Herr Kollege seh ich die Sache nicht. Bervor es mit der Anzeige losgeht würde ich noch einiges versuchen. Eine Anzeige sollte immer das letzte Mittel sein.
    Inwiefern hast Du angemahnt? Schriftlich? Per Mail? Telefonisch?
    Ich würde versuchen die Firma telefonisch zu erreichen. Wenn alles nichts hilft:


    Ein letzter Brief mit Fristsetzung, in der Du das Datum angibst, bis sie die Leistung zu erbringen haben. Ich würde da 10 Werktage Zeit geben. Desweiteren würde ich denen die ganzen Schändlichkeiten, was das BGB bei Nichterfüllung eines Vertrages anbietet schon mal androhen, inklusive Anwalt.


    Das ganze noch verschicken als Einschreiben mit Rückschein, und das im Brief noch angeben, als Maßnahme, um das später vor Gericht beweisen zu können.


    Dieser Weg hat bei mir, was eine arg in Verzug geratene Ebay-Auktion betraft, Wunder bewirkt. Zwei Tage später hatte ich das Paket in der Hand.

  • Er hat doch mehrfach per mail und per Post gemahnt.... Fristsetzung ist immer sinnvoll, doch für solche Schreiben würde ich schon den Anwalt bemühen, damit es möglichst wasserdicht wird. Für mich las sich das Gebaren des Geschäftspartners höchst unseriös, nachdem der Papst selbst sehr viel Geduld aufgebracht hat. Vor allem, da auf seine Mahnungen nicht mal ne Antwort gekommen ist, würde ich deshalb auch gleich die strafrechtl. Schiene fahren. Denn das Geld ist womöglich schon futsch und auf der Ware der Eigentumsvorbehalt des Zulieferers....

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  • Moin Ihr Rechtsvertreter!
    Ich hab da mal ein Problem:
    Am 17.05. wurde ein kaputter Ablauf am Waschbecken in der Wohnung über uns vom Hausmeister der Wohnungsverwaltung festgestellt. Wir sind Eigentümer, die Bewohner über uns Mieter. Die Wohnung über uns gehört der SAGA! Am 18.05. stellten wir fest, dass unsere Küche, unser Bad und die Trennwand dazwischen nass geworden sind. Juhu, Wasserschaden. ich rief den Hausmeister an und der sagte mir, dass er das am 17.05. festgestellt habe und für den 19.05.(!!!!!!) einen Klempner bestellt habe. Seiner Aussage nach sollten wir als Eigentümer die (nassen) Wände einfach überstreichen. Naja, das ging hin und her. Wir haben einen Gutachter bestellt, der uns sagte, die Küchenschränke müssten wegen Schimmelgefahr abmontiert werden und die Wand und beide Decken dringend (!) getrocknet werden. Plötzlich sah das auch die Hausverwaltung und der hausmeister ein. Sie kümmerten sich um einen Tischler, der die Schränke abnahm und auch um die Trockungsfirma, die heute hier den Trockner aufgebaut hat. Sie äußerten auch mündlich, dass sie die Kosten (da das ein Versicherungsschaden sei) übernehmen würden. Der Trockner soll nach Aussage der Monteure NICHT ausgeschaltet werden. Nachts könne man ihn dämmen. Wir wohnen in einer 2,5 Zimmer Wohnung. Die Küchenschränke und das Geschirr lagern im Wohnzimmer, die Küche hat seit Anschluss der Maschine ca. 30 Grad, sie ist nur zum Teil zu benutzen (Schränke gehen nicht auf) und die Tür ist nicht zu schließen. Genauso wie im Badezmmer! es sind insgeasmt 10 Löcher in die Decke gebohrt. Ich als Lehrer muss nachmittags zu hause arbeiten. Das geht mit diesem Püster nicht. Das Schlimmste aber: Man kann bei dem Lärm NICHT schlafen, selbst wenn man den Trockner runter reguliert, hört man das im Schlafzimmer! Nun meine Frage: Wir müssen in ein Hotel für die nächsten zwei Wochen, denn so lange soll das Ding hier laufen! Ist das rechtens!?! Die Wohnnung ist nicht bewohnbar! Zahlt das die SAGA GWG!? Ich erreiche dort niemanden mehr. Ich überlege jetzt, dort eine Mail hnzuschicken und anzukündigen, dass wir die nächsten zwei Wochen in einem Hotel wohnen werden.

  • Wenn die Wohnung ts. unbewohnbar ist, ist das grundsätzlich o.K.; allerdings besteht auch auf Deiner Seite eine Schadensminderungsobliegenheit, d.h. zumutbarer billigerer Ersatz sollte akzeptiert werden. Dazu gehört auch, die Hausverwaltung auf Deine Absicht noch einmal nachweisbar hinzuweisen, die Dir ggf. eine Ersatzwohnung zuweisen könnte - natürlich nicht gerade 30 km weit weg - da das für die Eigentümerin u.U. billiger kommen könnte als Dein Hotel. (Zeugen, in 2.Linie Photos, Videos in bezug auf den Zustand der Wohnung können nicht schaden, allerdings scheint darüber momentan kéin Streit zu bestehen - wenn doch, bliebe als ultima ratio ein sog. Selbständiges Beweisverfahren auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht).

    Einmal editiert, zuletzt von 4no1 ()

  • Vielen dank schonmal für Deine Antwort.
    Ich habe jedes Gespräch mit Hausverwaltung, Hausmeister etc. protokolliert, insgesamt über sieben Seiten, Fotos vom Schaden und gerade eben ein Video vom Zustand der Wohnung mit laufendem Trockner gemacht. Insofern habe ich mich da versucht abzusichern. DieWohnung ist eine Eigentumswohnung und die Wohnung darüber gehört eben dieser SAGA GWG. Was mache ich nun, wenn ich dort keinen Ansprechpartner mehr erreiche? Wenn Die uns eine Ersatzwohnung telle, hier in der Nähe, wäre das in Ordnung. Muss der Ersatz irgendwie gleichwertig sein oder können die uns in eine beliebige Hundehütte, bzw. in ein Motel an der Autobahn stecken? Das müsste man ja wahrscheinlich mit der SAGA GWG verhandeln, oder?

  • Gleichwertig sollte es schon sein, Motel geht wohl nicht, Adlon wohl auch nicht.
    Hinsichtlich des Anspruchsgegners liegen meine WEG-Tage schon ein Weilchen zurück. Letzendlich entscheidend ist wohl, ob der Schaden vom Gemenschaftseigentum oder vom Sondereigentum her verursacht wurde.
    Wenn Du niemanden erreichst, ist es vllt. ein kleines Risiko, heute schon umzuziehen, aber wenn Du das genauso exakt nachweisen kannst, wird man Dir daraus keinen Strick drehen können, denke ich. Sollte dann so schnell wie möglich nachgeholt werden. Grundsätzlich hat der Schädiger (WEG ? Sondereigentümer ?) auch so was zu ersetzen, da man ja nicht schlechter gestellt werden soll als ohne den eingetretenen Schaden. Die Einwendung, dass ein Weiterwohnen, ggf. gemindert um die Nutzung einzelner Räume, zumutbar gewesen wäre, kommt in derartigen Fällen natürlich des öfteren. Das ist dann Tatsachenfrage, hinsichtlich derer Du dich aber gut abgesichert zu haben scheinst.

    Einmal editiert, zuletzt von 4no1 ()

  • Kleiner Tipp:


    Melde den Schaden unbedingt auch Deiner Hausratversicherung! Falls Möbel beschädigt bleiben, hast Du gegen den Verursacher (wenn es denn einen gibt) nur einen Anspruch auf Zeitwertersatz, während in Deiner Hausrat Neuwert versichert ist. - Darüberhinaus bieten moderne Hausratpolicen standardmäßig Übernachtungskosten (mitversichert für gewöhnlich bis 1% der Versicherungssumme) an.

  • Ja, ich denke, was das betrifft, können sie mir nichts. Ich habe gerade mit dem Notdienst der GWG telefoniert. Der sagte mir, ich könne die Maschine nachts ja ausmachen und vieleicht könne er einen leren Keller auftun, in dem ich die Küchenmöbel unterbringen kann, sodass sie nicht mehr im Wohnzimmer stehen. Sonst könne er ad hoc nicht für mich tun und sich morgen nochmal melden. Schädiger ist die Verwaltung, das haben sie ja auch schon eingeräumt, indem sie den Tischler und die Trocknungsfirma beauftragt haben. Oder nicht? Mir gegenüber haben sie das auch schon mündlich geäußert. Ich weiß nicht genau, was mit Sondereigentum gemeint ist. Der Schaden ist wie gesagt durch den defekten Ablauf des Waschbeckens der Wohnung über uns entstanden. Dort wohnen Mieter.

  • Das spricht zwar für den Sondereigentümer (also den der einzelnen Wohnung) als Anspruchsgegner, aber das mit den Rohren im Haus ist manchmal verzwickt...
    Die Handlungsweise der Verwaltung spricht zwar dafür, dass sie das mit der Verursachung auch so sieht und in geschätzt 98 % der Fälle wird das dann wohl auch vernünftig reguliert. Als Betriebsblinder, der nur die "kranken" Fälle kriegt, muß ich insoweit nur zur Vorsicht raten, da man dann ggf. mit "Irrtum" o.s.ä. kommen kann. Als gerichtsfestes Anerkenntnis der Verusachung würde ich das noch nicht werten, aber wie gesagt, das dürfte wohl hoffentlich lediglich Theorie bleiben.

  • Muss man bei Ummeldung eines Kfzs zwingend eine neue Umwelplakette anbringen oder kann die angebrachte mit altem Kennzeichen drinbleiben ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, sollte man damit innerhalb der Umweltzone unterwegs sein?

  • @Ninetysixer


    Ein kaputter Abfluss kommt vor. In den meisten Fällen gibt es keinen Verursacher resp. Schädiger, weil hier regelmäßig das Verschulden fehlt. Daher ist die Einschaltung Deiner Hausratversicherung notwendig; für exakt solche Fälle hat man sie...

  • Kurz vor Feierabend hat mich die Verwalterin zurückgerufen. Sie sagt, die Gemeinschaftskasse deckt eben nicht solche Maßahmen wie einen Auszug. Da die (Ab)-Wasser-Rohre zum Gemeinschaftseigentum gehören, Pech gehabt. Kann man die Verwaltung oder die Wohnungsverwaltung nicht vielleicht noch wegen Fahrlässigkeit drankriegen, oder so? Der Hausmeister hat den Schaden schließlich entdeckt und erst für zwei Tage später den Klempner bestellt.



    4no1 UND LordJ: Danke für Eure Tipps und Eure Zeit!

  • Ein letzter Brief mit Fristsetzung, in der Du das Datum angibst, bis sie die Leistung zu erbringen haben. Ich würde da 10 Werktage Zeit geben. [...]


    Das ganze noch verschicken als Einschreiben mit Rückschein, und das im Brief noch angeben, als Maßnahme, um das später vor Gericht beweisen zu können.


    Würde mich hier dem Kollegen Discostu anschließen. Strafanzeige bringt eigentlich nur in Fällen etwas, in denen die Identität des Gegners (Käufer/Verkäufer, zB bei eBay Geschäften) unklar ist. Hier hilft die Ermittlungsarbeit der StA dann schon erheblich weiter.


    Im Übrigen empfiehlt sich tatsächlich eine letzte Aufforderung zur Leistung inkl. Fristsetzung, dass Ganze per Einschreiben/Rückschein, aus Beweisgründen, wie Discostu richtig anführt. Reagiert er dann nicht, lohnt sich der Weg zum Anwalt.

  • @ -NINETYSIXER-:


    Hatte Ende letzten Jahres einen ähnlich gelagerten Fall - Rohrbruch in der Wand, keiner hatte schuld - und ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Hausrat. Riesenglück gehabt, dass trotz 6cm Wasserstand in der Wohnung kaum etwas passiert ist. Mit der Hausrat bist Du da auf jeden Fall auf entpannterer Seite - wie die Vorredner auch sagten. Die damit verbundenen Umstände bleiben Dir natürlich nicht erspart.
    Mein Vermieter bot mir kurzfristig (am Tag des Schadens (ein Freitag) sowie für das anstehende Wochenende) ein Hotelzimmer an, in der darauffolgenden Woche hätte ich eine möbilierte Ausweichwohnung beziehen können, bin aber bei den Eltern untergekommen.


    Nach der Luftentfeuchtung hast Du wahrscheinlich noch nicht alles überstanden. Wahrscheinlich muss zumindest in der über Dir liegenden Wohnung auch der Estrich entfeuchtet und dazu angebohrt werden. In die Löcher kommen dann Schläuche, die auch nochmal gut Wärme abgeben - ob die 30°C, die ich auch etwa hatte, erreicht werden, weiß ich nicht. Vermutlich laufen Luft- und Estrichentfeuchter dann auch im Parallelbetrieb. Bei mir hat es rund einen Monat gedauert, ehe die Wohnung soweit wieder trocken war.


    Drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir flotter klappt - immerhin lag das Epizentrum nicht direkt bei Dir in der Wohnungswand. Alles Gute... bei all der Scheiße.


  • Wenn auch sehr spät: Vielen Dank für die fundierte Antwort ;) .