Rechtliche Fragen

  • auf jeden Fall in der Personalabteilung vorstellig werden.
    Bist du regulär eingeschriebener Student an einer regulären deutschen Uni oder FH,
    fallen nur Rentenversicherung und Steuern an. Alles andere müssten sie zurückrechnen.
    Das alles zumindest wenn du nicht mehr als 20 Std. die Woche arbeitest.
    Also das Studium muss im Vordergrund stehen. Ansonsten beurteilt die Krankenkasse es leicht als reguläres Arbeitsverhältnis.
    Aber wenn die dir schon sagen, dass du für sie weiterhin Student bist und so versichert, dann auf zum Arbeitgeber.


    Dann bist du sogenannter Werkstudent (das hilft deinem Arbeitgeber vielleicht bei der korrekten Anmeldung).

  • Bei 900,-- netto kann man wohl von mehr als 20 h/Woche ausgehen, was in dem Fall nur innerhalb der Semesterferien erlaubt ist. Auf jeden Fall muss nur einmal gezahlt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Letzentlich entscheidet die Krankenkasse, ob du als Student angesehen wirst.
    Die 20 Stunden sind nur der Richtwert, bis zu dem grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass das der Fall ist.
    Also bei mehr als 20 std. nochmal genau abklären bei der KK und notfalls eine Bescheinigung geben lassen.

  • Hm ich bin gespannt wie sich das entwickeln wird morgen.
    Ich arbeite im Schnitt 2 Nächte in der Woche (manchmal auch 3) , a 8 - 11 Stunden je nach Dienst.


    Irgendwer wird ja doppelt zahlen der Arbeitgeber oder ich.
    Sollte der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, hätte ich was davon?

  • also wenn du normal abgerechnet wirst, stehen auf deiner Abrechnung diverse Beträge.
    so z.B. KV-Arbeitnehmeranteil, PV, AV und RV ebenso.
    um die KV, PV und AV Arbeitnehmeranteile würde sich dein Netto erhöhen.


    Wenn da aber nur der Anteil zur studentischen Versicherung und RV steht (mag sein, dass es Arbeitgeber gibt,
    die den studentischen Beitrag vom Gehahlt abführen, ist aber mir aber noch nicht untergekommen), dann solltest du bei
    deiner Krankenkasse deine gezahlten zurückfordern und die Zahlung einstellen.

  • Wenn man denkt es wird ein schlimmer nerviger Prozess wird man manchmal doch überrascht.


    AOK angerufen - Situation geschildert - ein "oh das kann ja nicht sein" von der gegenseite gehört.
    Der nächste Satz war "sie bekommen rückwirkend in den nächsten Tagen ihr Geld zurück und ich beende die Studentenversicherung, da der arbeitgeber vorrangig ist"


    Keine 3min - das ist Service.

  • Kein Wunder - eine der beiden Zahlungen war definitiv zu viel und mußte so oder so erstattet werden. Und jetzt stell Dir mal vor, Du bist die AOK und hast zwei Alternativen, wenn der Versicherte anruft:


    1. Ohne lange Prüfung die Studentenbeiträge erstattten.


    2. Prüfen, ob der Studentenstatus trotz der Beschäftigung weiter Bestand hat, und - falls ja - die regulär abgeführten Beiträge erstatten, die mit AG- und AN-Anteil wahrscheinlich ca. das 3fache ausmachen.


    Was machst Du? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von musketeer54 ()

  • Im Prinzip ist das einfachste Weg, aber ich hab schon in meinem jungen Alter einige tolle Dinge der deutschen Bürokratie erlebt, deshalb bin ich so begeistert gewesen ;)

  • Naja, wie gesagt, ich vermute einfach mal, daß es für die AOK der billigste Weg war und sie ihn deshalb so schnell und bereitwillig eingeschlagen haben. Das heißt ja noch nicht, daß es auch korrekt bzw. für Dich das Beste ist.


    Wie hoch sind denn die GKV-Beiträge, die Dein AG abgeführt hat?

  • Kann ich einen vollstreckbaren Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, wenn ich nicht genau weiß um welchen Betrag es sich handelt?


    Hintergrund ist, dass ich von meiner ehemaligen Chefin noch 125 EUR und meine letzten Arechnungen bekomme.


    Die 125 EUR hat sie im Juli als "Stornoaftung" behalten und sollten jetzt zum 15.9. ausgezahlt werden, allerdings reagiert die gute Dame nicht mal mehr auf E-Mails, obwohl ich weiß, dass sie diese gelesen hat.

  • Denke ich auch. Darum bin ich ja auch der Meinung, er soll nicht so schnell zufrieden sein.



    das sehe ich auch so, bei 2, selten mal 3 Nachtschichten ist ein Vorrang des Studiums eigentlich anzunehmen.


    Bei der Prüfung sind nämlich meines Wissens nach solche Sachen wie Anwesenheitspflicht und-zeit an der Uni von Bedeutung.


    hat man z.B. seine Seminare immer im Block am WE, spricht nichts gegen den ein oder anderen Wochentag, an dem gearbeitet wird, da sich das nicht überschneidet.
    Nachtschichten werden im Studium ja eher selten geleistet und oft ist sogar in der Zeit beim Job noch das Lernen möglich (Portier...)

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich einen vollstreckbaren Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, wenn ich nicht genau weiß um welchen Betrag es sich handelt?


    Nein. Der Mahnbescheid (der noch nicht vollstreckbar ist, dazu braucht es dann noch im Anschluss den Vollstreckungbescheid (muss dann extra beantragt werden)) muss eine bestimmte Forderung enthalten. (§690 ZPO).
    Aber 125,- € ist doch ein bestimmter Betrag. Oder bist Du Dir nicht sicher, ob Du die ganzen 125,- € zu bekommen hast?
    Das Gericht prüft übrigens nicht, ob der Anspruch (überhaupt oder/und in der Höhe) gerechtfertigt ist.



    Wie immer: Ohne Gewähr :)

  • Ich hab auch mal ne Frage. In meinem Freundeskreis hat eine Freundin, einem Freund Geld geliehen. Das geschah vor Zeugen. Er gibt ihr das Geld aber irgendwie nicht zurück! Kann sie ihn wegen Unterschlagung anzeigen und nein, es gibt nichts schriftliches.

  • Ohne schriftliches ist sowas immer ein schwerer und langer Prozess.
    Handelt es sich um eine große Summe?


    Ich weiß schon wieso ich kein Geld verleihe egal an wen :)

  • Ab wann muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein ?
    Habe mal gehört am 3 Tag.
    Stimmt das ?
    Und wieso kann ein Arzt eine Krankmeldung Rückwirkend auf Freitag ausstellen ( am Montag ) obwohl derjenige ja am Freitag hätte den Arzt aufsuchen können.
    Mein Chef ist im Urlaub und ich bin voll angepisst.
    Kaum ist der Chef weg schon macht der krank.
    ( OK könnte sein das er auch was hat )
    Ich bin in Abwesenheit meines Chefs der Küchenchef.
    Am Freitag komme ich zur Arbeit und der Lehrling ist da.
    Ich komme vom umziehen in die Küche und er ist weg.
    Er hat sich bei mir weder abgemeldet noch mir gesagt das es ihm nicht gut geht.
    Er hat schnell einem Kollegen gesagt das er krank ist und zum Arzt geht.
    Bis Heute habe ich nichts von ihm gehört.
    Heute Abend kommt er um 18 Uhr an und gibt mir die Krankmeldung.
    Die Krönung war das er mir sein Berichtsheft vorlegt und ich dieses unterschreiben soll da er ja morgen Zwischenprüfung hat und es da ja braucht.
    Ich habe nur gesagt jetzt nicht leg es irgendwo hin ich muss erst mal meine Arbeit erledigen.
    ( Ich sollte das Berichtsheft für über ein Jahr mal eben kontrollieren und unterschreiben )
    Ich muss für den Idioten schon mehr Arbeiten und auf Freie Tage verzichten und soll dann nur weil er das will mal eben alles andere liegen lassen.


    Mit mir nicht.


    Zum einen bin ich kein Ausbilder ( habe zwar die Berechtigung Berichtshefte zu unterschreiben ) zum anderen kommt so eine Prüfung nicht von heute auf morgen.


    So jetzt habe ich viel geschrieben.
    Für mich ist die wichtigste Frage ab wann eine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein muss und ob das ein Grund für eine Abmahnung ist.