Rechtliche Fragen

  • Eigentlich schon - irgendwie. Für mich klingt das aber fast nach "wir verknasten den einfach so, weil wir ihn schon bei dem Post-Ding nicht dran kriegen."


    Klar, der wirds gewesen sein, aber irgendwie... vielleicht fasziniert mich dieser Zufall auch einfach, dass er durch diese Unachtsamkeit drangekriegt wurde.

  • Manuel - es steht doch drin, wie das Gericht zu der Entscheidung gekommen ist.


    edit: Name gestrichen, da niemand erfahren soll, wie der Hildesheimer "in echt" heißt. Hat er ja bislang auch immer erfolgreich geheim gehalten.

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  • Man hört und liest ja viel davon, nun hat es mich erwischt. Anwälte, die unberechtigte Forderungen eintreiben wollen. Genauer gesagt die Kanzlei Stopp, Pick & Kallenborn aus Saarbrücken.
    Mehr zu dieser Kanzlei und deren Praktiken hier: http://4gang.wordpress.com/201…ng-stopp-pick-kallenborn/


    Bei mir geht es um eine angebliche Forderung der Fa. Unitymedia NRW über rund 180 €. Worauf die Rechnungen sich beziehen, k. A.. Aus welchem Vertragsverhältnis diese stammen sollen, k. A. Was stimmt ist die Anschrift in Paderborn, da wohne ich nun mittlerweile seit 4,5 Jahren nicht mehr. Die Forderung ist völlig an den Haaren herbeigezogen, da der dortige Kabelanschluss über die Miete bezahlt wurde und ich keinerlei Zusatzleistungen gebucht hatte. Und wie schon geschrieben, 4,5 Jahre ist das bereits her! Ich frage mich, woher bekommen diese "Menschen" überhaupt die Adressen? Hacker?


    Jetzt mal die Schritte, die ich unternehmen will:
    - Anruf bei der "Anwalts-Hotline" mit der Bitte, mir alle Rechnungen sowie eine Kopie des Vertrages zukommen zu lassen.
    - Anruf bei Unitymedia, die mir die offenen Forderungen bestätigen sollen.
    - Anzeige bei der Polizei wegen versuchten Betrugs
    - Schreiben an die Verbraucherschutzzentrale


    Ist das ok so oder hat noch einer der Fachleute weitere Tipps was ich machen und was ich lassen sollte???


    Edit(h) sagt:
    Ich erstatte erstmal nur Anzeige wegen versuchten Betrugs.
    Dazu dürfte doch eine Forderung (auch wenn sie hier gar nicht besteht) doch nach drei Jahren verjährt sein oder? 2007 bin ich dort ausgezogen, also ätsch bätsch?

    Einmal editiert, zuletzt von CR1896 ()

  • Verjährung checken...wenn verjährt, kurzer Brief mit dem Hinweis: Verjährung eingetreten...Thema sollte dann erledigt sein.
    (Schufa checken, ob "diese" Firma etwas eingetragen hat)


    Anwalts-Hotline..... evtl. teuere Abzocknummer..... ??


    Ist das Geld und Zeit nicht wert sich weiter mit den "Jungs" zu beschäftigen.

  • Wie gesagt, verjährt wäre es ohnehin wenn eine Forderung bestanden hätte.


    Was Geld und Zeit angeht: Ich würde ja gerne mit der Kanzlei und 11 Jungs meiner Wahl auf den Acker gehen, aber na gut, Du hast natürlich recht.
    Ich werde Anzeige erstatten und wenn dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen. Nervt halt, dass es solche Parasiten gibt, die sich dann auch noch Jurist nennen dürfen.

  • Wie gesagt, verjährt wäre es ohnehin wenn eine Forderung bestanden hätte.


    Was Geld und Zeit angeht: Ich würde ja gerne mit der Kanzlei und 11 Jungs meiner Wahl auf den Acker gehen, aber na gut, Du hast natürlich recht.
    Ich werde Anzeige erstatten und wenn dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen. Nervt halt, dass es solche Parasiten gibt, die sich dann auch noch Jurist nennen dürfen.


    12 Jungs :kichern: ....will mit

  • Nervt halt, dass es solche Parasiten gibt, die sich dann auch noch Jurist nennen dürfen.



    Mir ist es unverständlich, dass da nicht von Staates Seite gegengesteuert wird. Stattdessen kommt bei denen noch der saarländische Wirtschaftsminister zu Besuch in die "Kanzlei".


    Und in Berlin beurkundet einer am laufenden Band Schrottimmobilien für einen Strukturvertrieb und wird Senator für Justiz und Vebraucherschutz (sic). Wir machen uns lustig über Griechenland, aber manchmal scheint mir das hier alles noch viel schlimmer zu sein.


  • 12 Jungs :kichern: ....will mit


    Es geht natürlich nur um Fußball.
    Ich muss mich auch korrigieren. 10 reichen. Die sind zu 11. (einer ist verstorben) in der Kanzlei, also würde es doch passen.


    Sagna
    Das stimmt nicht mit dem Wi.-Minister oder? :nein:


  • Meine Tipps:
    Punkt 1 und 2 ersatzlos streichen, unnützer Aufwand.
    Punkt 3 durch schriftliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (Zähringerstraße 12,
    66119 Saarbrücken) ersetzen.
    Punkt 4 entbehrlich, die kennen die Masche sicher längst.



    Zusätzlich kurzes Schreiben an diese Kanzlei: "Ihre Forderungen weise ich dem Grunde und der Höhe nach zurück. Hilfsweise erhebe ich die Einrede der Verjährung".


    edit:
    Gar kein Schreiben, gar keine Antwort. Nicht, dass man Euren Schriftwechsel noch als Verhandlungen i.S.v. § 203 BGB interpretiert, die die Verjährung hemmen.


    Und Ende. Erst wenn (falls) ein Mahnbescheid eintrudeln sollte, gegen diesen vorgehen.


    Generell: Entspann Dich, ist alles gar nicht so schlimm. Die versuchen's halt. Warum sollst Du Dich da groß mit beschäftigen? Der einzige Aufwand wäre dann halt ein Schreiben an die StA, bei dem Du den Aufwand auch gering halten kannst: Die Unterlagen kopieren, kurzes Anschreiben mit Überschrift "Strafanzeige" und kurzer Schilderung, dass diese Forderungen aus der Luft gegriffen sind o. ä..



    edit2, nun Svennypenny:
    Du beziehst Dich auf den Berliner Justizsenator, die Nachfrage von CR betraf aber wohl den hilfsfranzösischen saarländischen Wirtschaftsminister.

    5 Mal editiert, zuletzt von Mazurek ()

    • Offizieller Beitrag

    Folgendes Szenario: Student bezieht ein Abo zu Studentenkonditionen. Die jeweils gültige Immatrikulationsbescheinigung kann online hochgeladen werden. Vergisst man es, erhält man normalerweise eine Erinnerung. Nun beendet der Student sein Studium, denkt aber nicht weiter an dieses Abo bzw. genauer gesagt an die Sonderkonditionen. Verlag liefert aber weiter zu den gewohnten Konditionen und erinnert nun im übernächsten Semester daran, dass die Immatrikulationsbescheinigung "seit längerem" fehlt. Wenn sie nicht nachgewiesen wird, wird angekündigt, rückwirkend den regulären Preis zu berechnen. Ist das rechtens oder liegt es nicht in der Verantwortung des Verlages, von vornherein nicht zu den Sonderkonditionen zu liefern, wenn die Berechtigung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird bzw. ist es dann nicht sein Pech?

  • Mazurek


    Danke ... hätte es nicht nur überfliegen sollen. Durch die ganzen Skandale blickt man ja schon nicht mehr durch.


    Mein Tipp war übrigens ähnlich, ich nehme allerdings an, daß es da unten ein Sammelverfahren geben könnte und hätte über unsere zuständige Kripo-Dienststelle die schriftliche Anzeige auf den Weg gebracht.


    Das führt dazu, daß man zumindest für die erste Zeit noch einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort hat. Bis die Anzeige bei der StA in Saarbrücken angekommen, im richtigen Dezernat und dann von dort aus bei dem richtigen Ermittlungsbeamten ankommt ... das könnte (so wie ich die Wege innerhalb der Behörden kenne) 'nen Moment dauern, oder?

  • Die Saarbrücker führen bestimmt (mindestens) ein Verfahren. Daher spart es Zeit und Wege, wenn man die Anzeige gleich dort hin schickt. Machen wir uns nichts vor: Wenn die StA Saarbrücken eilbedürftige Maßnahmen für erforderlich hielt bzw. hält, sind diese längst veranlasst worden, da ist dann auch egal, ob nun noch eine weitere Anzeige ein paar Tage früher oder später eintrudelt.


    Kann denn Eure Kripo eine Anzeige direkt an eine auswärtige StA weiterleiten? Bei uns würde diese erst mal zur örtlichen StA wandern, die dann eine Abgabe an die andere StA verfügt. Schneller wäre das wohl nicht.

  • Nee, da hast Du natürlich recht ... der Verfahrensgang bleibt auch so länger als eigentlich nötig. Der einzige Vorteil, den ich gesehen hätte, wäre der, daß ein sachkundiger Kollege hier vor Ort Kontakt zu der ermittelnden Dienststelle im Saarland herstellen und CR1896 vielleicht dorthin direkt hätte verweisen können. Oder ggf. mit ein paar Tipps geholfen hätte, aus der Erfahrung ähnlicher Verfahren, die hier geführt werden/wurden.


    Was ich verhindern wollte, war in erster Linie, daß er (Wohnort HM) auf irgendeine x-beliebige Polizeidienststelle im Land wackelt, die einmal im Jahr mit solch einem Sachverhalt zu tun hat, vielleicht nicht recht damit unzugehen weiß und wo sich eine solche Anzeigenerstattung dann auch mal etwas hinziehen kann (bis die Kollegen das dann im Rahmen einer Protokollaufnahme auf die Kette bekommen haben, kann ein enormer Teil der eigenen wertvollen Freizeit im Eimer sein). Das macht dann keinen Spaß.


    @CR 1896


    Mazureks Tipp ist mit Sicherheit zielsicherer und letztendlich deutlich schneller. Du müsstest wahrscheinlich nur in Kauf nehmen, daß es aber erstmal etwas dauert bis Du eine erste Antwort/Auskunft über den Verfahrensstand erhältst ... dafür bekommst Du diese dann sofort von den örtlich und sachlich zuständigen Stelle.


    Alles (in Kopie) in einen Umschlag, dazu Dein Text mit dem Satz, daß Du Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Strattatbestände gegen die Kanzlei stellen möchtest und dann sendest Du es direkt an die StA in Saarbrücken.


    O.K. so oder soll ich Dir noch 'ne Telefonnummer von einem Sachbearbeiter für solche Dinger aus unserem Hause (Zentraler Kriminaldienst Hannover) besorgen?

    Einmal editiert, zuletzt von Svennypenny ()

  • Folgendes Szenario: Student bezieht ein Abo zu Studentenkonditionen. Die jeweils gültige Immatrikulationsbescheinigung kann online hochgeladen werden. Vergisst man es, erhält man normalerweise eine Erinnerung. Nun beendet der Student sein Studium, denkt aber nicht weiter an dieses Abo bzw. genauer gesagt an die Sonderkonditionen. Verlag liefert aber weiter zu den gewohnten Konditionen und erinnert nun im übernächsten Semester daran, dass die Immatrikulationsbescheinigung "seit längerem" fehlt. Wenn sie nicht nachgewiesen wird, wird angekündigt, rückwirkend den regulären Preis zu berechnen. Ist das rechtens oder liegt es nicht in der Verantwortung des Verlages, von vornherein nicht zu den Sonderkonditionen zu liefern, wenn die Berechtigung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird bzw. ist es dann nicht sein Pech?


    Unabhängig davon, ob das rechtlich zulässig ist oder nicht:


    Falls Du nicht ohnehin vorhast zu kündigen: Anrufen, ein bisschen auf nett machen, dann aber sagen, dass Du das Verhalten so nicht sinnvoll findest und beim Bestehen auf der Forderung schweren Herzens kündigen würdest... Würde mich wundern, wenn die lieber einen Abonennenten für die Zukunft verlieren, als so ein paar Extrakröten zu machen.

  • @CR 1896
    Mazureks Tipp ist mit Sicherheit zielsicherer und letztendlich deutlich schneller. Du müsstest wahrscheinlich nur in Kauf nehmen, daß es aber erstmal etwas dauert bis Du eine erste Antwort/Auskunft über den Verfahrensstand erhältst ... dafür bekommst Du diese dann sofort von den örtlich und sachlich zuständigen Stelle.


    Alles (in Kopie) in einen Umschlag, dazu Dein Text mit dem Satz, daß Du Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Strattatbestände gegen die Kanzlei stellen möchtest und dann sendest Du es direkt an die StA in Saarbrücken.


    O.K. so oder soll ich Dir noch 'ne Telefonnummer von einem Sachbearbeiter für solche Dinger aus unserem Hause (Zentraler Kriminaldienst Hannover) besorgen?


    Brauchst Du erstmal nicht. Ich würde darauf zurückkommen, wenn ich nochmal eine Frage haben sollte, die ihr mir nicht beantworten könnt. ;)
    Ansonsten mache ich das so wie ihr hier beschrieben habt. Also Anschreiben, Kopien des Briefes und der Anlage und dann ab nach Saarbrücken.
    Danke aber für die (angebotene) Hilfe, auch an Mazurek und alle anderen.

  • Ist mir hier wieder aufgefallen:


    Wieso dürfen Inkassounternehmen (überhaupt: sinnlose Erfindung) denn solch kurze Fristen setzen, wie sie es oftmals machen?
    Lediglich eine Woche um einen gewissen Geldbetrag aufzutreiben ist für viele Menschen nunmal nicht so einfach.


    Gibt es da keine Rechtssprechung zu?

  • Es ist doch nicht so, dass das Inkassounternehmen ankommt und ruft: "Überraschung! Hier ist eine Forderung, und jetzt zack zack bezahlen". Sofern es sich nicht um einen Fall wie von CR1896 geschildert handelt, weiß doch der Schuldner in aller Regel, dass es eine Forderung gibt. Und das Inkassounternehmen tritt erst auf den Plan, nachdem der Gläubiger vergeblich versucht hatte, die -fällige- Forderung einzutreiben.


    Inkassounternehmen kann man auch nicht pauschal als sinnlose Erfindung abstempeln. Versetze Dich mal in die Lage eines kleinen Handwerkbetriebes, der Zeit damit vergeuden muss, nach erfolgter Leistung seinem Geld hinterzulaufen und sich mit dreisten säumigen Schuldnern herumzuschlagen.