Rechtliche Fragen

  • Ist eher ne theoretische Frage, weil mans doch nicht macht, aber mich würde das mal ernsthaft interessieren..


    Geht ebenfalls um den Straßenverkehr..
    Jeder kennt die Situationen wo aus 2 Spuren irgendwann nur noch eine wird..
    Geht mir um die Leute, die es mega eilig haben, die ich z.b 3-4 Autos. hinter mir im Rückspiegel sehe, nach links nochma ausscheren , 3-4 Autos überholen um sich dann vor mich wieder einzufädeln.
    Angenommen ich handle da konsequent, fahre so dicht in der Reihe, dass die sich nicht einfädeln können, er probierts aber trotdzem und fährt in mich seitlich rein.. wer kriegt die Schuld?

  • Von verkehrserzieherischen Maßnahmen würde ich abraten:

    Zitat

    § 1 (2) StVO


    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
    geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
    behindert oder belästigt wird.

    Ist egal, ob der/die Andere aus Deiner Sicht damit angefangen hat ... ;)


    Nicht ganz unwichtig dabei ist auch folgender Umstand:


    Der normale Auffahrunfall beispielsweise, bei dem sich jemand in dem vorausfahrendem Fzg. leicht verletzt hat, mündet unter anderem auch in einem Strafverfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung. Dieses Strafverfahren wird allerdings grundsätzlich und ohne Weiteres von der Staatsanwaltschaft eingestellt.


    Rappelt es in dem von Dir beschriebenen Fall und es hat sich jemand dabei verletzt ... -> möglicherweise (!) Vorsatztat.


    Die Staatsanwaltschaften beschäftigen sich tagtäglich mit einer Menge von Fällen alltäglichen Wahnsinns aus dem Straßenverkehr, welche letztendlich in Körperverletzungs-, Nötigungs- oder Anzeigen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mündeten.


    Also, lass den Typen einscheren und wünsch ihm innerlich alles Gute oder meinetwegen einen angenehmen Verkehrstod ... mehr ist es nicht wert.

  • Geht mir um die Leute, die es mega eilig haben, die ich z.b 3-4 Autos. hinter mir im Rückspiegel sehe, nach links nochma ausscheren , 3-4 Autos überholen um sich dann vor mich wieder einzufädeln.


    Eingefädelt wird genau an der Engstelle, nicht 50m vorher, nicht 200m vorher. Wenn vorher noch jemand an die vorbeizieht, ist das kein A.., sondern handelt so, wie es eigentlich gedacht ist.

  • Stephan535,


    das Fahrtenbuch kontrolliert keine Sau.
    Wenn doch aus Versehen irgendwann einmal, dann gibt es fürs Nichtführen 40 € Geldbuße und einen Punkt. So what.
    Wenn Du also nochmal geblitzt wirst, hast Du das Fahrtenbuch eben nicht geführt.


    Aber in den letzten zwei Jahren werden verstärkt Fahrtenbuchauflagen verfügt. Und die Gerichte sind bei der Überprüfung dieser Anordnungen humorlos bis zur Rechtsbeugung.
    Ich meine nur, dass die Behörde eben nicht einfach so mal das Führen des Fahrtenbuchs kontrollieren darf. Also eher ein relativ zahnloser Tiger bislang.

    • Offizieller Beitrag

    Eben. Ich sehe es auch so: Lieber Fahrtenbuch, als Punkt und Gelduße :)
    Ist natürlich nervig und auch ganz schön hart, wenn man bedenkt, dass ich 1998 den letzten Punkt bekommen habe (und seit dem auch außer Parkverstößen nichts hatte) aber nun gut. Mal sehen, wann ich das das erste mal vergessen werde zu führen (bin ja nun auch schon älter nech).

  • Nun, man kann natürlich erst mal versuchen, die Fahrtenbuchauflage abzuwenden.
    Dazu müsstest Du auf das Anhörungsschreiben reagieren und vortragen, dass
    a) der vorgeworfene Verkehrsverstoß zwar nicht zu bagatellisieren, aber auch nicht soo gravierend sei. Zumal ja z. B. auch ein Augenblicksversagen nicht auszuschließen sei; und
    b) der Landkreis seine Ermittlungsmöglichkeiten ja nun beileibe nicht ausgenutzt habe, obwohl das in zumutbarer Weise möglich gewesen wäre.


    Das Fahrtenbuch soll ja (theoretisch) keine Strafe sein, sondern eine Art Prävention.
    Klar, dass dieses Mittel aber praktisch als Strafe eingesetzt wird. Gerade der LK Hildesheim pisst die Leute bei allen möglichen Verstößen an, wo andere Bußgeldstellen noch lange nicht auf die Idee kämen, eine Fahrtenbuchauflage an die Fahrerlaubnisbehörde zu initiieren. Da sitzt irgend so ein High Knee, der seinen persönlichen Rachefeldzug mit den Autofahrern führt.

  • b) der Landkreis seine Ermittlungsmöglichkeiten ja nun beileibe nicht ausgenutzt habe, obwohl das in zumutbarer Weise möglich gewesen wäre.


    Hehe, in der Tat hätte zumindest eine gründliche Lektüre dieses Fadens - und das Zusammentragen der dadurch erhobenen Fakten - zum verdienten Fahndungserfolg führen können...

  • Wäre das denn möglich?
    Also dass jetzt einer von denen hier mit liest uns sagt: "Ach sieh mal an, die Sau, jetzt hab ich dich bei den Eiern" und 535 dann ins Hildesheimer-Dom-Karzer kommt?

  • Ohne Scheiss:
    Eine ostwestfälische Bußgeldstelle meint, mich anhand eines Theaterfotos aus dem Internet identifizieren zu können. Da staunt selbst der Fachmann, aber die müssen mich gegoogelt haben. :erstaunt:
    Ich sei zu schnell gefahren. Ich. Lächerlich.
    Sache läuft noch...