Rechtliche Fragen

  • Ja! Ich hatte die Cam wie gesagt, nur drei mal intensiver in Betrieb und sie funktionierte tadellos und tut jetzt auch noch ihren Dienst, bis auf das der Blitz nicht funktioniert.
    Dieser ist halt plötzlich ausgefallen. Von einem auf den anderen Moment mitten in der Nacht.
    Hatte paar Fotos gemacht und im laufe des Abends ging der Blitz dann nicht mehr. Hab mich dann erst am nächsten Morgen damit beschäftigt und probiert durch zurücksetzen das Problem zu beheben (so stand es in der Fehlerbeschreibung, bei dem Fehlercode).


    Problem ist, die Cam liegt nun bei dem entsprechenden Vertragspartner, der mir entweder für 95 das Gerät repariert, für 20 Euro entsorgt oder für ca. 30 Euro zurückschickt :schraube:
    Neuwert 110 Euro.

  • Wollte mich noch für die Aufklärung da oben bedanken. Hab mich jetzt für die stressfreie Variante (einfach alles Überweisen und mich freuen, dass ich von denen schon mal kein Angebot für die neue Heizung einhole) entschieden.

  • Sollte ausgeschlossen werden, dass es an der Kameratechnik liegt und der "Wasserschaden-Indikator" oder wie sich der Spaß nennt , wirklich Flüssigkeitskontakt meldet, hast du rechtlich keine Chance auf Garantieanspruch / Ersatz, da du nicht beweisen kannst, dass es nie damit in Berührung gekommen ist.
    Du kannst da nur auf Kulanz hoffen, aber ersetzen müssen die dir nix , das Teil verfärbt sich nicht aus Spaß. (Auch wenn du wirklich nix gemacht hast, muss wenn die Story der Werkstadt stimmt, da Wasser o.a. rangekommen sein).

  • Nun, es gilt für Verbraucher die Beweislastumkehr. Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach "Gefahrübergang" (i.d.R. also Kauf und Übergabe) auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel - zumindest als "Grundmangel" - schon vorher vorhanden war. Das führt dann dazu, dass Gewährleistungsansprüche des Käufers durchaus bestehen.


    Dieses Schwert ist recht scharf, denn häufig können Händler den Beweis nicht führen, dass ein Gegenstand bei Übergabe mangelfrei war. Sie werden sich im Zweifel an diesen speziellen Gegenstand schon gar nicht mehr erinnern...
    Allerdings besteht im vorliegenden Fall die Gefahr, dass der Verkäufer beweisen kann, dass der Mangel nur auf eine Fehlbehandlung zurückgeführt werden kann. Er könnte z. B. behaupten, dass man den Mangel ohne weiteres schon vorher hätte erkennen müssen, wenn er denn vorher schon aufgetreten wäre.
    Auch gilt die Beweislastregel nicht für Fälle, in denen ein Käufer unschwer hätte erkennen können bzw. sogar müssen, dass eine Sache, die er gerade kaufen will, mangehaft ist (z. B. 96-Trikotsatz in gelb-blau).


    Woran also erkennt man denn einen "Flüssigkeitsschaden"? Das Ding hat doch einfach nur nicht funktioniert?!
    Wenn Dir definitiv nix passiert ist, kann das Ding ja keinen Flüssigkeitsschaden haben. Also muss irgendetwas anderes defekt sein.
    Wenn die Verkäufer nicht hardcoremäßig bescheissen, würde ich es echt drauf ankommen lassen. Wichtig nur, dass Du Deine Kamera erst einmal zurückbekommst, um (weitere?) Manipulationen auszuschließen. Dann Gewährleistungansprüche schriftlich geltend machen (am besten per Fax mit Sendebestätigung), und wenn die nicht wollen, ab zum Gericht.


    Das Problem kann natürlich sein, dass irgendein windiger Zeuge des Herstellers o.ä. bestätigt, dass nur eine Fehlbehandlung für den Mangel in Betracht kommt.
    Dann würde ich mich dort an höherer Stelle melden und darauf hinweisen, dass es Hinweise auf methodische Käuferverarsche bei diesem Hersteller gibt. Zur letzten Not dann ggf. Verbraucherzentrale oder so.

  • Hat mal irgendjemand ein passendes Ärzte-Zitat für mich, um diesen miesen kleinen Zitierer in die verdienten Schranken zu weisen?
    Ich will mir da vorsichtshalber nicht selbst die Hände schmutzig machen...
    (Tip: Laut eigener Aussage fühlt er sich durch die Bezeichnung "Drecksschwein" noch nicht beleidigt.)

  • Ich empfehle den Song "Ohne Dich", der enthält zahlreiche passende Zeilen.


    Aber nicht die Bands durcheinander bringen, sonst postest Du hier noch: "Aber eines gebe ich offen zuhuuuu: Das was ich will, bist Duuuuuu!".

  • Hat mal irgendjemand ein passendes Ärzte-Zitat für mich, um diesen miesen kleinen Zitierer in die verdienten Schranken zu weisen?

    Mazurek hat'n Schäferhund...


    Ich will mir da vorsichtshalber nicht selbst die Hände schmutzig machen...

    It's a dirty job but someone's got to do it...


    ...yeah!

  • [...]
    Auch gilt die Beweislastregel nicht für Fälle, in denen ein Käufer unschwer hätte erkennen können bzw. sogar müssen, dass eine Sache, die er gerade kaufen will, mangehaft ist (z. B. 96-Trikotsatz in gelb-blau).
    [...]


    Das ist doch mal verständliches Juristendeutsch! :daumen:


  • Woran also erkennt man denn einen "Flüssigkeitsschaden"? Das Ding hat doch einfach nur nicht funktioniert?!
    Wenn Dir definitiv nix passiert ist, kann das Ding ja keinen Flüssigkeitsschaden haben. Also muss irgendetwas anderes defekt sein.
    Wenn die Verkäufer nicht hardcoremäßig bescheissen, würde ich es echt drauf ankommen lassen. Wichtig nur, dass Du Deine Kamera erst einmal zurückbekommst, um (weitere?) Manipulationen auszuschließen. Dann Gewährleistungansprüche schriftlich geltend machen (am besten per Fax mit Sendebestätigung), und wenn die nicht wollen, ab zum Gericht.


    Das Problem kann natürlich sein, dass irgendein windiger Zeuge des Herstellers o.ä. bestätigt, dass nur eine Fehlbehandlung für den Mangel in Betracht kommt.
    Dann würde ich mich dort an höherer Stelle melden und darauf hinweisen, dass es Hinweise auf methodische Käuferverarsche bei diesem Hersteller gibt. Zur letzten Not dann ggf. Verbraucherzentrale oder so.


    Vorab: Vielen Dank für deinen Beitrag!


    Ich hatte die Cam wie erwähnt 3 mal intensiver im Gebrauch bzw mitgenommen.
    Bis dahin hat der Blitz immer funktioniert. Von einem auf den anderen Moment ist der Blitz dann ausgefallen.


    Ich kann definitiv ausschließen das die Cam durch mich mit Flüßigkeit in Kontakt gekommen ist. Es könnte einzig und allein so sein, das dies durch eine 3. Person geschehen ist (die Cam lag Tagsüber im Apartment, wo auch noch weitere Personen waren). Jedoch wäre dies etwas merkwürdig, da der Blitz am anfang des Abends noch funktionierte und ich die Cam den Abend/die ganze Nacht lang, nicht aus meiner Hand gegeben hab!


    Ich weiss jetzt nur nicht wie ich weiter vorgehen soll. Die Cam kann ich für ca. 30 EUR Versandkosten :schraube: wieder unrepariert zurückgeschickt bekommen (vom Vertragspartner von Expert).
    Und was mach ich dann!? Expert beruft sich auf seinen Vertragspartner/Werkstatt, das diese einen Flüßigkeitsschaden festgestellt haben.

  • Die weiteren Personen befragen? Vielleicht ist es dann ein Haftpflichtschaden?


    Aussage von den Personen das keiner an meiner Cam war. Das glaube ich denen auch so.
    Wie gesagt, der Blitz funktionierte ganz normal und ist von einen auf den anderen Moment ausgefallen, sieht man auch anhand der Fotos die ich gemacht hab.

  • Darf man Sachen unternehmen, wie in der Stadt shoppen oder kurzzeitig verreisen, wenn man zwar dank einer kleinen OP krankgeschrieben aber nicht bettlägerig ist?

  • Was hat denn das mit Anstand zu tun?


    Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Sie besagt ja erst einmal nur, dass Du arbeitsunfähig bist.


    Wichtig ist vor allem, dass Du nichts tust, das Deine rasche Genesung gefährden könnte. Wenn Dich also einer abends in der Kneipe beim Zechen sieht und beim Chef verpetzt, ist das ein Problem. Auch solltest Du nicht unbedingt einen Klettergarten o. ä. besuchen.


    Einen Shoppingbummel oder Kinobesuch sehe ich als unproblematisch an. Und auch ein kurzer Wochenendtrip müsste drin sein, wenn er nicht mit allzu großen Strapazen verbunden ist.

  • Soo...
    Moin erstma... wusste nich ganz wohin damit...


    heute bei dem Einlass nach dem die Ordner einen kontrolliert hatten wurde ich von zwei beamten mitgenommen, Ich hatte heute das „Vergnügen“ von einem der Pyrotechnikspürhund (echt so heißt der) kurz PTSH (das sagen die Beamten) beschnüffelt zu werden… dazu wurde ich in einem Container (ich glaube es war der wo auch die Taschen gelagert werden die man abgibt, den eine seite war voll mit Rucksäcken) gebracht. dann musste ich mich dort auf einen hocker setzet damit der Hund an mir rumschnuppern kann. Der ganze vorgang wurde auch auf video aufgenommen. der Spürhund (oder wie auch immer) hat an meiner rechten seite angeschlagen, wie mir der Beamte sagte (ich hab kein komisches verhalten an dem Hund gemerkt außer das er länger brauchte an der Seite, kenn mich da aber auch nich aus). Daraufhin musste ich nochmal meine Taschen leeren, meine Bauchtasche abgeben und ich durfte einmal vor den jungs blankziehen (das wurde aber nich aufgenommen)… sie fanden bei mir nichts!!!


    ich hab mir noch so ein Protokoll ausstellen lassen… ich war aber auch nich ganz nüchtern, und es steht nich speziell drauf das ich mich ausziehen musste, sondern nur das ich durchsucht wurde (mir wurde das Protokoll und mein perso mit dem Spruch „ können sie sich ja übers Bett hängen“ übergeben)…


    meine Frage bezieht sich jetz darauf in wie weit das rechtens is???
    Können die einfach Leute rausziehen und so kontrollieren (ich weiß Fußball Fans sind alles Verbrecher) und vorallem die Sache mit dem ausszieh vor DREI Polizisten interessiert mich…


    Der Geruch hätte ja auch aus den Rucksäcken kommen können oder einfach nur von einem der Personen die vorher da saß (laut Aussage des Polizisten wurde vorher schon mal was gefunden).


    Lg Olly…