Rechtliche Fragen

  • M. E. sind die Verjährungsfristen aus Dienstverträgen laut BGB 3 Jahre, gewöhnlicherweise werden aber Ansprüche aus Tarifverträgen
    über Tarifverträge geregelt. Bei uns sind das 6 Monate. Bei Euch wird das im entsprechenden Tarifvertrag nachzulesen sein.
    Ohne Gewähr

  • Huch, da stand ja "Betriebsrat" und nicht "Personalrat". Hab' ich wohl durcheinander bekommen, weil ich mich schwer tue, nachzuvollziehen, wie man erst zur Personalabteilung gehen kann, ohne vorher zu versuchen, die Lage mit der Arbeitnehmervertretung zu.

  • Hattest aber recht, ich meinte natürlich die Entgeltstufe. Zur Personalabteilung will ich zuerst, weil ich immer noch auf einen Irrtum hoffe. Nach einem Gespräch mit meinem direkten Vorgesetzten glaube ich aber nicht mehr so recht daran. Er meinte, es gab bei uns schon mal so einen Fall wie mich. Es scheint unklar, ob es nach Betriebszugehörigkeit geht, und was alles dazugehört, oder um Berufserfahrung und was alles dazugehört.


    Naja, habe ich erstmal was zu tun. Ich arbeite in einer römischen Behörde und gerate gerade selbst in die Fänge der eigenen Bürokratie.

  • Was kann man als Mieter einer Wohnung machen, wenn im Keller recht intensiv Wasser von der Decke tropft und die Vemieterin nicht (mehr) reagiert?


    Die Vermieterin (Hausmeister gibt's nicht) wurde bereits informiert und es war auch schon jemand vor Ort, der sich das angeschaut hat, jedoch mit der Begrüungung "Hmm ich hab kA woher das Wasser kommt, da muss jemand nochmal rauskommen und sich das genauer anschauen. Ich kann da nix machen". Nach erneutem Anruf bei der Vemietern hat diese Verständnis geäußert und gesagt, dass sich jemand darum kümmern wird. Das ist nun knapp 2 Wochen her. Das Wasser tropft aber immer noch von der Decke (schätzungsweise 24h/1l).


    Ich mein, ich hab den Keller ziemlich vollgestellt und kann diesen jetzt nicht wirklich normal nutzen da 1m² quasi wegen dem Tropfen nicht nutzbar sind. Mal ganz zu schweigen von dem schon entstandenen Schaden (bin nicht täglich im Keller und das Wasser hat anscheinend schon einige Tage lang getropft und einige Sachen beschädigt).

  • Besteht das Problem denn nur bei deinem Keller oder bei denen daneben auch ?


    Ich denke mir, dass so ein Wasserschaden wirklich nicht leicht zu beheben ist und meistens tatsächlich erst Gutachten eingeholt werden müssen, denn es wird ja niemand auf Verdacht losbohren. Daher würde ich an deiner Stelle erstmal die Füsse ruhig halten, zumal mir 1 qm Fläche im keller nicht wirklich substantiell erscheint.

  • Soweit ich das beurteilen kann nur bei mir, weil das an der Stelle tropft wo irgendwelche Rohre aus der Decke kommen.


    Sicher sind 1m² nicht die Welt, auch wenn dies die Nutzung des Kellers doch schon recht einschränkt. Viel schlimmer ist aber die Angst, dass ich am nächsten Tag plötzlich einen komplett volgelaufenen Keller vorfinde und alle meine Sachen hinüber sind.

  • Stetiger Tropfen höhlt den Stein. Wasser hat die dumme
    Eigenschaft nach und nach kleine Probleme zu vergrößern. Auf jeden Fall
    solltest Du darauf achten, das Deine Meldungen dokumentiert sind / Zeugen.
    Nicht das irgendwann kommt, na hätte se mal was gesoggt – usw.

  • Moin,
    Vielleicht kann wer folgende Frage beantworten:


    Kann der Arbeitgeber anordnen, dass die Mitarbeiter schon mal 2 Wochen Urlaub zwischen Januar und März nehmen, damit nicht alle gleichzeitig oder überschneidend in den Sommermonaten Urlaub nehmen?
    Es handelt sich dabei um einen kleinen Betrieb (8 Mitarbeiter) ohne Betriebsrat.

  • Das kann dein Arbeitgeber tun.
    Das Bundesurlaubsgesetz sagt im §7:
    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
    es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer
    Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.[...]

  • Ja, aber ist "dringend" nicht eigentlich was anderes? Natürlich können nicht alle gleichzeitig in den Urlaub (außer bei Betriebsferien natürlich), aber wenn es jetzt um die Planung für den Sommer geht, kann ich da die Dringlichkeit nicht erkennen. Da kann der AG mittelfristig planen und sich ggfs. um Ersatz bemühen.

  • 6 Wochen Urlaub sind nicht ungesetzlich lieber 535.


    Ich finde das Vorgehen insgesamt aber ungeschickt und würde die MA abfragen wer wann Urlaub plant und nur wenn sich da zu große Überschneidungen ergeben entsprechend - wie es so schön heißt - gegensteuern. Klappt bei mir z.B. total super 8)


    Ich muss auch Anfang des Jahres immer einen Urlaubsplan abgeben.
    Meist wird das dann aber durch die Situation alles nicht wirklich was und neben den zwei Wochen in den Sommerferien beginne ich dann in November damit, die Tage mit langen Wochenenden entsprechned zu verplempern. Damit ich nicht zu viel Resturlaub mit in das neue Jahr nehme.

  • Danke für die Antworten.


    Es geht wirklich nur um ein entgegenwirken, das in den Sommermonaten immer wer fehlt und sich evtl. Urlaubsplanungen überschneiden könnten.
    Ich persönlich sehe das wie musketeer.

  • Ungeschickt ist das in jedem Fall, ja... 8)


    Der Arbeitnehmer kann Urlaub beantragen.
    Tut er das nicht, kann der Arbeitgeber Urlaub festlegen.
    Diese Bestimmung wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer dann nicht unter Angabe eines konkreten Urlaubswunsches widerspricht.
    So ganz im groben.


    Wenn das im Betrieb so abläuft, hat das Beschäftigungsverhältnis ohnehin Luft nach oben.

  • Ungeschickt, ja :)
    Ist wohl das 1. Jahr wo es so ablaufen soll...
    Der Arbeitnehmer will ja auch Urlaub beantragen, nur nicht in dem Zeitraum zw. Januar und März (was glaube ich auch kein anderer Arbeitnehmer in der Firma will).


    Ich dachte es ist nur möglich, wenn die Firma komplett schließt. Das ist aber ja nicht der Fall. Jeder Mitarbeiter soll unabhängig vom anderen 2 Wochen Urlaub machen. Und natürlich sollen sich auch da keine Urlaube überschneiden.

  • Mal 'ne Frage an die Juristen unter uns. Habe gerade gelesen, dass Putin tatsächlich Chodorkowski begnadigt hat (viele andere sollen wohl nachfolgen), was ich ja erst einmal richtig gut finde (unabhängig von Putins Motivation, die natürlich mehr als fragwürdig ist), wobei ich stark bezweifle, dass er überhaupt im Knast hätte sitzen dürfen.
    Was ich mich aber grundsätzlich frage: ist es auch in unserem Rechtssystem möglich, dass beispielsweise jemand von unserem Bundespräsidenten begnadigt werden kann? Ich meine, etwas in der Art mal in Zusammenhang mit Christian Klar oder einem anderen ehemaligen RAF-Mitglied gelesen zu haben (kann mich nicht mehr genau erinnern). Lässt sich das denn mit unserem Rechtssystem vereinbaren, weil es doch dann jemanden gibt, der quasi über dem Gesetz steht? Oder sehe ich da was falsch? Würde mich echt mal interessieren.