Trotz überwiegender Formfreiheit kommt es aber oft darauf an, daß man den Vertragsabschluß beweisen muß, wenn man sein Geld haben will.
Deshalb wird eben häufig Schriftform gewählt, obwohl es mündlich ausreichen würde - als Nachweis.
Nils,
die Idee mit dem Widerruf ist nicht schlecht. Innerhalb von zwei Wochen können Haustürgeschäfte (dazu zählen evtl. auch telefonische Geschäfte) widerrufen werden, und zwar auf Kosten des Unternehmers. Wenn Du das tust, bist Du auf der sicheren Seite.
Ansonsten: Nix bezahlen. Sollen die Dir den Vertragsschluß mal nachweisen (wer weiß, mit wem die im Streitfall überhaupt telefoniert haben; wohl mit Deinem Bruder...:-) ).