Mitglied werden bei Hannover 96

  • Falls sich jemand über die Summe wundert:
    Das ist nicht etwa der wie auch immer bemessene Wert des Vereins oder das, was Kind gerade so im Portemonnaie liegen hatte. Die Summe von 12.750 € entspricht einfach exakt 51% des Stammkapitals der Hannover 96 Management GmbH, das somit bei 25.000 € liegt. Formal reicht das schon, um die Hannover 96 Management GmbH zu übernehmen und damit 50+1 in Hannover sehr, sehr billig sterben zu lassen...

  • "Das ist nicht etwa der wie auch immer bemessene Wert des Vereins oder das, was Kind gerade so im Portemonnaie liegen hatte. Die Summe von 12.750 € entspricht einfach exakt 51% des Stammkapitals der Hannover 96 Management GmbH, das somit bei 25.000 € liegt. Formal reicht das schon, um die Hannover 96 Management GmbH zu übernehmen und damit 50+1 in Hannover sehr, sehr billig sterben zu lassen..."


    Nein,
    das reicht natürlich auch "formal" nie und nimmer, denn das entspricht ja auch nicht im Entferntesten dem Unternehmenswert der Management GmbH. Ein Vereinsvorstand aber, der seine Geschäftsführungs-GmbH unbewertet mehrheitlich verkauft und dies zu einem Bruchteil ihres Werts, macht sich der Untreue (§ 266 StGB) schuldig, ein Aufsichtsrat, der dabei mitspielt, ebenfalls. Daneben wären beide schadenersatzpflichtig.


    Wer die Mehrheit an der Hannover 96 Management GmbH hält und diese damit kontrolliert, kontrolliert damit auch die ausgelagerte Profigesellschaft, die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, deren Komplementärin die Managment GmbH ist.


    Das ist ja gerade der Witz der 50+1-Regel, die die KGaA als Gesellschaftsform im Fußball eigentlich erst möglich gemacht hat.
    Die Anteile der KGaA können zu 100% in Investorenhand sein
    (wie bei Hannover 96, seit sich Martin Kind 2014 heimlich selbst die letzten Anteile zu einem Spottpreis verkauft hat),
    solange die Geschäftsführungs-GmbH, die die KGaA kontrolliert, zu 100% dem Verein gehört (wie bei uns).


    Die, heute zu 100% beim Verein liegende, Kontrolle über die Hannover 96 Management GmbH ist daher genau so viel wert, wie die Kontrollmehrheit über die KGaA selbst.
    Die Frage lautet also: Wie hoch ist der Unternehmenswert der Profigesellschaft der KGAA?
    Orientiert an anderen Bundesligavereinen, die oder deren ausgelagerte Profigesellschaften in letzter Zeit anlässlich von Anteilsverkäufen bewertet worden sind, wie der HSV in Hamburg, Hertha BSC oder der VfB Stuttgart, wird man sicher auch bei uns von einem dreistelligen Millionenbetrag ausgehen müssen.


    Martin Kind hat bisher davon ausgehen können, im Verein von Niemandem zur Verantwortung gezogen zu werden, weil er alle Gremien systematisch gleichgeschaltet hatte und jede Kritik stets unterdrückt hat. Kritische Vereinsmitglieder wurden entweder belogen oder beschimpft oder in Satzungskommissionen und mit Versprechungen ruhig gestellt.


    Das ist nun vorbei.
    In den Aufsichtsrat sind, nach ihrer Wahl durch die Mitgliederversammlung, im letzten Jahr erstmals zwei Mitglieder eingezogen, die Ihre satzungsgemäße Pflicht zur Nachfrage und Kontrolle ernst nehmen.
    In diesem Jahr hat die Mitgliederverdammlung auch in den Ehrenrat drei neue Mitglieder entsandt. Der Ehrenrat kann bei vereinsschädlichem Verhalten von Gremienmitgliedern - und das betrifft die Vorstandsmitglieder genauso wie die Mitglieder des Aufsichtsrats - eine Reihe von Sanktionen aussprechen, die über den zeitweiligen Entzug bestimmter Aufgaben bis zur Suspendierung reichen.


    Und sollten diese internen Verfahrenswege nicht ausreichen, um weiteren Schaden für den Verein und das Vereinsvermögen abzuwenden, bleibt schließlich nur der Gerichtsweg, um die weitere Ausplünderung des Vereins zu verhindern und die suspekten Aktionen in der Vergangenheit überprüfen zu lassen.


    Noch eine persönliche Bemerkung zum Schluss:
    Wir alle freuen uns, wenn unser Verein im Fußball erfolgreich ist. Eine Mehrheit der Mitglieder hat auch die Ausgliederung der Profis unterstützt und erwartet für diesen Bereich ein professionelles Management (gern auch professioneller als in der Vergangenheit), Aber der Verein ist mehr als (Profi-)Fußball und alle seine Sparten haben einen berechtigten Anspruch auf eine gesicherte Zukunft.
    Deshalb muss unser Hannover-Modell erhalten bleiben, in dem auch der ausgelagerte Fußball mit dem Verein verbunden ist und auch die anderen Sparten "Hannover 96" sind und mit einem Teil der Einnahmen finanziert werden, die sich nur über den Profifußball und die Verwertung der Markenrechte generieren lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von 94-95-96 ()

  • Man muss bei der Untreue gar nicht auf den Wert der GmbH abstellen. Der Mißbrauchstatbestand ist ja schon dann erfüllt, wenn wider den Interessen des Vertretenden gehandelt wird. "Mißbrauch" ist das Überschreiten des rechtl. Dürfens im Rahmen des rechtl. Könnens. Anders ausgedrückt:
    Der Beschluß von AR Nestler beschränkt im Innenverhältnis das restliche Dürfen. Eine Nichtbeachtung wäre ein Mißbrauch.

  • Man muss bei der Untreue gar nicht auf den Wert der GmbH abstellen. Der Mißbrauchstatbestand ist ja schon dann erfüllt, wenn wider den Interessen des Vertretenden gehandelt wird. "Mißbrauch" ist das Überschreiten des rechtl. Dürfens im Rahmen des rechtl. Könnens. Anders ausgedrückt:
    Der Beschluß von AR Nestler beschränkt im Innenverhältnis das restliche Dürfen. Eine Nichtbeachtung wäre ein Mißbrauch.

    Das ist alles sehr schön, nur ändert dies aber leider gar nichts an der aktuellen Situation. Unser hochverehrter Präsident macht es wie immer: Er schafft Fakten, während im Verein / Fanmag / etc... wieder nur rumlamentiert wird. An Ende sind 51 % der Geschäftsanteile bei Martin oder der S&S und es bleibt nur der Gang vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Was das heißt, sollte auch Dir klar sein: Es droht ein jahrelanger Prozess über mehrere Instanzen mit zumindest ungewissen Ausgang. Wer weiß, ob der Stammverein überhaupt überhaupt die erste Instanz überlebt, denn von nun an liegt im Interesse von Martin, den Verein absterben zu lassen.


    Vielleicht verstehst Du jetzt, warum ich gestern den Ehrenrat als letzte Verteidigungslinie bezeichnet habe. Wenn dieser gegen diesen offensichtlichen und eklatanten Satzungsverstoss nicht sofort handelt und konsequent den Vorstand sowie die betreffenden Aufsichtsräte, welche daran mitgewirkt haben, vor die Tür setzt, kann bereits alles verloren sein. Die Macht hat der Ehrenrat gemäß unserer Satzung dazu, fragt sich nur, ob die Personen auch die Traute haben, entsprechend zu agieren. Martin glaubt das offensichtlich nicht, sonst würde er es nicht wagen, diesen Weg zu gehen.


    Fazit:


    Es mag sehr wohl ein Akt der Untreue sein, aber momentan regiert erst mal die normative Kraft des Faktischen. Und damit ist Martin bereits ziemlich weit im Leben gekommen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Es mag sehr wohl ein Akt der Untreue sein, aber momentan regiert erst mal die normative Kraft des Faktischen. Und damit ist Martin bereits ziemlich weit im Leben gekommen.

    Das ist exakt zutreffend.


    Ich möchte mich übrigens ebenfalls nochmal ausdrücklich bei Pro Verein, den Aufsichtsräten und überhaupt allen bedanken, die sich derzeit in dieser Sache engagieren.


    Weiß jemand, ob sich die Sache mit der Demo noch konkretisiert? Wäre absolut dabei, bin aber verwundert, dass Rote Kurve, Pro Verein und andere sich dem Aufruf bislang nicht angeschlossen haben. Will man zunächst abwarten, wie der Ehrenrat entscheidet, mag es ggf. anschließend etwas knappt werden.


    (Davon abgesehen befürchte ich - mit Blick auf Kinds Faible für die Macht des Faktischen - dass er sich selbst von einem Ehrenratsbeschluss nicht aufhalten lassen würde. Wer bereit ist, die Mitgliederversammlung zu ignorieren, der lässt sich doch nicht vom Ehrenrat limitieren...)

  • Was mich in dem Zusammenhang auch interessiert: Könnte man zivilrechtlich nur Schadensersatz erreichen oder die Übertragung als solche nichtig/rückgängig machen?

  • Was mich in dem Zusammenhang auch interessiert: Könnte man zivilrechtlich nur Schadensersatz erreichen oder die Übertragung als solche nichtig/rückgängig machen?

    Johannes, das sind müßige Fragen. Es darf gar nicht erst zum Vollzug des Verkaufs kommen, weil sonst ein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ausgang die Folge wäre. Und Martin würde die besten Anwälte engagieren, um sich und den Verkauf zu verteidigen und den prozessualen Ablauf so weit es nur geht zu verzögern.


    Wenn der Ehrenrat nicht die Traute hat, alle betreffenden Vorstände und Aufsichtsräte unverzüglich gemäß Paragraph 17, 3d wegen grobem vereinsschädlichen Verhaltens von Ihren Ämtern zu entheben und die Enthebung auch unverzüglich dem Vereinsregister bekannt macht, dürfte Martin realistisch betrachtet kaum noch zu stoppen sein.


    Das ist leider die traurige Realität, so unschön sie auch klingen mag.

    2 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Nicht einfach und innerhalb von wenigen Stunden (an einem normalen Arbeitstag) wohl nur sehr schwer zu realisieren.
    Das wird ein dunkler Montag heute.


    Mir geht es übrigens wie Johannes, ich habe heute Abend noch nichts vor und wäre sofort bereit am Stadion zu sein. Bisher kommt mir das ganze aber doch sehr unkoordiniert bis chaotisch vor.

  • ..zumal die Definition von 'vereinsschädlichem Verhalten' komplex und dessen Nachweis nicht einfach sein dürfte.

    Genau dafür gibt es den Ehrenrat als vereinsinterne Gerichtsbarkeit, um über diese Frage zu befinden.


    Was mir besonders Sorgen macht:


    Wenn Martin bei seinem Treffen mit dem Ehrenrat am Freitag der vergangenen Woche nicht den Eindruck gewonnen hätte, dass er es auf der anderen Seite am Ende letztlich nur mit Weicheiern zu tun hat, hätte er diesen riskanten Schritt wohl nicht gewagt.


    Schau'n wir mal, ob er mit seiner Einschätzung richtig liegt.


    Mehr können wir im Moment ohnehin nicht tun.

  • Kann der ER (oder einer Der AR) eine Einstweilige Verfügung beantragen?

    Der Ehrenrat kann noch viel mehr. Er kann als vereinsinterne Gerichtsbarkeit über Fälle von vereinsschädigendem Verhalten entscheiden und die betreffenden Personen sofort von ihren Ämtern entbinden. Damit eine solche Verfüfung auch wirksam ist, muss der Ehrenrat allerdings in einem solchen Fall sofort das Vereinsregister über die Ämterenthebung informieren. Den von dieser Sanktion betroffenen Gremienmitgliedern bleibt dann natürlich die Möglichkeit, vor einem ordentlichen Gericht gegen die Amtsenthebung vorzugehen.


    Sozusagen die normative Kraft des Faktischen mal anders herum.


    Aber dazu braucht es auf Seiten des Ehrenrates nicht nur großen Mut, sondern auch die notwendige Entschlossenheit, entsprechend vorzugehen. Zudem müsste der Ehrenrat unverzüglich einen Notvorstand bestimmen oder alternativ ein weiteres Aufsichtsratsmitglied neu bestellen, da der Aufsichtsrat mit nur zwei verbliebenen Mitgliedern nicht handlungsfähig ist. In dem Fall würde dann der aufgefüllte Aufsichtsrat einen neuen Vorstand bestellen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass ein solcher Fall in der Satzung gar nicht bedacht wurde, somit klare Bestimmungen hierfür fehlen.


    Sei's drum: Handelt der Ehrenrat schnell und konsequent, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Martin noch gestoppt werden kann. Handelt er nicht, wird er kaum noch aufzuhalten sein.

  • Sollte der AR auf unter 3 Personen absinken, ist eine ao MV einzuberufen, um 3 AR nachwählen zu können. Der ER setzt keine AR ein.

  • Er schafft Fakten, während im Verein / Fanmag / etc... wieder nur rumlamentiert wird

    Hierauf komme ich spätestens am Mittwoch zurück.


    Edit: Dass der ER einen Notvorstand berufen kann, ist mM nicht richtig. Das müsste wohl das AG machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Oststadt ()

  • Johannes, das sind müßige Fragen. Es darf gar nicht erst zum Vollzug des Verkaufs kommen, weil sonst ein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ausgang die Folge wäre. Und Martin würde die besten Anwälte engagieren, um sich und den Verkauf zu verteidigen und den prozessualen Ablauf so weit es nur geht zu verzögern.

    Deshalb muss man diesen Weg trotzdem (auch) verfolgen und klagen und Strafanzeige erstatten.


    Wenn Martin bei seinem Treffen mit dem Ehrenrat am Freitag der vergangenen Woche nicht den Eindruck gewonnen hätte, dass er es auf der anderen Seite am Ende letztlich nur mit Weicheiern zu tun hat, hätte er diesen riskanten Schritt wohl nicht gewagt.

    Das schätze ich nicht so ein. Kind weiß, dass es nicht mehr besser für ihn wird, er ist unter erheblichem Zeitdruck und muss handeln, vollkommen egal, wer im Ehrenrat sitzt. Jeder Tag, der weiter ins Land geht, offenbart auch den auf Kurs befindlichen Personen mehr und mehr, dass es brenzlig für die wird.


    Mit Kind und der normativen Kraft des Faktischen hast Du allerdings sicherlich Recht. Ist sehr, sehr lange unterschätzt worden, wie desgleichen seine moralische Integrität entsprechend überschätzt worden ist.

  • Sollte der AR auf unter 3 Personen absinken, ist eine ao MV einzuberufen, um 3 AR nachwählen zu können. Der ER setzt keine AR ein.

    Stimmt, allerdings bitte ich zu beachten: Der Fall, dass der gesamte Vorstand vom Ehrenrat abberufen wird und gleichzeitig auch der Aufsichtsrat wegen Unterbesetzung handlungsunfähig wäre, ist so in der Satzung nicht geregelt. Eine außerordentliche MV einzuberufen, wäre der im Normalfall richtige Schritt, dauert aber allein schon wegen der organisatorischen Vorbereitungen und zu beachtenden Ladungsfristen einige Wochen.


    Genug Zeit für Kind & Co., weitere Fakten zu schaffen. Die Frage ist somit, ob er Ehrenrat nicht aufgrund der besonderen Umstände mit Hinweis auf Gefahr im Verzug einen Notvorstand bis zur Wahl eines neuen Aufsichtsrates bestellen könnte.

  • Ich bin natürlich nicht so firm mit den Abläufen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Vorstand an Kind verkaufen wollen muss (das dürfte einstimmig ausfallen und ist Formsache) und dann der AR mit einfacher Mehrheit das Geschäft genehmigen muss?

  • Gemäß Satzung: ja. Gemäß Nestler-Beschluss reicht das aber nicht aus. Und die DFL muss natürlich auch noch zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Wie ihr sicher bereits mitbekommen habt, soll der Aufsichtsrat unseres Vereins heute Abend einem wichtigen Beschluss des Vorstandes zustimmen. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand komplett ignoriert und übergangen!
    Daher rufen wir dazu auf, heute Abend vor der Geschäftsstelle zu demonstrieren und die Aufsichtsräte so auf die Tragweite ihrer Entscheidung aufmerksam zu machen. Ein positiver Beschluss des Aufsichtsrates wäre ein entscheidender Schritt zur Abschaffung von 50+1. Er stellt eine Missachtung von Mitgliederbeschlüssen dar und veräußert Vereinsbesitz zu einem inakzeptablen Preis.



    Dieser Schaden für den Verein muss abgewendet werden. Hierzu fordern wir den Ehrenrat und den Aufsichtsrat auf!



    Wir treffen uns um 19uhr an der Geschäftstelle des Vereins. (Parkplatz Robert Enke Straße).



    FÜR die Einhaltung von Mitgliederbeschlüssen, FÜR 50+1!



    IG Pro Verein 1896