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Jo! Ich sach´ nur: Paula der Soundchip! Grandios (für damalige Verhältnisse)!
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Jo! Ich sach´ nur: Paula der Soundchip! Grandios (für damalige Verhältnisse)!
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Oder wie sagte es einer im Heiseforum:
Der Amiga jedenfalls war 1985 etwa wie ein Stück Hardware,
das man in der Wüste von Nevada aus
einem abgestürzten UFO geborgen hatte.
Ich war bis Anfang der Neunziger ein treuer User dieses Gerätes:
[Blockierte Grafik: http://c64-online.com/images/hardware/kl_c64-2.jpg]
Einen Amiga hatten nur die Kinder reicher Eltern.
mein Erster - gehört hier aber absolut nicht rein..
[Blockierte Grafik: http://pics.computerbase.de/lexikon/36056/400px-VC2019841.jpg]
ZitatOriginal von utze
mein Erster - gehört hier aber absolut nicht rein..
[Blockierte Grafik: http://pics.computerbase.de/lexikon/36056/400px-VC2019841.jpg]
Aber mit DATAcette!!! oder???
und mit dem uhrmacherwerkzeug den tonkopf justiert. bin ich profi drin.
ZitatOriginal von Apostelakis
Aber mit DATAcette!!! oder???
Datasette - soviel Zeit muss sein...
Oh ja, der kleine Schraubendreher gehörte damals genauso dazu, wie der Quickshot I ...
[Blockierte Grafik: http://cs-exhibitions.uni-klu.ac.at/uploads/pics/quickshot.jpg]
Ein Kumpel von mir hatte den hier:
[Blockierte Grafik: http://www.cgu.edu/images/is/pgm/Amiga1000_front.jpg]
Ich habe mir dann die Weiterentwicklung dieser auserirdischen Technologie gekauft, und bin bis zum 2000der gekommen.
Der 1084 Monitor fungiert immer noch (!) als Schlafzimmerfernseher.
ZitatOriginal von andro96
Der 1084 Monitor fungiert immer noch (!) als Schlafzimmerfernseher.
kein wunder dass du brillenträger bist
Ach, das hat sich doch ein Nazi ausgedacht
[Blockierte Grafik: http://testweb.gbssg.ch/schueler/tem2/benj/wayne%20interessierts.JPG]
hehe, naja evtl. die justiz, aber keine angst, ich halte dicht!
http://www.das-fanmagazin.de/forum/profile.php?userid=1608
wenn ich mich recht entsinne, gab es bei der demo gegen die npd in göttingen am 28-10-06 diesbezüglich keine anzeigen.
der denunziant, der denunziant ist das grösste arsch im ganzen land
"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
Hoffmann von Fallersleben
moment mal. das war utzsches übersetzung für forenuser
ZitatOriginal von ramazzottionice
http://www.das-fanmagazin.de/forum/profile.php?userid=1608
wenn ich mich recht entsinne, gab es bei der demo gegen die npd in göttingen am 28-10-06 diesbezüglich keine anzeigen.
wieso auch?
ZitatAlles anzeigenDurchgestrichenes Hakenkreuz [Bearbeiten]
Durchgestrichenes Hakenkreuz
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Durchgestrichenes Hakenkreuz
Nach neuer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B.Häußler, Stuttgart) sind auch Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochene Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student allerdings freigesprochen. Das Lager des Winnender Punk-Versandhandels „Nix-Gut“ wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt.
Am 16. März 2006 urteilte das Landgericht Tübingen [1], dass Darstellungen von z. B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht. Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar [2].
Das Landgericht Stuttgart hat am Freitag 29. September 2006 diesen Versandhändler und bekennenden Antifaschisten zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt [3] [4].
Kamm legte Berufung ein, voraussichtlich wird der Fall im Frühjahr 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden.
quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/H…chgestrichenes_Hakenkreuz
ja, das ist aber von 1973. schau mal zum beispiel hier:
http://www.welt.de/data/2006/10/26/1086517.html
das ist ja das problem!
Ist hier Stuttgart? Das muss dann schon noch durch ein paar Instanzen. Ausserdem ist mir das wirklich egal! Was wollen sie mir denn?
ZitatOriginal von tluebke
ja, das ist aber von 1973. schau mal zum beispiel hier:
http://www.welt.de/data/2006/10/26/1086517.html
das ist ja das problem!
ZitatKamm legte Berufung ein, voraussichtlich wird der Fall im Frühjahr 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden.
Siehe auch: Nix-Gut Records: Hakenkreuzaffäre