• Ich glaube nicht, dass P-King von Nötigung sprach, sondern von etwas Freundlichkeit im Straßenverkehr. Er schrieb explizit "Halten der rechten Spur", wenn die linke frei ist und nicht vom "Vorfahrt haben".

  • Was soll das "blabla" denn jetzt, P-King? So sind nunmal die Verkehrsregeln. Und das aus gutem Grund. Die haben auch nichts mit Freundlichkeit, sondern eher mit Sicherheit an der Stelle zu tun.


    Bei den Genötigten war explizit bei den Auffahrenden die Rede. Und das ist nunmal Blödsinn.


    Klar ist das freundlich und aufmerksam, wenn da zwei oder drei Spuren sind und man dem Auffahrenden etwas mehr Platz machen kann, aber das geht oftmals schon alleine deswegen nicht, weil die Auffahrtsspur durch Gestrüpp oder Kurven bis kurz vor knapp nicht einsehbar ist. Wenn ich aber sehe dass da einer die Auffahrt rauf kommt und links von mir Platz ist, fahre auch ich lieber nach links rüber - aber vornehmlich weil ich befürchte, dass mein Auto am Ende im toten Winkel des Auffahrenden liegt und es ansonsten rumst, weil der sich auch nicht zum Schulterblick bequemt. Womit wir wieder bei den Verkehrsregeln wären.

  • So wie bjk es schreibt.


    Und sorry C96Brand , war natürlich viel zu schroff und sollte nicht persönlich sein.


    Wenn links frei ist, ist es doch vollkommen ok, die rechte Spur für die Auffahrenden frei zu machen. Die sollen sich aber nicht unnötig links reinzwängen, wenn dort auch viel Verkehr ist, nur, um "Platz zu machen".


    Da ich diese Strecke täglich fahre, kenne ich diese Schnarchnasen eben, die immer rechts bleiben.

  • Mal eine Verständisfrage bzgl. Abstand Schilder zu Blitzern:

    Hier steht in einer 30er-Zone ein mobiler Blitzer.

    Etwa hier steht das 30er-Schild (davor ist 50 km/h). (es sind etwa 20 Meter Abstand zum Blitzer)

    Laut Internet muss in Niedersachsen der Abstand zwischen Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Blitzer 150 Meter betragen. Es sei denn, es gilt folgendes:

    Zitat

    An Gefahrenstellen, in Tempo-30-Zonen sowie an Kindergärten oder Schulen kann es vorkommen, dass der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild sehr klein ist. Hier gelten nicht immer die oben genannten Werte.Könnte man eine eventuelle schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld anfechten*?

    Die Rahmenbedingungen sind: Weiter hinten ein Fußgängerüberweg und eine Schule, aber frei einsehbarer Bereich, klares Wetter, trockene Straße.


    *ich möchte nichts anfechten, dafür ist der Betrag zu niedrig. Interessiert mich aber.

  • Ich bin immer noch kein Jurist, aber bei rechtlichen Dingen würde ich eher mit Gesetzen und Verordnungen argumentieren als mit

    Laut Internet

    Da ich auch kein Jurist bin und ich demzufolge keine entsprechende Literatur im Hause habe, habe ich auf das naheliegende zurückgegriffen: das Internet. Dort habe ich Artikel wie z. B. diesen gefunden (Niedersachen wird auf Seite 225 abgehandelt).

  • Als interessierter Laie würde ich noch berücksichtigen, ob es ein absolutes 30-Schild ist oder ein zeitlich beschränktes a la "Schule 6-18 Uhr mo-fr außer in Ferienzeiten" wo du erst durchrechnen musst, ob das gerade gilt oder nicht.


    Relevant sind solche Überlegungen aber sowieso nur, wenn es um drohende Punkte / Fahrverbote geht. Da könnte dann vor Gericht argumentiert werden...

  • Hinsichtlich Abstand zwischen Meßstelle und Schild sollte man die Reaktionszeit bedenken, die man für das Erkennen des Schildes und das Herunterbremsen um 20km/h benötigt. Bei 50 km/h schafft man das sicherlich absolut problemlos bis zum Schild. Ist man auf der Autobahn mit 150 unterwegs wird es nach dem Erkennen des Schildes schon einige Zeit dauern, bis das Gehirn an den Fuß gemeldet hat und dann nochmal diverse Meter bis man auf 130 runter ist. Daher kommt vermutlich die Regel, möglichst erst diverse Meter hinter dem Schild zu blitzen.

    In Deinem Fall gehe ich davon aus, daß dort bestimmt noch irgendein Schild ist, was auf eine Gefahrenstelle hinweist, Fußgängerüberweg, Kinder, Einmündung. In Kombination mit meiner obigen Aussage kämest Du deshalb vermutlich vor Gericht nicht durch. (Es sei denn einer unserer Juristen sagt was anderes.)

  • ...

    In Deinem Fall gehe ich davon aus, daß dort bestimmt noch irgendein Schild ist, was auf eine Gefahrenstelle hinweist, Fußgängerüberweg, Kinder, Einmündung. In Kombination mit meiner obigen Aussage kämest Du deshalb vermutlich vor Gericht nicht durch. (Es sei denn einer unserer Juristen sagt was anderes.)

    Nein, da ist nur das 30er-Schild.


    Danke für die Antwort.

  • Der Hinweis auf die "Gefahrenstelle" muß ja nicht zwingend schon beim 30-Schild stehen - meiner Erinnerung nach ist dort dann ein Fußgängerüberweg und eine Grundschule - da wird es auch sicherlich entsprechende Schilder geben, die dann auf diese "Gefahrenstelle" hinweisen.

    Es ist ja nicht so, daß Du bei einem 30-Schild nur dann auf 30 reduzieren muß, wenn gleichzeitig eine Gefahrenstelle vorliegt. Die Geschichte mit der Gefahrenstelle erlaubt ja nur, den Blitzer näher am Schild zu positionieren und eine "Gefahrenstelle" nach Definition derPolizei ist dort halt (meiner Erinnerung nach).

  • Das macht Sinn. Ich fahre die Tage sicher nochmal da lang und schaue richtig genau. Schade, dass ausgerechnet da kein Street View ist.


    EDIT: Was mich ein wenig stört: Ich fahre in einer 50er-Zone Tacho 55 (in etwa), es kommt ein 30er-Schild, ich bremse langsam runter (bzw. Motorbremse durch runterschalten) und, schwupps, 20 Meter weiter ein Blitzwagen.