Erschütternde Sportunfälle


  • Nein, aber solche Checks mit solchen Folgen entsprechend sanktionieren und zwar nicht nur sportrechtlich. Die Arme haben da nichts zu suchen und er checkt ihn von hinten wuchtig in die Bande. Soviel Sachverstand habe ich jedenfalls, dass es sich hier um ein eindeutiges Fehlverhalten des Täters handelt. Und auch wenn es unglücklich gelaufen ist, so muss man eine solche Verletzung eben doch für möglich halten, wenn man jemanden so in die Bande checkt, selbst wenn sie dann nur in einem 1 von 1.000 Fällen eintritt. Dass beide mal Mitspieler waren, sich womöglich besser kennen, spielt für die Bewertung der Aktion aus meiner Sicht keine Rolle. Und mit den Gefahren in der Formel 1 hat das genauso wenig zu tun wie mit der Beschreibung von Eishockey als Männersport. Frauen spielen übrigens auch Eishockey...


    Wenn morgen jemand auf der Straße umgekachelt wird, weil ein Autofahrer bei Glatteis zu schnell unterwegs ist und dann zu spät auf die Bremse tritt - eine Gefahr, in die sich jeder Fußgänger auf der Straße begibt...passiert selten und man muss deshalb nicht gleich das Autofahren verbieten, aber den Täter dann eben doch entsprechend bestrafen.

  • Ich kenne das. Ich wurde und habe auch schon in die Bände gecheckt! Das ist hart und krass! Aber der wollte den nicht in den Rolli checken! Hart ist das für beide!


    Dass er das nicht wollte, ist mir klar.


    Für den einen ist es hart, für den anderen härter. Entschuldige, wenn ich in dem Fall erstmal nur für das Opfer Mitleid verspüre.

  • Also, ab in den Knast?


    Der hat einen ehemaligen Mitspieler schwer verletzt. Was soll da noch die Strafe sein?

  • Also, ab in den Knast?


    Der hat einen ehemaligen Mitspieler schwer verletzt. Was soll da noch die Strafe sein?


    Ein Strafe hat ja unterschiedliche Funktionen. Vergeltung, gibt es in dem Fall nicht. Spezialprävention, naja, ich gehe mal davon aus, dass der Täter so schnell keinen Check mehr begeht. Generalprävention, ein Ansatzpunkt bei der Strafzumessung. Ich bewerte nur die Tat. Eine "richtige" Strafe gibt es in diesem Fall nicht, wie bei nahezu allen anderen Taten, bei denen Menschen körperliche oder seelische Schäden erleiden, auch nicht.


    Ob nun fahrlässig, das war es mindestens, oder bewusst in Kauf nehmend, am Ende wird es wohl auf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung hinauslaufen.

  • Sollte das Opfer nicht entscheiden, ob es den Typen anklagt und dann ggf. in den Knast schickt oder nicht? Der wird sich ja aller Wahrscheinlichkeit nach schon darum bemüht haben mit dem Opfer zu reden. Und wenn die sich wirklich besser kennen dann werden die das ja hoffentlich so irgendwie regeln können. Ich denke auch erstmal, dass der mit seinem Gewissen klarkommen muss und das ist wohl schon schwer genug..

  • Sollte das Opfer nicht entscheiden, ob es den Typen anklagt und dann ggf. in den Knast schickt oder nicht? Der wird sich ja aller Wahrscheinlichkeit nach schon darum bemüht haben mit dem Opfer zu reden. Und wenn die sich wirklich besser kennen dann werden die das ja hoffentlich so irgendwie regeln können. Ich denke auch erstmal, dass der mit seinem Gewissen klarkommen muss und das ist wohl schon schwer genug..

    Klar, den letzten Satz unterschreibe ich, ist ja auch tragisch für den Täter. Zu regeln gibt es hier nichts mehr, die Folgen können ja leider nicht mehr rückgängig gemacht werden. Außer du meinst nur die Bitte um Verzeihung durch den einen und Vergebung des anderen.


    Ansonsten besteht hier aus meiner Sicht die Pflicht, von Amts wegen einen Verfahren einzuleiten, nicht erst auf Anzeige des Opfers hin.

  • Das ist ein ganz normaler Check in die Bande. Klar sieht das heftig aus, aber sowas passiert im Spiel.


    Ich denke der Utze hat da schon die richtigen Worte gefunden. Früher in der GaZ wo es noch sowas wie einen richtigen Winter gab, da haben wir immer auffem See gespielt und auch richtig zugelangt.


    Ich habe im Verein Fussball, Basketball und Football gespielt. Am übelsten ist Basketball, das ist kein körperloser Sport, da rappelt es ordentlich und so ein Hallenboden ist hart.


    Auch ein Hit ist trotz "Uniform" kein Ding was man immer brauch.


    Ich persönlich würde kein Eishockey in der Art spielen wollen, weil bei anderen Sportarten schon Twister im Kopf ist, wenn man getroffen wird und Eishockey ist ein harter Sport.


    Das soll nichts beschönigen, aber es ist einfach so. Spielt man das Spiel, kennt man auch das Risiko und ich denke, das ist auch vielen Aktiven nicht Fremd.

  • Beim Eishockey gibt es leider noch die Bande. Aber ich verstehe natürlich, was du mir sagst, und teile deine Meinung ein großes Stück weit.


    Dennoch darf man hier nicht über die Folgen des vorliegenden Fehlverhaltens hinwegsehen, gefährlicher Sport hin, gefährlicher Sport her. Ist halt meine Meinung.

  • Ansonsten besteht hier aus meiner Sicht die Pflicht, von Amts wegen einen Verfahren einzuleiten


    Für die Schweiz kann ich nicht sprechen (wird sich wohl ähnlich / genauso verhalten), aber in D ist das - in so einem Fall - nicht möglich.


  • Dass er das nicht wollte, ist mir klar.


    Für den einen ist es hart, für den anderen härter. Entschuldige, wenn ich in dem Fall erstmal nur für das Opfer Mitleid verspüre.


    Kein Problem. Neid musst du dir erarbeiten - Mitleid bekommst du geschenkt ;)

  • Indem man sich ein Stück weit mit der Materie / dem Strafrecht, entsprechenden Paragraphen, Kommentaren und Gerichtsurteilen beschäftigt. ;)


    Es gibt unter den studierten Juristen hier sicher einige, die es Dir viel besser bzw. haarklein aufdröseln könnten, wo hier der Vorsatz anfangen würde, warum die Schwere der Verletzung im Rahmen der Fahrlässigkeit keine Rolle spielt, wie sich das Ganze auch beim Eishockey oder Fussball (also nicht nur beim Boxen, Rugby oder Ultimate Fighting) verhält.


    Tragischer Scheiss, aber nicht mehr.


    Edit: Link / Sportrecht

  • Tja: http://www.tagesanzeiger.ch/re…t-bleiben-/story/13723816


    "Gleichzeitig wird der Zwischenfall im Playoff-Halbfinalspiel zwischen
    dem EHC Olten und dem SC Langenthal durch die Staatsanwaltschaft des
    Kantons Solothurn untersucht. Es sei ein Dossier eröffnet worden und der
    Unfall in der 78. Spielminute, bei dem der Oltner Spieler Ronny Keller
    schwer verletzt worden ist, werde dahingehend überprüft, ob eine
    fahrlässige, schwere Körperverletzung vorliege, erklärt die
    Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.


    Abklärung dürften länger dauern


    Mit einem schnellen Resultat sei aber nicht zu rechnen, weil die
    Abklärungen umfangreich sein werden, sagt Oberstaatsanwalt Felix
    Bänziger. «Mitentscheidend werden die Schwere der Verletzung und die
    möglichen Folgen sein», erklärt Bänziger. Zudem müsse abgeklärt werden,
    ob im diesem Fall ein grober Regelverstoss laut Spielregeln im
    Eishockey, ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen würden. Die
    Abklärungen können zur Einstellung des Verfahrens, zu einem Strafbefehl
    oder zur Anklage führen.


    Ein Strafantrag seitens des geschädigten
    Spielers Ronny Keller liege derzeit nicht vor, so dass die
    eingeleiteten Untersuchungen von Amtes wegen stattfinden, sagt Bänziger."

  • Wie gesagt, Schweiz.


    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ... warten wir mal ab, ob nach den "Abklärungen" tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird. Ich nehme an, Du wirst das weiter verfolgen und uns auf dem Laufenden halten.

  • Wie gesagt, Schweiz.


    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ... warten wir mal ab, ob nach den "Abklärungen" tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird. Ich nehme an, Du wirst das weiter verfolgen und uns auf dem Laufenden halten.

    Ist ja auch interessant, wie hier letztlich juristisch entschieden wird. Über das Ergebnis werde ich mich daher wohl schon informieren. Aber nicht, um meine Ansicht bestätigt zu sehen, zumal ich selbst zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit schwanke.


    Sehe hier nicht den Unterschied zum deutschen Recht. Auch hier könnte die StA von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Hierbei spielt dann auch im Falle der Fahrlässigen Körperverletzung die Schwere der Verletzung eine entscheidende Rolle, auch wenn sie für die Strafzumessung am Ende irrelevant wäre.

  • Zwar kein Unfall, aber dennoch erschütternd:


    Zitat


    Der bosnische U21-Nationalspieler Stanko Zecevic ist im Alter von nur 18 Jahren verstorben. Der Mittelfeldakteur vom bosnischen Erstligisten FK Slavija Sarajevo war vor seinem Haus zusammengebrochen. Alle Wiederbelebungsversuche waren gescheitert.


    Quelle: transfermarkt.de