Hinter der Nordkurve stehen Händler mit kleinen Verkaufswagen, die neben Eis auch Zigaretten verkaufen. Der Verkaufspreis für eine Packung beträgt 4,30 Euro. Auf der Steuerbanderole aber sind 4,00 Euro ausgewiesen. Dieser Aufschlag ist definitiv verboten. Der Gesetzestext hierzu:
Zitat[...] ... das Verbot, Tabakwaren über dem Kleinverkaufspreis oder Packungspreis, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist, abzugeben.
Quelle: http://www.bundesfinanzministe…9/Lexikon/Tabaksteuer.htm
Weiß jemand, wer für diese Verkausstände verantwortlich ist??