Unglaubliche Schlagzeilen

  • naja, unglaublich eher weniger, dafür skuril
    09.11.2006, 11:52 Uhr


    Mehr als 50 Rekordversuche weltweit am «World-Guinnes-Day»


    Waren (dpa) - Zum «World-Guinness-Day» haben weltweit mehr als 50 kuriose Weltrekordversuche begonnen. So will in Mecklenburg- Vorpommern ein Hobby-Sänger bis Samstag mindestens 59 Stunden lang singen und so seinen Weltrekord aus dem Jahr 2005, der inzwischen von einem Italiener überboten wurde, wieder nach Deutschland zurückholen. Japaner wollen mit einer Marathon-Teeparty, Italiener mit der längsten Pizza ins Rekordbuch. Im sächsischen Radebeul wird das mit neun Sitzplätzen angeblich kleinste Kino der Welt geprüft.


    arcor.de


  • [URL=http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,447459,00.html]Quelle[/URL]


    :kopf:

  • Zitat

    Original von CR1896
    Ich würde ihm noch ein Seil reichen. Dann kann er sich ja am Dachrand aufhängen wenn er will. Solche Typen lachen doch über unser Rechtssystem, das meiner Meinung viel zu nachsichtig mit solchen Idioten umgeht.


    Ich hätte da ne Hundertschaft am Mauerwerk graben lassen damit er noch tiefer fällt.

  • BGH: Eltern bekommen Schadensersatz für ungewolltes Kind


    Karlsruhe/Waldshut (dpa) - Eltern können wegen einer ungewollten Schwangerschaft nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung vom Frauenarzt den gesamten Unterhalt für ihr Kind verlangen.
    Bundesgerichtshof
    Hinweisschild mit Bundesadler: Der Eingang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
    © dpa
    Vergrößern (Symbol)


    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag gilt dies nicht nur für die Mutter und ihren Ehemann, sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner. Damit gab das Karlsruher Gericht einer 25-jährigen Frau aus dem Raum Waldshut-Tiengen Recht, die - auch im Namen den nichtehelichen Vaters - auf Schadensersatz geklagt hatte. (Az: VI ZR 48/06 vom 14. November 2006)


    Die junge Frau hatte sich vor vier Jahren ein lang wirkendes Verhütungsmittel - ein Plastikröhrchen - oberhalb der Armbeuge einsetzen lassen, war aber trotzdem schwanger geworden, weil ihrem Gynäkologen bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen war. Der Nachwuchs aus der gerade ein halbes Jahr alten Partnerschaft kam ihr ungelegen, weil sie einen Job als Erzieherin in der Schweiz antreten wollte. Nun muss der Mediziner bis zum 18. Lebensjahr des heute dreijährigen Jungen Unterhalt zahlen; derzeit sind dies annähernd 600 Euro im Monat, abzüglich des Kindergelds.


    Mit dem Urteil erweitert der BGH seine langjährige Rechtsprechung zur Haftung des Arztes für Fehler, die zu einem ungewollten Kind führen. Der Vertrag zwischen einer Patientin, die sich zur Verhütung einer Schwangerschaft behandeln lasse, und ihrem Arzt diene auch dem Schutz ihres jeweiligen nichtehelichen Partners vor Unterhaltsansprüchen aus einer nicht geplanten Schwangerschaft, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit kann auch der nicht verheiratete Vater seine Unterhaltszahlungen beim Arzt einklagen.


    In der mündlichen Verhandlung hatte sich BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller gegen immer wieder geäußerte Kritik an der Rechtsprechung ihres Senats zum "Kind als Schaden" gewandt. "Nicht die Existenz des Kindes stellt einen Schaden dar, wohl aber sein Unterhaltsbedarf", stellte die Juristin klar. Im Urteil bekräftigte das Gericht, dass der Arzt haftet, wenn der unverhoffte Nachwuchs die gegenwärtige berufliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt - auch dann, wenn ihre künftige Familienplanung noch nicht absehbar und damit ein späterer Kinderwunsch möglich sei. Die Anwältin des Arztes hatte argumentiert, die Frau hätte - wäre sie später entsprechend ihrer Planung schwanger geworden - ohnehin für den Unterhalt aufkommen müssen.


    Nach der bereits zweieinhalb Jahrzehnte alten und vom Bundesverfassungsgericht abgesegneten Rechtsprechung des BGH werden solche Schadensersatzansprüche grundsätzlich auch bei fehlgeschlagener Sterilisation und falscher genetischer Beratung gewährt. Auch bei erfolglosen Abtreibungsversuchen sind Ansprüche denkbar, allerdings nur unter eingeschränkten Bedingungen.



    Quelle: http://magazine.web.de/de/them…4803000320828011BKG2.html

  • irgendwie schon komisch. ich finde, es gibt keine unglaublichen schlagzeilen mehr, alles ist heutzutage möglich. schon alleine diese beiden artikel heute wieder bei spon machen das deutlich:


    [URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,448555,00.html]http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,448555,00.html[/URL]
    [URL=http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,448570,00.html]http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,448570,00.html[/URL]
    [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,448498,00.html]http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,448498,00.html[/URL]


    irgendwann stumpft man einfach ab...

  • Harter Sex


    69-Jährige bringt Schwiegersohn fast um


    Eine 69-jährige Frau hat am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht zugegeben, ihren 66 Jahre alten Schwiegersohn bei gemeinsamen Sexspielen gewürgt und geschlagen zu haben. Sie bestritt jedoch, jemals Mordabsichten gehabt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihren Schwiegersohn stranguliert und ihm mehrfach mit einem Lampenfuß auf den Kopf geschlagen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

    Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Die 69-Jährige sagte aus, der Mann ihrer Tochter habe sie für Sexspiele bezahlt. Dabei habe sie ihn im Mai dieses Jahres in seinem Haus wiederholt gefesselt und mit einer Schnur gewürgt. Es sei zum Kampf gekommen, bei dem der 66-Jährige sie bedroht habe. Da sie um ihr Leben fürchtete, habe sie einen Lampenfuß genommen und ihm damit mehrfach auf den Kopf geschlagen. Sie wollte ihn jedoch niemals töten, weil sie sich bislang immer gut mit ihm verstanden habe.


    Die 69-jährige Frau ist mehrfach wegen Diebstahls, Betrugs und Beleidigung vorbestraft. Das Verhältnis zu ihrer Tochter, der Frau des Opfers, beschrieb die Frau als eher schwierig. Die Verhandlung wurde nachmittags mit der Vernehmung des Opfers sowie seines Sohnes fortgesetzt. Als Folgetermin wurde der 5. Dezember angesetzt.



    :kichern:


    quelle

    Einmal editiert, zuletzt von Hylla ()


  • [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,druck-449557,00.html]Quelle[/URL]