Unglaubliche Schlagzeilen

  • Blue, die schriebst..."von den Männern immerschlecht behandelt"...ich persönlich finde das nicht in Ordnung. Für mich ist das -sorry- vielleicht bin ich auch zu empfindsam- eine pauschalierung.


    Immer und immer wieder ist durchaus eine quantitative Differenz


    Ja, zum Glück ist die nicht qualitativ; also die Differenz. Und immer oder immer wieder werde ich immer oder immer wieder erwischt, dass ich evtl immer oder immer wieder unterbelichtet bin; das zu merken zeigt "eigentlich" meine immer wiederkehrende Intelligenz. ;) (Achtung Smiley)

  • und umständen fanden die 2 vom Sex-Mob vergewaltigten Mädels es auch nicht lustig, aber nur vielleicht


    Es spricht doch auch niemand hier von einer Straffreiheit. Vergewaltiger/innen, Mörder/innen, Räuber/innen... gehören bestraft. (punkt)


    Eigentlich ist die Diskussion an dieser Stelle für mich schon beendet.
    Es macht einfach keinen Unterschied woher diese Person stammt. Wenn die Person nach deutschem Recht eine Straftat begeht, dann muss sie meiner Auffassung nach auch nach deutschem Recht verurteilt werden. Dazu gehört das gleiche Prozedere wie bei deutschen Straftätern (ich komme mir sogar blöd vor, dass so beschreiben zu müssen). Ich finde es auch unglaublich, dass es Personen gibt die eine sofortige Ausweisung von straffälligen Asylbewerbern fordert - zumal in der Frage ja klar formuliert ist, dass die Person gute Gründe für sein Asylgesuch hat.


    Versteht mich nicht falsch: Natürlich muss eine Straftat Auswirkungen auf das Asylverfahren haben. Eine Straftat darf aber auf keinen Fall (!) zu einer pauschalen und sofortigen Abweisung der Person führen. Eine Abschiebung kann in vielen Fällen mit dem Tod oder der Folter gleichgestellt werden. Zum Glück haben wir in Deutschland keine Todesstrafe, unfassbar, dass es Personen gibt, die das fordern.

  • Ich finde es auch unglaublich, dass es Personen gibt die eine sofortige Ausweisung von straffälligen Asylbewerbern fordert - zumal in der Frage ja klar formuliert ist, dass die Person gute Gründe für sein Asylgesuch hat.


    die SPD ist übrigens auch schon auf den Zug aufgesprungen - ZURECHT!


    Wenn jemand um Asyl bittet hat dieser sich gefällichst auch so zu verhalten. In was für einer Welt lebe ich eigentlich?

  • ...wobei ich individuell verstehen kann, wenn ein Vater, dessen Tochter vergewaltigt und evtl. getötet wurde....die Todesstrafe fordert.
    Ich habe es nicht erlebt, aber der Schmerz des Vaters/der Mutter muss unendlich sein.


    Aber nur um das klarzustellen..Todesstrafe ist dbzgl. Ist auch keine Lösung.

  • Ja, absolut. Das ist ein extremer Fall. Ich glaube aber auch, dass viele dieser Personen mit genügend Abstand auch keine Todesstrafe für die Täter fordern.

  • Es muss zu generell Gewalt gegen Frauen eine schärfere Lösung gefunden werden. Es kann nicht sein das das GG auf Asylrecht mit recht ok ist, aber bei Straftaten wird weitergemacht wie bisher.....


    Edit: ich bin sicher, da findet die Politik eine Lösung. Aber natürlich eine, die nicht allen zu weit geht..das ist aber in einer Demokratie so.

  • Asyl ist übrigens ein Menschenrecht.


    Zitat

    In Artikel 14 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das politische Asylrecht. Sie gewährt dieses Recht allerdings nur sehr eingeschränkt, nämlich als Recht des Menschen, es in anderen Ländern zu suchen. Dagegen verpflichtet Art. 14 keinen Staat, politisch Verfolgten auch tatsächlich Asyl zu gewähren. Damit spricht Artikel 14 das Asylrecht nur in der Form an, in der die Staaten bereit sind es zu gewähren.
    ....


    Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.


    Quelle

  • Wenn jemand um Asyl bittet hat dieser sich gefällichst auch so zu verhalten. In was für einer Welt lebe ich eigentlich?


    Sehe ich ähnlich. Man flieht vor Gewalt, um dann aber selber (sexuelle) Gewalt oder Raub auszuüben.

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Mettbrötchen, ich will das härtere Gesetze gefunden werden. Da gehen mir andere, die irgendwo auf den Zug springen echt am arsch vorbei, da bin ich egoistisch....


    (I.Ü geht mir der Kuschelkurs bei der Bestrafung von straftäten so gehörig auf die Eier, wie sonst was.... Stichwort: Säuglingstod/Kindestötung in Hamburg z.b.) da bekommt jemand vielleicht 2 Jahre Gefängnis, weil es ein Kind getötet hat.....schlechte Kindheit etc..
    Da bekommt die amtsmitarbeiterin eine Eintrag in die Personalakte ....


    WTF


  • Den Passus kannte ich noch nicht, danke!


    Ich glaube aber, dass er sich auf Straftaten im Herkunftsland bezieht. Asyl kann also keine Flucht vor rechtmäßiger Strafverfolgung bieten.

  • blue valentine: Genau in diese Richtugn schlägt auch ein Kommentar auf taz.de ein.


    Ja, den hatte ich auch gelesen.


    Der hier sprach mir ziemlich aus der Seele
    Des Rudels Kern


    Ich hätte jetzt gern den Kommentar eines besorgten Bürgers hier eingestellt, der unter anderem forderte, dass die Autorin gefälligst hätte dort sein müssen, da sie es verdient, dass ihr diverseste Dinge in all ihre Körperöffnungen gesteckt werden und noch so einige andere nette Sachen. Der wurde aber wohl mittlerweile gelöscht.


    Ich habe für mich entschieden, mit derartigen männlichen Jammerlappen keinerlei Mitleid zu haben. Besonders nicht mit denen, die der Meinung sind, dass an all dem, was in unserer Welt schlimmes passiert, entweder die Moslems oder eben diese häßlichen Feministinnen, die einfach keinen abkriegen, schuld sind.


    Warum es für mich Jammerlappen sind. Weil sie ihren Selbstwertgefühl offensichtlich einzig in der Tatsache finden, als männlicher Mensch in Deutschland geboren zu sein.

  • Ich finde es auch unglaublich, dass es Personen gibt die eine sofortige Ausweisung von straffälligen Asylbewerbern fordert - zumal in der Frage ja klar formuliert ist, dass die Person gute Gründe für sein Asylgesuch hat.


    Versteht mich nicht falsch: Natürlich muss eine Straftat Auswirkungen auf das Asylverfahren haben. Eine Straftat darf aber auf keinen Fall (!) zu einer pauschalen und sofortigen Abweisung der Person führen.


    Ach so, und die Straftaten hat der Asylsuchende dann ja nur "aus Versehen" getan?? Was für Auswirkungen soll eine Straftat auf das Asylverfahren denn dann bitte haben?


    Ein "Du Du" und ein Klaps auf die Finger? Gut, ist Ansichtssache, aber wenn jemand aus Not flieht und das Glück hat, Asyl zu bekommen in einem friedlichen Land, hat er für mich jegliches Recht auf einen Verbleib verwirkt, wenn er straffällig geworden ist (nachweislich, nicht auf die Schiene "der war es wohl")! Da ist es für mich dann auch völlig egal, aus welchem Land derjenige kommt. Kann dann ja nicht so schlimm sein dort, wenn man sich in seinem neuen Land nicht an Gesetze halten kann.

  • Ach so, und die Straftaten hat der Asylsuchende dann ja nur "aus Versehen" getan?? Was für Auswirkungen soll eine Straftat auf das Asylverfahren denn dann bitte haben?


    Wieso genau reicht Dir unser Strafrecht als solches nicht aus?