Unglaubliche Schlagzeilen

  • Zitat

    Laut "Südwest-Presse" kam die Staatsanwaltschaft auch wegen des Geständnisses aber dennoch nur "mit einigen Klimmzügen" zu einem Antrag auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

    Das kann doch nicht sein, dass der Arsch dafür nicht einfährt....

  • Bewährung.....


    Und hey, 5.000 Euro Schmerzensgeld.


    Ah ok, 30.000 Euro an eine gemeinnützige Institution. Würde es nicht wesentlich besser machen, aber dann doch lieber die Zahlen umdrehen.

  • Überraschen solche Urteile in Sachen Vergewaltigung tatsächlich noch? Ich sag nur Gruppenvergewaltigung im Statdpark in HH

  • Zu dem Hamburger Verfahren ein paar juristische Erörterungen eines früheren Richters: LTO (zwangsläufig bei dem Thema und dem Autor recht juristischer Text, aber trotzdem lesenswert)

    "Antworten, im Ergebnis

    1. Die Berichterstattung und Diskussion über das Hamburger Urteil vom 28. November 2023 ist (zwangsläufig) lückenhaft, teilweise schlicht falsch.

    2. Das Verständnis des festgestellten Tathergangs entzieht sich der Öffentlichkeit weitgehend ebenso wie die den Schuldsprüchen zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften.

    3. Die Strafzumessung ist Sache des Tatgerichts, nicht irgendwelcher Empörungs-Kartelle. Wer bei einer Hauptverhandlung nicht dabei war und die Strafzumessungsgründe eines Gerichts nicht im Einzelnen kennt, kann über die verhängten Rechtsfolgen gar nicht sinnvoll reden.

    4. Eine "Verschärfung" des Jugendstrafrechts aus Anlass dieses konkreten Falles ist durch nichts veranlasst."

  • Naja, dann wird es ja auch Gründe bei dem Anwalt gegeben haben. Also kein Grund zur Aufregung hier, wieso er dafür nicht in den Knast muss

  • Dazu der Richter im Spiegel:

    Wieso also fiel die Entscheidung auf eine Bewährungsstrafe? Richter Hausch erklärt dies damit, dass der Verurteilte durch den Entzug seiner Lizenz keine weitere Möglichkeit zu einer solchen Machtausübung mehr haben werde. Eine Wiederholung der Taten sei damit sehr unwahrscheinlich. Zudem sei er durch die Berichterstattung in Reutlingen »sozial gebrandmarkt«. »Was bringt es der Allgemeinheit, wenn man ihn jetzt noch auf Kosten des Steuerzahlers ins Seniorengefängnis einsperrt? Nichts!«, so Hausch.

    Allerdings ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Tübingen in mehreren weiteren Fällen gegen den Mann. Bei der Durchsuchung der Kanzlei wurden unter anderem Aufnahmen von Geschlechtsteilen anderer möglicher Opfer gefunden. Sollten sich weitere Verdachtsfälle bestätigen, wird es voraussichtlich nicht bei einer Bewährungsstrafe bleiben


    Sind zumindest Überlegungen, die ich nachvollziehbar finde.

  • Es geht hier aber nicht um "Rücksicht auf den armen gebrandmarkten Täter", sondern darum wie der Rechtsstaat zu der Strafhöhe kommt.

  • Zitat

    Zudem sei er durch die Berichterstattung in Reutlingen »sozial gebrandmarkt«

    Fand aber in der Beurteilung Rücksicht laut der Aussage oben und das halte ich für falsch.


    Und wenn die Strafhöhe für sexuellen Missbrauch Bewährung ist, ist die Ermittlung der Strafhöhe aus meiner Sicht halt falsch.

  • Zitat

    Zudem sei er durch die Berichterstattung in Reutlingen »sozial gebrandmarkt«

    Fand aber in der Beurteilung Rücksicht laut der Aussage oben und das halte ich für falsch.

    Es ist aber meines Wissens nach juristisch korrekt - bitte korrigiere mich da, wenn du dich besser auskennst - dies zu berücksichtigen. Damit ist er ja gestraft.

  • Jetzt noch mal abschließend - eigentlich hatte ich mich doch schon deutlich ausgedrückt.


    EGAL ob das juristisch korrekt, von den Gesetzen geregelt ist - für MICH ist und bleibt das falsch. Sexueller Missbrauch muss für MICH mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft werden.