Martin Kind

  • wenn die Abberufung nicht vor Gericht durchgeht, muss der e.V. Vorstand zur Durchsetzung von 50+1 den Hannover-Vertrag brechen. Die MV hat den Vorstand darauf verpflichtet.

  • Wer hat denn bitte behauptet, dass Kind dem Verein irgendetwas gönnerhaft geschenkt hat? Für Kind war und ist der Verein nichts anderes als eine überkommene Körperschaftsform des 19. Jahrhunderts, den er zu seinem Ärger am Leben halten musste, um die Lizenz für sein Konstrukt nicht zu gefährden.


    Er hatte als Vereinsvorstand jahrelang konsequent daraufhin gearbeitet, den Verein systematisch zu entreichern. Zuerst hatte er die Namensrechte an der Marke Hannover 96 vom Verein auf die KGaA und später von dort auf die S&S übertragen und zugleich dafür gesorgt, dass Erträge innerhalb des Konstrukts bei der S&S und der Arena Gesellschaft landeten (die ebenfalls zu 100 % der S&S gehört). Dies führte zwangsläufig dazu, dass die KGaA in nahezu allen Geschäftsjahren Verluste produzierte und somit in regelmäßigen Abständen zur Abdeckung dieser Verluste Kapitalerhöhungen benötigte.


    Das hierfür nötige Kapital kam von der S&S und man könnte zugespitzt sagen, dass die Investoren die Kapitalerhöhungen damals mit dem Geld finanziert hatten, welches sie zuvor aus dem Konstrukt abgeschöpft hatten. Leidtragender war immer der Verein, der zwar im Rahmen der Kapitalerhöhungen kein eigenes Kapital aufbringen musste, aber dafür jeweils Geschäftsanteile an der KGaA verlor, sodass von ursprünglich mal 49 % KGaA-Anteil des Vereins im Jahr 1999 dann im Jahr 2013 nur noch rund 16 % übrig blieb.


    Aber selbst diese geringfügige Beteiligung des Vereins an der KGaA war Kind noch ein Dorn im Auge. So ließ er seine Hofschranzen im Vereinsvorstand die S&S damals darum bitten, ob es nicht möglich wäre, dass die Investoren dem Verein auch diese letzten KGaA-Anteile abkaufen. Und die Investoren ließen sich nicht zweimal bitten und erklärten sich nur zu gern bereit, dem Wunsch des damaligen Vereinsvorstandes (Kind hatte sich als Vereinsvorstand der Stimme enthalten) zu entsprechen. Um den auffällig günstigen Anteilspreis für die KGaA-Anteile rechtlich unangreifbar zu machen, wurden seinerzeit gleich drei Wertgutachten beauftragt, die bestätigen sollten, dass die vereinbarten Konditionen marktüblich seien, wohl wissend, dass es zum damaligen Zeitpunkt keinen Markt und damit auch keine echten Vergleichspreise gab.


    Nun hatte der Verein zwar keine eigene Kapitalbeteiligung an der KGaA mehr, dafür aber einen mehrfachen Millionenbetrag auf dem Vereinskonto. Und damit eine künftige Vereinsführung nicht auf dumme Gedanken konnte, eine Rückabwicklung dieses Anteilsverkaufes anzustreben, sorgte Kind flugs mit dem Bau des neuen Vereinsheimes dafür, dass das Kapital schnell wieder reinvestiert wurde. Da aber dieser Betrag nicht ansatzweise reichte, um das neue Vereinsheim zu finanzieren, wurde der Verein zusätzlich mit Krediten belastet, die wiederum von Kind und seinen Investorenpartnern verbürgt wurden und so die wirtschaftliche Abhängigkeit des Vereins von der Kapitalseite noch weiter erhöhten.


    Dies ist - zugegeben sehr kurz gefasst - die Geschichte von Martin Kinds Wirken als Vereinsvorstand. Er war nie ein Gönner, sondern hat den Verein über Jahre hinweg als Vehikel für seine Zwecke missbraucht.

  • Tatsächlich wäre der Hannover-Vertrag und die derzeitige Konstruktion satzungswidrig in Bezug auf diejenige des Vereins. Und die sollte ja wohl oberste Priorität haben.


    Tatsächlich bin ich sogar der Meinung, dass die Satzungswidrigkeit schon jetzt gegeben ist und nur durch ein rhetorisches Hintertürchen der Schein von 50+1 aus den Niederungen glänzt. Mit dieser Klausel der Unabänderlichkeit der GmbH-Satzung hätte der Hannover-Vertrag nie geschlossen werden dürfen.

  • Hier spricht Winsley nicht von den AR der Management sondern von denen der KGaA.

  • Auch dort ist der Verein in der Minderheit: das Aufrücken vom Katzentisch ans Tischende ist in der derzeitigen Konstellation Kosmetik.

  • Der Hannover Vertrag hat aus meiner Sicht dazu geführt, dass beide Seiten ein in der Justiz und besonders der Verwaltung sehr beliebtes Spiel gespielt haben: Mikado. Wer sich als erstes bewegt, verliert. So lange, wie das Konstrukt sportlich und ökonomisch erfolgreich ist, kann das gut gehen. Aber mit dem Abstieg und als Folge der Pandemie wurde es prekär. Beiden Seiten läuft die Zeit weg und die Nerven liegen blank. Herrn Kind läuft die Zeit einfach physisch weg. Und dem Machtmenschen geht Mikado sowieso auf die Nerven. Dem e.V. steht das Wasser ökonomisch bis Unterkante Oberlippe. Der e.V. ist auch seinen Mitgliedern im Breitensport verpflichtet und kann nicht einfach reinschlagen.

    Beide sind zudem von einer wankelmütigen DFL abhängig, deren Haltung keineswegs so sicher ist, wie manche es glauben.

    Das LG (oder OLG in einer Hauptverhandlung) wird nach einer Beweisaufnahme entscheiden, ob es tatsächlich relevante Gründe gibt, die jenseits von 50+1 eine Absetzung von Herrn Kind rechtfertigen könnten. Das müssen Gründe sein, die auch strafrechtlich bzw. zivilrechtlich relevant sind. Sonst bleibt Herr Kind GF.

    Alle spielen jetzt Vater - Mutter- Kind. Bzw: Kind (Kapital) - Mutter (Verein) - Vater (Gerichtsbarkeit). Und allen ist bewusst, dass in diesem Fall Vater bestimmt. Und Vater bestimmt letztlich auch über 50+1. Denn die ordentliche Gerichtsbarkeit überlagert in jedem Fall die Sportsgerichtsbarkeit. Da kann die DFL weiter versuchen Verstecken zu spielen, wie sie will.

  • Eben nicht. Du siehst doch in der Praxis, dass die Mitteilung der DFL vom 27.08.2019 nicht ausreicht, weil sie leider nicht erklärt, welche verbandsrechtlichen Folgen es hätte, wenn der Geschäftsführer Weisungen der Gesellschafterversammlung konsequent missachtet.


    Führt ein solches Verhalten von Kind tatsächlich - wie man meinen könnte - unweigerlich zum Lizenzentzug oder wird dies von der DFL lediglich als interne Angelegenheit von Hannover 96 betrachtet, die der Verein ja auch selbst lösen kann, indem er den Aufsichtsrat per Gesellschaftsbeschluss auflöst und so Kind zweifelsfrei abberufen kann. Das ist hier die entscheidende Frage und sie kann nur von der DFL beantwortet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • das ist dann aber eher das ding, was der schweißhunddarsteller unterschrieben hat.

    Das wäre aber der Eddivertrag:-). Hanno war kein Schweißhund. In der Bildersuche findet man ihn bei Google aber nicht, da gibt es nur einen Hund der Rasse "Balitsch".

    du hast natürlich vollkommen recht. zu meiner verteidigung möchte ich anfügen, das mein gehirn jedes jahr am letzten wochenende im august aufgrund des schützen-,volks-und erntefest nur grundversorgt wird. die meiste kapazität geht drauf um auszutesten, wieviel alkohol die alte karkasse noch aufnehmen kann.

  • @winslay555

    Wenn das so ist wie du schreibst, warum ist es dann hochproblematisch den Hannover Vertrag zu brechen?

    „ Für Kind war und ist der Verein nichts anderes als eine überkommene Körperschaftsform des 19. Jahrhunderts, den er zu seinem Ärger am Leben halten musste, um die Lizenz für sein Konstrukt nicht zu gefährden.“

    Daran hat sich doch nichts geändert. Ich gewinne immer mehr Gefallen daran, den Hannover-Vertrag zu brechen, und mit dem Nachfolger einen neuen Hannover-Vertrag auszuhandeln.

  • @winslay555

    Wenn das so ist wie du schreibst, warum ist es dann hochproblematisch den Hannover Vertrag zu brechen?

    „ Für Kind war und ist der Verein nichts anderes als eine überkommene Körperschaftsform des 19. Jahrhunderts, den er zu seinem Ärger am Leben halten musste, um die Lizenz für sein Konstrukt nicht zu gefährden.“

    Daran hat sich doch nichts geändert. Ich gewinne immer mehr Gefallen daran, den Hannover-Vertrag zu brechen, und mit dem Nachfolger einen neuen Hannover-Vertrag auszuhandeln.

    Ganz einfach. Weil der Verein mit einem Bruch des 96-Vertrages neben dem Verlust von bedeutenden finanziellen Förderzusagen auch die Rückkaufsoption der KGaA-Anteile zu dem damaligen überaus günstigen Verkaufspreis wohl auf ewig verlieren würde.


    Nenn mir doch bitte nur einen Grund, warum die S&S dem Verein diese Rückkaufsoption bei einer Neuverhandlung des 96-Vertrages nochmals zubilligen sollte. Die KGaA-Anteile wären damit für den Verein unwiederbringlich verloren.

  • Den Grund hast du selbst angeführt. Um die Lizenz nicht zu gefährden!

    Kind und seine Partner werden sicherlich immer dafür sorgen, den Verein gerade so am Leben zu halten. Aber meine Frage an Dich war, welchen Grund die S&S bei einer hypothetischen Neuverhandlung des 96-Vertrages haben sollte, dem Verein noch einmal die Rückkaufsoption anzubieten. Darauf bitte eine Antwort.

  • weil sie es schonmal gemacht haben und die Position der S&S seit dem eher schwächer geworden ist.

    Hier liegt Dein Denkfehler. Bei der Verhandlung des 96-Vertrages hatte der Verein ein bedeutendes Druckmittel gegen die Investoren in der Hand. Dieses Druckmittel würde nach dem Bruch des 96-Vertrages und erfolgreicher Abberufung von Kind als Geschäftsführer nicht mehr existieren. DIe Verhandlungsposition unserer Vereinsführung wäre somit nicht besser, sondern bedeutend schlechter.

  • Gäbe es doch nur Investoren, die die Verbindlichkeiten des e.V. übernehmen würden, das Rückkaufsrecht der ANteile ziehen und den e.V. (finanziell) stützen würden, unter der einzigen Bedingung, dass der e.V. Kind komplett absägt...

  • Wie sieht denn die Rückkaufoption aus?

    Stellen wir uns vor, der Verein findet heute einen Gönner, der bereit ist, eine große Stange Geld zu spenden.


    Was könnte der Verein ohne eine weitere Zustimmung der Kapitalseite und Anteilseigner machen?

    Wieviele Anteile könnte er zurückkaufen?

    Zu welchem Preis?

    Zu welchem Zeitpunkt?

  • Winsley555

    die öffentliche Wahrnehmung ist m.e. anders. Kind ist am Ende und wir sehen nur noch verzweifelte Rückzugsgefechte. Und die Kapitalseite ist auch nicht mehr einig hinter Kind. Das wird! Muss jetzt weg!

  • Winsley555

    die öffentliche Wahrnehmung ist m.e. anders. Kind ist am Ende und wir sehen nur noch verzweifelte Rückzugsgefechte. Und die Kapitalseite ist auch nicht mehr einig hinter Kind. Das wird! Muss jetzt weg!

    Mag alles so sein, wie Du sagst. Dennoch ist es so, dass der Verein nach einer Veränderung des Gesellschaftsvertrags der Management GmbH und Abberufung von Kind als Geschäftsführer keinerlei Druckmittel gegenüber den Investoren mehr hätte. Das weiß auch unsere Vereinsführung, weshalb sie einen Bruch des 96-Vetrages unbedingt vermeiden will.