Martin Kind

  • Kicker schrieb ja gerade was zu 50+1 Wortlaut:


    Zitat

    Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet das Präsidium des DFB auf Antrag des Ligaverbandes.


    Dies setzt voraus, dass das Wirtschaftsunternehmen in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert sowie die Anteile an der Tochtergesellschaft nicht weiterveräußert bzw. nur an den Mutterverein kostenlos rückübereignet. Im Falle einer Weiterveräußerung entgegen dem satzungsrechtlichen Verbot bzw. der Weigerung zur kostenlosen Rückübereignung hat dies Lizenzentzug für die Tochtergesellschaft zur Folge.


    Fettung von mir. Verstehe ich das richtig, dass Kinds "großzügiges Angebot", dass der Verein ein Rückkaufsrecht auf Anteile hat, gar nichts ist, weil er sie kostenlos zurückzugeben hat?

  • Diese Regelung berücksichtigt die KGaA nicht direkt im Wortlaut. Mit dem Rückfall ist da nämlich nur die Management GmbH gemeint. Die Kommanditaktien können an sonstwen verkauft werden (BVB --> Börse). Fraglich ist dann dennoch, was bei einem Rechtsformwechsel passiert. Beispielsweise die Umwandlung in eine AG. Dann müsste Kind 50 % + 1 Anteil der Stimmrechte halten, was in dem Fall normalerweise auch dem Kapital entspräche. Wie dann eine "kostenlose" Rückübereignung aussehen könnte, ist - nicht nur rechtlich - äußerst fragwürdig.

    • Offizieller Beitrag

    Und ja Nils, wenn es so wäre, dann würde ich auch ein Spiel ohne Atmosphäre anschauen. Ist aber sehr theoretisch. Fakt ist aber, dass in meinem Wohnzimmer die 96-Spiele laufen und dort keine Stadionatmosphäre herrscht


    Naja, ein bisschen was von der Stadionatmopshäre schwappt dabei aber doch schon rüber.


    Für mich ist 96 schon immer eine Fussballmannschaft, die ich sehen will/muss und bei der ich enttäuscht, sauer oder wütend bin, wenn sie schlecht spielt. Die Mannschaft repräsentiert für mich auch meine Geburtsstadt und Heimat Hannover.


    Und so bin ich stolz, wenn diese Mannschaft und damit auch Hannover mal etwas "in aller Munde" ist und so erfolgreich spielt, dass wir Landesweit/Europaweit gesehen werden.
    [...]


    Ich sehe die Thematik auch relativ stark vereinfacht, aber doch komplett anders herum. Nämlich so: Die Markenrechte "Hannover 96" im Zusammenhang mit Fußball wurden für 1,3 Millionen Euro an eine private Gesellschaft veräußert. Diese Gesellschaft betreibt Profifußball und hat dafür quasi den Namen "Hannover 96" dazugekauft. Bis vor einiger Zeit war das für mich noch akzeptabel, da es nachvollziehbare Verbindung zum ursprünglichen 96, nämlich dem Verein gab. Die ist nun aber komplett weg, sodass unterm Strich wirklich nur noch ein privates Unternehmen steht, das dem Verein die Lizenz sowie die Namensrechte abgekauft hat und auf sein "Produkt" als Etikett klebt. Da ist jetzt einfach nicht mehr das ursprünliche 96 drin, sondern im Prinzip Etikettenschwindel.


    Ich weiß, das ist sicherlich auch zu sehr vereinfacht bzw. überspitzt.


    Aber auch unabhängig davon habe ich hier ein Problem. Nämlich mit den Machenschaften im Hintergrund. Also die ganze Art und Weise (Hinwegsetzen über gültige, demokratische Entscheidungen, fasche Versprechungen, Verachtung der Anhänger etc) gepaart mit der finanziellen Unterbewertung der getätigten "Transaktionen". Sowas finde ich nicht unterstützenswert. Da heiligt für mich auch nicht mehr der Zweck die Mittel.


    Aber ehrlich gesagt laufe ich für 96 schon seit einiger Zeit emotional auf Sparflamme. Es ist nicht alles weg, aber doch einiges. Und damit hat Martin Kind sehr viel zu tun. Und das schon seit vielen Jahren. Das war für mich ein schleichender, aber stetiger Prozess der abnehmenden Emotionalität. Das hat natprlich zum Beispiel den Vorteil, dass so ein Abstieg für mich nicht wirklich dramatisch war. Andererseits macht dadurch natürlich auch ein Aufstieg weit weniger Spaß...

  • Aus ganz zuverlässiger Quelle weiß ich, dass heute ein Antrag bei Gericht eingereicht wurde. Ziel: Verhindern, dass ein Antrag bei der DFL gestellt wird.

  • Ich gestehe: ich verstehe es nicht.


    Vielleicht muss man Jurist dafür sein. :)

    Ich denke mal § 935 ff. ZPO, die klassische einstweilige Verfügung:


    Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.


    Der vorläufige Rechtsschutz ist eine coole Sache, verhindert er doch die Schaffung von Tatsachen :ja: .

  • Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.


    Solche Sätze besorgen es mir immer wieder.

  • Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens müsste das Gericht zu dem Schluss kommen, dass 1) realistische Chancen bestehen, den Prozess im Hauptsacheverfahren zu gewinnen und 2) das Rechtsgut (den Anspruch auf Unterlassen der Antragstellung bei der DFL) durch ein Warten auf ein Urteil im Hauptsacheverfahren (was Monate oder Jahre dauern kann) irreparabel geschädigt würde.


    1) läuft auf eine vorläufige Überprüfung des Nestler-Beschlusses hinaus, 2) dürfte wohl durch die Ankündigungen von Kind gegeben sein.


    Die Rechtskundigen unter uns bitte ich, mich zu korrigieren, falls ich hier Quatsch verbreite.

  • Ääähm, ja....


    Wird damit auch die Rechtsgültigkeit des Nestler-Beschlusses geprüft (bzw. hoffentlich bestätigt)?
    Oder ist das ein ganz anderer Vorgang?

    Einstweiliger Rechtsschutz dient nur der Sicherung des status quo, um Nachteile für die Betroffenen abzuwenden, begründet aber keine Ansprüche und beinhaltet keine Entscheidung in der Sache. In einem richtigen Hauptsacheverfahren müsste dann geklärt werden, inwiefern ein Beschluss der JHV erforderlich ist. Das kann Zeit in Anspruch nehmen.

  • Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens müsste das Gericht zu dem Schluss kommen, dass 1) realistische Chancen bestehen, den Prozess im Hauptsacheverfahren zu gewinnen und 2) das Rechtsgut (den Anspruch auf Unterlassen der Antragstellung bei der DFL) durch ein Warten auf ein Urteil im Hauptsacheverfahren (was Monate oder Jahre dauern kann) irreparabel geschädigt würde.


    1) läuft auf eine vorläufige Überprüfung des Nestler-Beschlusses hinaus, 2) dürfte wohl durch die Ankündigungen von Kind gegeben sein.


    Die Rechtskundigen unter uns bitte ich, mich zu korrigieren, falls ich hier Quatsch verbreite.

    Das ist die Quintessenz des vorläufigen Rechtsschutzes. Es kommt jedoch nicht auf realistische Chancen an (das Gericht nimmt die Hauptsache nicht vorweg!), sondern darauf, dass das Bestehen des Anspruchs ausreichend glaubhaft gemacht wird. Das muss durch geeignete Beweismittel geschehen.

  • Kai, da Du Dich wieder an bestimmten Begriffen hochziehst, lass es mich etwas vereinfacht darstellen: Ich meinte, wie schon von Sujo richtig angenommen, dass es eine Gruppe gibt, denen die Übernahme egal ist, weil ihnen andere Dinge wichtig sind, zum Beispiel das sportliche Interesse an Fußball/Hannover 96 sowie die (salopp formuliert) "ideelle Einheit der Marke 96 und der Stadt Hannover".
    Die andere Gruppe sieht diesen Zusammenhang in Kinds Kontrukt nicht mehr und zieht gegebenenfalls die Konsequenzen.


    Das klingt schon bzw besser als deine ursprüngliche Aussage und somit kann ich mit dieser Erläuterung gut leben.



    Aber am Ende ist es mir dann doch egal, in welche Gruppe du (oder Sujo) mich einsortierst. Die Aussagen von Second treffen es ganz gut:

    Das ist mir zuviel Schwarz-Weiß-Denke hier. Man kann übrigens das Vorgehen von Martin Kind ablehnen und dennoch mit der Profifußballmannschaft mitfiebern.

  • Kurzmeldung: Einstweilige Verfügung beantragt


    "Am 2.8.2017 wurde beim Landgericht Hannover vom Aufsichtsratsmitglied Ralf Nestler eine Einstweilige Verfügung beantragt.
    Diese Einstweilige Verfügung soll die Einhaltung und Umsetzung der mit großer Mehrheit von den Mitgliedern des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am 27.04.2017 getroffenen Mitgliederbeschlüsse ermöglichen und bis zur Entscheidung der Mitglieder auch einen voreiligen Antrag Kinds bei der DFL verhindern.


    Sobald es weitere Neuigkeiten gibt wird Pro Verein 1896 weiter informieren."


    Es geht in die nächste Runde...

  • Wie schnell wird denn eine einstweilige Verfügung entschieden? Müsste doch eigentlich schnell gehen, wenn das Rechtsmittel Sinn machen soll.
    Wieviele Instanzen gibt es?
    Wie lange dauern alle Instanzen maximal?

  • ... und auch noch Wissenslücken unterstellen, nachdem man selbst die Öffentlichkeit 20 Jahre lang angelogen oder Fakten verschwiegen hat.

  • Was seine ganzen, nachweislichen Lügen angeht, mach ich mir gar keine Illusionen. Da wird es zumindest aus Hannover niemals eine Nachfrage geben. Fragt sich ob die Häppchen und die Drinks im Stadion wirklich so gut sind, das man seine komplette berufliche Ehre über den Haufen wirft um es sich nicht zu verscherzen. An irgendeinem Punkt muss man doch selber merken, das es einfach nur noch lächerlich ist. Vielleicht aber auch nur eine Sache des Pegels.

  • Zitat

    Aber hier geht’s ausschließlich um 96, und darum, sportlich konkurrenzfähig zu sein. Und dazu brauchen wir Kapital.“


    Tja, diese Gebetsmühle kommt ja immer wieder.


    Ohne das bewerten zu wollen glaube ich, dass Herr Kind in dieser Hinsicht deutlich glaubwürdiger wäre, wenn er belastbar vorweisen könnte, dass ein regionaler (davon redet er ja immer) Investor vorhanden ist, der eine aus 96 Sicht unerhörte Summe in das Konstrukt stecken würde und nur wegen der 50+1 Regel nicht will. Derzeit ist sein größter "Erfolg", mit Heinz von Häuschen einen nur weniger schlechten (!) Deal als mit Tui als Trikotsponsor vorweisen zu können. Das reicht nicht.

  • § 11 Mitgliederversammlung
    1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich.


    Wenn Kind nun sagt er habe als Vorstand und nicht als Mitglied gehandelt, dann ist alles paletti, oder?