Martin Kind

  • Wie schnell wird denn eine einstweilige Verfügung entschieden? Müsste doch eigentlich schnell gehen, wenn das Rechtsmittel Sinn machen soll.

    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes: Schnell. Und gemeint ist wirklich schnell.

  • Ich glaube auch nicht, dass die DFL Kind Schwierigkeiten machen wird. Leider. Die wissen, dass er sonst gegen 50+1 klagen würde, und das wäre dann die Büchse der Pandora für die Liga.

  • Gegen 50+1 will doch sowieso schon Ismail klagen - wieso auch immer, denn der tsv 1860 wird ihm deren Management GmbH nicht verkaufen.

  • strunz
    Mein Optimismus bröckelt trotzdem. Klar muss er sich als Mitglied der Satzung unterwerfen und die Konsequenzen seines Tun tragen, bis zur Abwahl. Ich fürchte das Gericht verweist darauf, dass das der Verein intern klären soll!

    Als Mitglied kann ich jederzeit* ein Gericht fragen, ob ein Beschluss wirksam ist oder nicht. Wenn das Gericht den Beschluss als wirksam ansieht, bindet das Urteil den Verein (und damit den Vorstand).


    *Einschränkung: Es kann Probleme bei zu langen Abwarten geben, spiel hier keine Rolle.

  • Ich glaube auch nicht, dass die DFL Kind Schwierigkeiten machen wird. Leider. Die wissen, dass er sonst gegen 50+1 klagen würde, und das wäre dann die Büchse der Pandora für die Liga.

    Andererseits wäre bei einer Zustimmung der DFL zu Kinds Übernahme 50+1 wohl nicht mehr länger mehrheitsfähig. Es gibt in der Liga schon über RB ziemlichen Unmut, einige sprechen da von Wettbewerbsverzerrung.

  • Hinter der DFL sitzt auch noch der DFB. Die gucken ganz genau hin, insbesondere wenn es um Vereine geht. Bei Rasenballsport und Hopp war das anders. Hopp war einstimmig, Rasenballsport besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern.

  • Hopp hat das auch ziemlich sauber durchgezogen, ohne Gegenwehr und die Nummer mit der erheblichen Förderung war bei ihm weit mehr als gegeben. Der hat da 100+ mio reingesteckt.


  • Ich reiche mal den Link nach (habe ihn hier bisher nicht gefunden, falls er schon gepostet wurde, sorry!)


    http://proverein1896.de/2017/0…ige-verfuegung-beantragt/


    Endlich handelt "Fanaufsichtsrat" Nestler und redet nicht nur! Ich hoffe, die Fachleute im Hintergrund haben seinen Antrag gut vorbereitet. Und ich wünsche dem Antrag ganz, ganz viel Erfolg!


    Mich wundert, dass Du und ProVerein noch nicht so recht zusammengefunden haben. Ihr habt doch das gleiche Interesse und auch Du eine hohe Expertise.


  • Mich wundert, dass Du und ProVerein noch nicht so recht zusammengefunden haben. Ihr habt doch das gleiche Interesse und auch Du eine hohe Expertise.


    Bei Beidem bin ich mir nicht sicher. ;)
    Das Zweite kann ich nicht beurteilen, und beim Ersten spielen auf Seiten von ProVerein einfach zu viele persönliche Eitelkeiten und Verschwörertendenzen eine gewichtige Rolle. Die internen Versuche der Abstimmung waren daher suboptimal - und in der Aussenwirkung dürfte bezeichnend sein, dass mein Antrag zum Ehrenrat bis zum heutigen Tage von ProVerein totgeschwiegen wird - übrigens wie auch weitere Anträge von Vereinsmitgliedern.
    Aber solange die persönliche Heiligenscheinpflege auch dem übergeordneten Ziel dient - wie der nun gestellte Antrag an das Gericht - ist es doch in Ordnung. Mich nervt aber weiterhin die fehlende Transparenz und der Versuch, ständig Informationen ganz oder teilweise zurückzuhalten.


    Nehmen wir das gerade auf der Homepage eingestellte Gutachten zum Wert der verkauften Anteile. Warum werden wieder nur Auszüge dokumentiert? Genau damit macht man sich doch angreifbar, weil niemand die gegebenen Informationen selbst überprüfen kann: im wahrsten Doppelsinn "kind-isches Gehabe".


    PS: Sollte die Information allerdings richtig sein, dass dem AR das Gutachten vorlag und drei AR-Mitglieder trotzdem zugestimmt haben - und sollte sich erweisen, dass das Gutachten richtig ist... dann haben jedenfalls die zustimmenden AR-Mitglieder ein ganz, ganz dickes Problem. Schon jetzt würde ich den beiden AR-Mitgliedern, die dagegen gestimmt haben, zur Selbstanzeige raten - schon allein aus haftungstechnischen Gründen.

    4 Mal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Aber solange die persönliche Heiligenscheinpflege auch dem übergeordneten Ziel dient - wie der nun gestellte Antrag an das Gericht - ist es doch in Ordnung. Mich nervt aber weiterhin die fehlende Transparenz und der Versuch, ständig Informationen ganz oder teilweise zurückzuhalten.

    Ich vermute, das ist durch die Nähe von Pro Verein zu Funktionsträgern in Aufsichtsrat und Ehrenrat begründet und insofern auch teilweise verständlich.


    Ich hoffe wirklich, dass es gelingt, alle Kräfte zu bünden, denn auch ich schätze sowohl Pro Vereins Engagement als auch deine Expertise sehr.

  • es ist auch mal wieder Zeit, zur sachlichen Arbeit zurück zu kommen.


    Aber ja, das Gutachten lag vor der Zustimmung vor. Bewusst so geplant, mit genau den gleichen Gedankengängen, die auch Du hast.

    Einmal editiert, zuletzt von Oststadt () aus folgendem Grund: Gerne doch, st. Aber einen Grund bzw den Hintergrund kenne ich nicht. Ist mir auch egal. In der Sache muss gearbeitet werden.

    • Offizieller Beitrag

    PS: Sollte die Information allerdings richtig sein, dass dem AR das Gutachten vorlag und drei AR-Mitglieder trotzdem zugestimmt haben - und sollte sich erweisen, dass das Gutachten richtig ist... dann haben jedenfalls die zustimmenden AR-Mitglieder ein ganz, ganz dickes Problem. Schon jetzt würde ich den beiden AR-Mitgliedern, die dagegen gestimmt haben, zur Selbstanzeige raten - schon allein aus haftungstechnischen Gründen.


    Es würde zwar nicht direkt den richtigen treffen, aber trotzdem hoffe ich, dass diese drei voll umfänglich zur Verantwortung gezogen werden.
    Sie hätten so einiges in der Hand gehabt, sie hatten die Wahl. Und ich hoffe auch, dass die anderen beiden nicht irgendwie mit reingezogen werden.