Martin Kind

  • Es nützt nix, in diesem Faden die dogmatischen Voraussetzungen der Straftatbestände bis ins Detail zu diskutieren. Die rechtliche Auffassung des ermittelnden Dezernenten ist entscheidend, und welche Vorgaben der Dezernent im übrigen von der Behördenleitung erhält. Es ist wohl eine Binse, dass bei der StA auch politische und opportune Entscheidungen getroffen werden.
    „Erhelle uns bitte“ kommt etwas abwertend bei mir an. War das auch so gemeint, Winsley?

    Nein. Ein wenig sarkastisch vielleicht, aber keinesfalls abwertend gemeint. Ich mag nur keine sybillischen Einwürfe in laufenden Diskussionen, da sie zumeist nur Fragen aufwerfen. Im übrigen gebe ich Dir aber vollends recht.


    Recht und Gerechtigkeit mögen zwar für den juristischen Laien als dasselbe erscheinen, sie sind jedoch in Wirklichkeit völlig unterschiedlicher Natur. Im Idealfall mögen sie mal aufeinanderfallen, aber eigentlich haben beide Begriffe nichts miteinander zu tun.


    Mit anderen Worten: Selbst wenn die entsprechenden Handlungen von Martin Kind objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllen sollten, so bedeutet dies noch lange nicht, dass diese am Ende auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Lieber Winsley555, Du hast natürlich vollkommen Recht: in Abänderung des alten Satzes, nach dem Recht haben und Recht bekommen zwei Dinge sind, kann man sagen, dass auch Unrecht tun und dafür bestraft werden, zwei Dinge sind.


    Anders sehe ich es übrigens hinsichtlich der "Child-Gang": da sind einfach irgendwann die moralischen und vielleicht auch rechtlichen Kurs- und Leitinien ausser Kontrolle geraten und dann zählt eben der Kumpel oder Patrone - je nach Sicht der Dinge - mehr als der Verein; dies ist ein ziemlich dynamischer Vorgang und bei vielen "originellen wirtschaftlichen Gestaltungen" zu beobachten.

  • Mit anderen Worten: Selbst wenn die entsprechenden Handlungen von Martin Kind objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllen sollten, so bedeutet dies noch lange nicht, dass diese am Ende auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

    Stimmt. Aber das heißt doch auch, dass eine Einstellung der Ermittlungen / des Verfahrens oder ein Freispruch gerade nicht zwangsläufig als eine Bestätigung Kinds zu sehen wären. Und wenn die Kindseite dann versuchen sollte, die Entscheidung doch als Bestätigung Kinds darzustellen, gölte es - je nach Entscheidungsbegründung - dieser Lesart etwas entgegenzusetzen. Denn sollte das Ergebnis sein, Untreue wurde festgestellt, aber kein (nachweisbarer) Vorsatz, dann hieße das zuallererst, dass Martin Kind dem Verein Schaden zugefügt hat. Und damit das Thema "erhebliche Förderung" noch mehr als ohnehin schon in Zweifel zu ziehen wäre; unabhängig davon, ob Kind dann fahrlässig oder gar nicht schuldhaft gehandelt haben sollte.

  • Mit anderen Worten: Selbst wenn die entsprechenden Handlungen von Martin Kind objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllen sollten, so bedeutet dies noch lange nicht, dass diese am Ende auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

    Stimmt. Aber das heißt doch auch, dass eine Einstellung der Ermittlungen / des Verfahrens oder ein Freispruch gerade nicht zwangsläufig als eine Bestätigung Kinds zu sehen wären. Und wenn die Kindseite dann versuchen sollte, die Entscheidung doch als Bestätigung Kinds darzustellen, gölte es - je nach Entscheidungsbegründung - dieser Lesart etwas entgegenzusetzen. Denn sollte das Ergebnis sein, Untreue wurde festgestellt, aber kein (nachweisbarer) Vorsatz, dann hieße das zuallererst, dass Martin Kind dem Verein Schaden zugefügt hat. Und damit das Thema "erhebliche Förderung" noch mehr als ohnehin schon in Zweifel zu ziehen wäre; unabhängig davon, ob Kind dann fahrlässig oder gar nicht schuldhaft gehandelt haben sollte.

    Nein, da hast Du etwas missverstanden. Voaussetzung für Den Tatbestand der Untreue ist zwingend immer auch Vorsatz. Oder so formuliert: Ohne Vorsatz keine Untreue.


    Was Hedemann vorhin meinte ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Staatsanwaltschaft aus übergeordneten Erwägungen heraus geneigt sein könnte, im Fall von Martin Kind bei ihrer Beurteilung der Rechtslage nicht allzu streng zu sein.


    Oder anders gesagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Nur manche sind eben gleicher. Klingt traurig, ist aber leider wahr.


    Jetzt aber die gute Nachricht: Es muss nicht so sein. Es gibt durchaus auch noch Staatsanwälte mit Rückrad und gesundem Rechtsempfinden.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Ja, es gibt sicherlich noch eine ganze Reihe guter Richter und Staatsanwälte.
    Die negativen Entscheidungen in der Justiz fallen natürlich immer mehr auf bzw. verhaften nachhaltiger im Gedächtnis als die richtigen; die sind ja "normal" bzw. erwartbar. Ist wohl wie bei allem im Leben, man würdigt das Gute häufig nicht, weil es der Normalfall ist/ sein sollte.
    Danke für die Klarstellung, Winsley.

  • Nein, da hast Du etwas missverstanden. Voaussetzung für Den Tatbestand der Untreue ist zwingend immer auch Vorsatz. Oder so formuliert: Ohne Vorsatz keine Untreue.

    Nee, das hab ich nicht missverstanden, sondern mich allenfalls etwas verkürzt ausgedrückt. Kernpunkt ist doch, dass alleine schon die Erfüllung des Tatbestandmerkmals "Nachteil" die angebliche erhebliche Förderung im Zweifel zöge. Unabhängig von der subjektiven Seite, die in der Tat Vorsatz für die Strafbarkeit voraussetzt. Für den objektiven Tatbestand ist dies hingegen irrelevant.

  • Hedemann
    "Ja, es gibt sicherlich noch eine ganze Reihe guter Richter und Staatsanwälte."
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    Das ist eine absolut fundierte und gut überlegte Feststellung.
    Wohl dem, der weiß, wovon er spricht ...

    2 Mal editiert, zuletzt von turracher ()

  • Angesichts eines realisierten Vermögensnachteils von zig Mios für den Verein bzw. eines Vermögenszuwachs in entsprechender Höhe auf Seiten des Vereinskameraden Kind habe ich gewisse Probleme mit der Unschuldsvermutung in Sachen Vorsatz. Auch der Mangel an Bereitschaft zur Aufklärung beizutragen oder gar ein unerwünschtes Ergebnis zu heilen, läßt mich da erheblich zweifeln.


    Insbesondere die Scharade um die Markenrechte dürfte vorsätzliches Handeln zum Nachteil des Vereins hinreichend belegen. Von daher würde ich mich als MK oder Konsorte nicht allzu sicher fühlen.


    Die kaum verhüllte Drohung in Sachen 344 StGB gegen die Staatsanwälte spricht für eine gewisse Nervosität, was mir Hoffnung macht.

    2 Mal editiert, zuletzt von calatorta ()