Es nützt nix, in diesem Faden die dogmatischen Voraussetzungen der Straftatbestände bis ins Detail zu diskutieren. Die rechtliche Auffassung des ermittelnden Dezernenten ist entscheidend, und welche Vorgaben der Dezernent im übrigen von der Behördenleitung erhält. Es ist wohl eine Binse, dass bei der StA auch politische und opportune Entscheidungen getroffen werden.
„Erhelle uns bitte“ kommt etwas abwertend bei mir an. War das auch so gemeint, Winsley?
Nein. Ein wenig sarkastisch vielleicht, aber keinesfalls abwertend gemeint. Ich mag nur keine sybillischen Einwürfe in laufenden Diskussionen, da sie zumeist nur Fragen aufwerfen. Im übrigen gebe ich Dir aber vollends recht.
Recht und Gerechtigkeit mögen zwar für den juristischen Laien als dasselbe erscheinen, sie sind jedoch in Wirklichkeit völlig unterschiedlicher Natur. Im Idealfall mögen sie mal aufeinanderfallen, aber eigentlich haben beide Begriffe nichts miteinander zu tun.
Mit anderen Worten: Selbst wenn die entsprechenden Handlungen von Martin Kind objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllen sollten, so bedeutet dies noch lange nicht, dass diese am Ende auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.