1. Es war eine Rückkaufsoption vereinbart worden, dies ist ein EINSEITIGES Gestaltungsrecht, da ist nichts mit Verhandeln.
2. Nach der Ausübung der Rückkaufsoption wäre der Verein wieder Inhaber der Rechte gewesen und hätte JEDEM die Nutzung untersagen dürfen - oder eben gegen Zahlung einer Lizenz erlauben.
Es ist undenkbar, dass der e.V. seiner ausgegliederten Profifussballmannschaft die Nutzung des Markenrechts untersagt oder eine überzogene Lizenzgebühr erhebt! Schließlich ist es ja die Profifussballmannschaft, welche den Wert der Marke ausmacht. Ohne den Leichtathleten zu nahe treten zu wollen (immerhin sind Olympiateilnehmer darunter) aber auf deren Leistungen beruht der Wert der Marke nicht.
Übrigens ist der Wert ständigen Schwankungen unterworfen. Schon ein Abstieg der Profimannschaft in die 2. Liga hätte einen gewaltigen Werteinbruch zur Folge. Bei einem Abstieg in die 3. Liga hat das Markenrecht praktisch keinen Wert. Für den Verein ohne die Profifussballmannschaft hat das Markenrecht ebenfalls keinen Wert. Für die Werthaltigkeit sorgt allein die Profifussballmannschaft - und auch nur solange sie denn Erfolg hat.