Martin Kind

  • Noch einmal meine Frage zum Thema Martin Kind/Übernahmeantrag DFL:


    Martin Kind will Hannover 96 mit 46 Mio gefördert haben. Davon sind rund 6 bis 7 Mio in Form von Geld in das Kapital der Spielbetriebs KGaA geflossen (15 Mio Kapital minus 2,49 Mio durch den Verein eingebrachte Sachwerte = verbleiben rund 13 Mio erbracht durch die Gesellschafter der S&S, Kinds Anteil davon 52%). Also hat er rund 40 Mio angeblich durch Gehaltsverzichte aufgebracht! Gehaltsverzichte müssen verbucht sein und auf verzichtetes Geld sind allemal Sozialabgaben fällig. Finden sich diese Gehaltsverzichte nicht in der Lohnbuchhaltung, dann liegt hier ein Straftatbestand vor (§266a StGB). Finden sie diese Gehaltsverzichte nicht in den Bilanzen, dann liegt hier ein Verstoß gegen die Bilanzierungspflicht vor.
    Oder:
    Es steht davon nichts in den Bilanzen und in der Lohnbuchhaltung, also gibt es auch keine Forderung des Geschäftsführers Martin Kind gegen die betreffenden Gesellschaften. - Dann läge hier ein Fall von schwerem Betrug vor. Gegenüber der DFL und zu Lasten des Vereins Hannover 96, denn Martin Kind würde sich mit fingierten Angaben versucht haben, einen persönlichen Vermögensvorteil zu verschaffen.


    Wie seht Ihr das?

  • Martin Kind kann für die KGaA unentgeltlich tätig sein. Da gibt es nichts zu verbuchen ...
    Darüber hinaus: Hätte die KGaA überhaupt die kolportieren 40 Mio. EUR ergebnismäßig verkraften können?

    Einmal editiert, zuletzt von turracher ()

  • Danke Locke :)


    Last uns bitte nicht dumm sterben, warum ist der Vergleich unzulässig?
    Die auf der CD sind nicht zwangsläufig die gleichen, die sich über die Veröffentlichung beklagt haben. Ok, trotzdem passt der Vergleich, denke ich.

  • Martin Kind kann für die KGaA unentgeltlich tätig sein. Da gibt es nichts zu verbuchen ...


    Das war aber doch gar nicht die Frage. Die Frage war, ob die KGaA ordnungsgemäß verbucht hat, dass Kind anscheinend nicht unentgeltlich tätig war, sondern sich dieses Entgelt nur nicht hat auszahlen lassen.

  • Och, Leute, „ein bisschen erinnert“ ist doch kein kompletter Vergleich.
    Ich kann das durchaus nachvollziehen, zumindest soweit dies die Moral der Betroffenen betrifft.
    Und so ein bisschen steckt da durchaus das Prinzip dahinter, dass es keine Ungleichbehandlung im Unrecht gibt.
    Der Bösewicht, der sich darüber beschwert, dass ihm andere Böses tun.
    Zumindest ein bisschen.

  • Diese ganzen steuerrechtlichen -und SV-Angelegenheiten berühren aber den Antrag bei der DFL nun mal in keinster weise. Die darf,kann und will in der Hinsicht überhaupt nicht tätig werden.


    Falls da irgendwas ist,wird das ein ganz anderes Verfahren. Und auch nicht sonderlich zeitnah.

  • Im Thema Steuer CD stecke ich garnicht so drin und ich versteh den Zusammenhang mit ACAB schon wieder nicht (edit: jetzt doch, Doppelmoral). Mir ging es um Doppelmoral, die findet man bei Kind und oft bei Steuerbetrug.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nebensache ()

  • Martin Kind kann für die KGaA unentgeltlich tätig sein. Da gibt es nichts zu verbuchen ...
    Darüber hinaus: Hätte die KGaA überhaupt die kolportieren 40 Mio. EUR ergebnismäßig verkraften können?


    Nein, die KGaA hat einen kumulierten Gewinn von rund 24 Mio ab 2005 bis zur letzten veröffentlichen Bilanz gemacht. Wären die rund 40 Mio allein in der KGaA verbucht worden, dann wäre das Kapital aufgebraucht (nahezu).


    Und natürlich kann Martin Kind unentgeltlich für die KGaA arbeiten, aber dann kann es auch keinen Forderungsverzicht geben. Und wenn es keinen Forderungsverzicht gegeben hat, dann kann es auch keine Förderung gegeben haben. Es handelt sich dann um eine virtuelle Forderung, nicht real. Genau so gut könnte dann jemand seinem Arbeitgeber Überstunden in Rechnung stellen, weil er dauernd über seinen Job nachdenkt...


    Wenn es keine buchungsmäßige Erfassung gegeben hat, dann ist auch keine Forderung entstanden. Und nun will Martin Kind ein Nichts als etwas Reales ausweisen?

  • Och, Leute, „ein bisschen erinnert“ ist doch kein kompletter Vergleich.

    Genau so war's auch gemeint. Klar ist das keine 1:1-Analogie. Es ging mir darum, daß da jemand wohl trickst/betrügt/wie man es sonst nennen will. Dann wird sein Tun ruchbar, und statt Abbitte zu leisten, beschwert er sich darüber, daß die Sache nicht diskret unter dem Deckel gehalten wurde und jetzt gegen ihn verwendet wird. Ich mußte sofort daran denken – und so ganz fern scheint der Gedanke ja anderen hier auch nicht zu liegen.

  • Es steht davon nichts in den Bilanzen und in der Lohnbuchhaltung, also gibt es auch keine Forderung des Geschäftsführers Martin Kind gegen die betreffenden Gesellschaften. - Dann läge hier ein Fall von schwerem Betrug vor. Gegenüber der DFL und zu Lasten des Vereins Hannover 96, denn Martin Kind würde sich mit fingierten Angaben versucht haben, einen persönlichen Vermögensvorteil zu verschaffen.

    Ich hab ja keine besondere Ahnung davon, aber das finde ich zu weit hergeholt.


    Das fängt schon damit an, dass ich kein Indiz dafür erkennen kann, dass Kind in für die DFL wesentlichen Angaben getäuscht haben könnte. Nach dem, was ich weiß, hat Kind unentgeltlich eine Tätigkeit ausgeübt, die er als geldwert betrachtet. Diese Differenz will er sich nun als Förderung anerkennen lassen. Aber für die entscheidende Frage, ob so etwas anerkennbar ist, ist es doch unerheblich, ob die Tätigkeit von Anfang an als unentgeltlich vereinbart war, oder ob zunächst eine Forderung entstanden ist und Kind dann auf die ihm eigentlich zustehende Auszahlung verzichtet hat. Ein Unterschied könnte sich natürlich aus der Höhe der angegebenen Differenz ergeben: Bei einer von Anfang an als unentgeltlich vereinbarten Tätigkeit müsste man wohl ein für die Tätigkeit übliches Entgelt entgegenrechnen, ansonsten den tatsächlichen Verzicht (wobei es da sicherlich auch Grenzen gibt).


    Des Weiteren wäre ja die DFL die Getäuschte - aber deren Vermögen dadurch nicht beschädigt.


    Der Verein 96 hingegen wäre gar nicht erst das Opfer der Täuschnung. Darüber hinaus vermag ich auch für das Vereinsvermögen von 96 hier keine Beschädigung erkennen: Folge der DFL-Zustimmung wäre gewesen, dass die im Kaufvertrag über die GmbH-Anteile vereinbarte aufschiebende Bedingung erfüllt gewesen wäre, sodass dann die Anteile auf Kind hätten übertragen werden müssen. Dies wäre indes keine Beschädigung gewesen, denn Kind hätte ja im Gegenzug auch den vereinbarten Kaufpreis zahlen müssen - ob dieser Kaufpreis nun angemessen gewesen wäre, spielt hier keine Rolle; eine erschlichene Lizenz steigerte nicht den Wert der GmbH-Anteile.

  • @calatora:
    Das Wort "Forderungsverzicht" lese ich jetzt häufiger. Ich glaube da hat sich etwas verselbstständigt. Ich kann nur verzichten, wenn ich eine Forderung habe. Dies wäre dann auch zu verbuchen klar.
    Nur wie kommt ihr darauf, dass MK tatsächlich eine Forderung hat/hatte.
    Ich habe bisher nur von "Bewertung der Leistung" gelesen. Das ist etwas vollkommen anderes. Fast jeder von uns erbringt auch außerhalb seines Jobs Leistungen, die man bewerten kann, wenn man möchte, die aber nicht automatisch betriebswirtschaftlich oder steuerlich Auswirkungen haben.

  • Im Thema Steuer CD stecke ich garnicht so drin und ich versteh den Zusammenhang mit ACAB schon wieder nicht (edit: jetzt doch, Doppelmoral). Mir ging es um Doppelmoral, die findet man bei Kind und oft bei Steuerbetrug.


    Also, moralisch gesehen ist der Vergleich zulässig.


    Wenn Jemand eine Straftat begeht, dann darf er sich nicht darüber beschweren, wenn diese öffentlich gemacht wird.


    Ich kann nicht sagen, ok, ich habe die beschissen, aber dass die das auch noch bekanntgeben ist eine Frechheit.


    Da hört das Verständnis in der Bevölkerung auf.