Martin Kind

  • Ein Vergleich ist keine Gleichsetzung, sondern eine Gegenüberstellung von Ähnlichkeiten und Unterschieden. Deswegen kann man alles mit allem vergleichen. Sogar Äpfel mit Birnen. Man kann halt nur nicht sagen, die Birne sei ein besserer Apfel, weil eine Birne kein Apfel ist. Ist aber beides Obst, Steinobst, mit Schale und Vitaminen, wächst in hiesigen Breitengraden an Bäumen usw.

  • @calatora:
    Das Wort "Forderungsverzicht" lese ich jetzt häufiger. Ich glaube da hat sich etwas verselbstständigt. Ich kann nur verzichten, wenn ich eine Forderung habe. Dies wäre dann auch zu verbuchen klar.
    Nur wie kommt ihr darauf, dass MK tatsächlich eine Forderung hat/hatte.
    Ich habe bisher nur von "Bewertung der Leistung" gelesen. Das ist etwas vollkommen anderes. Fast jeder von uns erbringt auch außerhalb seines Jobs Leistungen, die man bewerten kann, wenn man möchte, die aber nicht automatisch betriebswirtschaftlich oder steuerlich Auswirkungen haben.


    Sorry, Rossberg hat doch wohl zitiert: "Gehalts- und Tantiemenverzicht". Da kann man doch nicht plötzlich eine esoterische, ätherische Leistung draus machen, der man dann plötzlich einen konkreten Gegenwert gegenüberstellt.


    Gehalt und Tantiemen sind im Sprach- und Kaufmannsbrauch ganz konkret bezeichnete Entlohnungen für Arbeitsleistung. Und natürlich ist dann ein Gehaltsverzicht (Gehalt = Forderung gegen den Arbeitgeber) auch ein Forderungsverzicht. Und natürlich muss dies irgendwo in den Bücher auftauchen.


    Oder da war eben nichts ausser Sprüche klopfen. Ist doch ganz einfach...


    Anders ausgedrückt: Martin Kind erbringt seine Leistung für Verein und Konstrukt auf ideeller Basis (geht beim Verein eh nicht anders wegen Satzung und Ehrenamt), dann kann daraus niemals rückwirkend eine konkret zu entlohnende (Gehalt, Tantiemen) Arbeitsleistung werden. Das geht einfach nicht. Unmöglich.


    Und natürlich deutet Rossbergs Zitat darauf hin, dass es einen Arbeitsvertrag gab (woher sollen sonst z.B. Tantiemen kommen, die regelmäßig die Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers darstellen). Aber dann stellt sich halt die Frage, wo das in der Buchhaltung geführt wurde und ob die Sozialversicherungen betrogen wurden.

    2 Mal editiert, zuletzt von calatorta ()

  • @ Pokalheld und Vorredner;
    Dann vielleicht ein Vergleich der niedersächsischen Autoindustrie und den Prüfinstanzen mit dem Förderer und der DFL?
    Man hat bestimmte Regeln und Vorgaben zu befolgen, um seinen Zielen zulässigerweise näherzukommen (Autos mit einer bestimmten Abgasqualität herzustellen, um sie verkaufen zu dürfen). Da kann man sich explizit an diese Vorgaben halten und die Autos so wie gefordert konstruieren - oder man tut nur so, als ob und hofft, dass es niemand, auch nicht die beaufsichtigenden Instanzen, merken.


    Das ist dann der niedersächsische Weg (dem andere dann auch solange folgen, bis sie selbst auffallen).

  • @calarota: Sorry, das ist mir zu dünn. Ich habe bisher nirgendwo gelesen, dass MK gegenüber irgend einer Firma oder dem Verein, ein rückständiges Gehalt einfordert. Dann wäre es eine "Forderung" mit den von Dir geschilderten Konsequenzen.
    Andernfalls ist es eine "Bewertung", die man Aufschneiderei nennen mag, mehr nicht.


    urgestein: Der Vergleich gefällt mir schon besser.

    2 Mal editiert, zuletzt von martin ()

  • Ist Euch eigentlich langweilig, ist nen viel zu schöner Tag für pseudojurischte Diskussionen, die einzigen die "Getäuscht" wurden sind die Leser der HAZ, die DFL nicht, sie hat einen Teil des ehrenamtlichen Einsatzes von St. Martin als Förderung anerkannt aber dies halt nur als Förderung und nicht als erhebliche Förderung begriffen und mit welchem Betrag die DFL dies bewertet war am Ende auch egal, weil das Ziel ja um mehr als die Hälfte verfehlt wurde, strafrechtlich sehe ich hier Nullkommanix, moralisch natürlich wie schon irgendwer angeführt hatte, schon mehr als dreist...
    Ach ja Kind muss immer noch sowas von weg!!!

  • @calarota: Sorry, das ist mir zu dünn. Ich habe bisher nirgendwo gelesen, dass MK gegenüber irgend einer Firma oder dem Verein, ein rückständiges Gehalt einfordert. Dann wäre es eine "Forderung" mit den von Dir geschilderten Konsequenzen.
    Andernfalls ist es eine "Bewertung", die man Aufschneiderei nennen mag, mehr nicht.


    urgestein: Der Vergleich gefällt mir schon besser.


    Ok, nochmal ganz langsam:


    Peter Rossberg berichtet von "Gehalts- und Tantiemenverzicht". Unterstellt er zitiert wörtlich aus der DFL-Ablehnung, dann ist eines gewiß:


    Die DFL geht davon aus, dass Martin Kind auf Gehalt und Tantiemen zugunsten von der Spielbetriebsgesellschaft verzichtet hat und dass dies demzufolge einer Förderung in Geld gleichzusetzen ist.


    Soweit d'accord?


    Gut nun ergeben sich zwei Möglichkeiten:


    1. Die DFL hat sich getäuscht oder ist getäuscht worden.
    2. Die DFL hat Unterlagen bekommen, aus denen hervorging, Martin Kind hat auf ihm zustehende Gehälter und Tantiemen aufgrund Geschäftsführervertrags verzichtet. Dann allerdings ergibt sich Frage: Warum finde ich hierzu nichts in der Bilanz der KGaA oder im Geschäftsführungsbericht zur Bilanz?? Immerhin sind ja am Ende irgendwie 40 Mio zusammen gekommen und die KGaA wäre damit überschuldet gewesen...


    Und, perdon, wenn es Dir zu dünn ist, ein nicht ausgezahltes Gehalt als Forderung gegen den Arbeitgeber zu bezeichnen, ist das Dein Problem. Aber tatsächlich hat Martin Kind öffentlich kein Gehalt gefordert - im Gegenteil, er hat immer behauptet unentgeltlich für Hannover 96 gearbeitet zu haben.


    Die Forderung hat er geheim erhoben, indem er sie im DFL-Antrag deklarierte und somit zu einer geldwerten Leistung im Sinne der von der DFL geforderten Förderung "umrubelte".


    Indem Martin Kind dies tat, hat er einerseits eine mE steuerpflichtige Verfügung über bis dato nicht ausgezahlte Gehälter und Tantiemen getroffen und er hat die Forderung auch realisiert (endgültige Übernahme von Hannover 96).


    Alles klar?

    Einmal editiert, zuletzt von calatorta ()

  • Zitat

    Statt einer „ergebnisoffenen Grundsatzdebatte“, wie sie das Präsidium der DFL vorgeschlagen hatte, soll nun vor allem die Rechtssicherheit verbessert werden, nicht zuletzt, weil Martin Kind, der Präsident von Hannover 96, immer wieder mit einer Klage gedroht hatte.


    Im Sitzungssaal soll Kind deshalb heftig angegriffen worden sein, er erzeuge ein Klima der Angst unter den 35 Mitgesellschaftern und solle doch bitte endlich klar sagen, ob er klagen wolle oder nicht, statt immer wieder Drohkulissen zu errichten. Beantwortet hat er diese Frage nicht.


    http://www.taz.de/!5489846/

  • Der wird in dreißig Jahren noch auf dem Sterbebett von Klage faseln!

  • Calatorta,


    ich verstehe worauf Du hinaus willst. Das Problem ist nur, dass wir den Sachverhalt nur spekulativ bewerten können. Der BILD Reporter ist sicherlich auch kein Steuerexperte und wird sicherlich auch nicht primär unter dem Aspekt mutmaßlicher Steuertatbestände den Antrag durchgegangen sein.


    Ich denke zunächst einmal, dass umgekehrt ein Schuh draus wird, und zwar wenn es um Rechtssicherheit geht, sollten m.E. eben nur solche Zuwendungen anrechnungsfähig sein, die auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes Einnahmen darstellen oder darstellen würden. Es scheint ja momentan keine klaren Kriterien dessen zu geben, was als Zuwendung anrechnungsfähig ist.


    Mein Verständnis war, dass MK eine FIKTIVE Berechnung aufgestellt hat, die losgelöst vom EkStG, HBG und sonstigen Vorschriften erstellt wurde. Das mag auch der Grund dafür sein, warum viele Dinge nicht anerkannt wurden.
    Deswegen hätte MK m.E. auf der DFL Sitzung darauf drängen müssen, die Förderkriterien und Anrechenbarkeit konkreter zu fassen. Sich stattdessen zu enthalten, dann zu Protokoll zu geben, dass man jetzt erstmal abwarten werde und zur Krönung noch die eingeschnappte Leberwurst zu spielen, ist nicht nachvollziehbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Seelord66 ()

  • Hmmm, es geht calacorta wohl nicht um die halbseidenen Geschichten (11-Freunde-Quittungen) die die DFL nicht anerkannt hat, sondern um die "Verzichte," die die DFL anerkannt hat. Und die würden mich auch buchhalterisch mal interessieren.

  • Genau, Weizen. Fiktive Zuwendungen gibt nicht. Auch nicht im Sinne der DFL-Regularien. Sonst könnte Martin Kind in den Halbzeitpausen "Alte Liebe" singen und dies als künstlerischen Vortrag mit Honoraren à la Helene Fischer zur Förderung verrechnen. Anders ausgedrückt: Was immer Martin Kind an Leistungen deklariert hat, die Anerkenntnis als Förderung durch die DFL hat es zu Bargeld gemacht.


    Eine fiktive Leistung kann nie und nimmer eine geldwerte Leistung ersetzen. Insofern sollten wir getrost davon ausgehen, dass die DFL hier geldwerte Leistungen als Förderung betrachtet hat. Da sollten wir uns keinen Sand in den Kopf streuen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von calatorta ()

  • Hmmm, es geht calacorta wohl nicht um die halbseidenen Geschichten (11-Freunde-Quittungen) die die DFL nicht anerkannt hat, sondern um die "Verzichte," die die DFL anerkannt hat. Und die würden mich auch buchhalterisch mal interessieren.


    Von „anerkannt“ habe ich bisher nichts gelesen. Wohl aber von ihm zugerechnet. Z. B. Gehaltsverzicht wurde ihm zur Hälfte zugerechnet ist aber nicht zwangsläufig gleich eine anerkannte Förderung im Sinne der Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung. Ich kann mich aber täuschen. Wir bekommen den Antrag bestimmt noch vor der JHV zu sehen.

  • Hmmm, es geht calacorta wohl nicht um die halbseidenen Geschichten (11-Freunde-Quittungen) die die DFL nicht anerkannt hat, sondern um die "Verzichte," die die DFL anerkannt hat. Und die würden mich auch buchhalterisch mal interessieren.


    Von „anerkannt“ habe ich bisher nichts gelesen. Wohl aber von ihm zugerechnet. Z. B. Gehaltsverzicht wurde ihm zur Hälfte zugerechnet ist aber nicht zwangsläufig gleich eine anerkannte Förderung im Sinne der Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung. Ich kann mich aber täuschen. Wir bekommen den Antrag bestimmt noch vor der JHV zu sehen.

    streiche bei mir "anerkannt" ersetze durch "zugerechnet". Hast recht. Ändert aber den Inhalt meiner Aussage nicht.

  • Der Gedanke, die Verzichte seien buchhalterisch ihrgendwo erfasst worden, finde ich (auch) abwegig. Ich schätze selbst Kind hatte diese Verzichte nicht geplant, sondern sind in seiner Kreativabteilung jüngst erfunden worden. Vielleicht hatte ihm Seifert auch mal zugesagt, wir machen das schon Martin und darauf hat er sich verlassen.