Da gibt man sich doch nicht mit dem juristischen Fußvolk bei den Amts- und Landgerichten ab.
Die entscheidende Frage ist doch, ob die Ablehnung des Antrages ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, womit ein Internationaler Strafgerichtshof zuständig wäre oder zieht er, wegen seiner Gottgleichheit direkt vor das Jüngste Gericht.