Martin Kind

  • Kann nicht passieren, da in jedem Fall der Verein bzw. seine Gremien selber entscheiden können ob und an wen sie verkaufen wollen.


    Ein Verkauf ist bis zum Urteil nicht vollzogen und kann so oder so vorher rückgängig gemacht werden.

  • Die Gremien (VS und AR) haben den Verkauf bzw. den geplanten Verkauf ja bereits abgenickt. Daher geh mal ganz fest davon aus, dass ein Vertrag existiert, der den Verein zum Verkauf zwingt, sobald das Go von DFL/DFB/Gerichten vorliegt. Es wird sicherlich nicht nur eine Absichtserklärung zum Verkauf unterzeichnet worden sein. Und selbst wenn, in beiden Fällen kann Kind auf Schadensersatz bestehen, sollte der (neue) Vereins-VS und -AR eine gegenteilige Auffassung haben, was den Verkauf angeht als die bisherigen Gremien.

  • Woraus sollte denn ein Anspruch auf Schadensersatz für Martin Kind resultieren?
    Wenn es einen solchen gäbe, könnte man den gleich an diejenigen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat weiterleiten, die den Verkauf eingeleitet haben.
    Denn die geschlossenen Vertrag wären wohl, wenn die nicht nichtig/ unwirksam wären, von extremen Nachteil für den Verein.

  • Woraus sollte denn ein Anspruch auf Schadensersatz für Martin Kind resultieren?


    Aus der Nichtdurchführung einer Transaktion von Anteilen, die zuvor vereinbart worden ist.


    Da wären zum einen §§ 433, 280, 281, 311 BGB und zum anderen auch § 284 BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Das ist jetzt das, was ich als Nicht-Jurist innerhalb von 5 Minuten mal aufgetrieben habe. Da gibt es sicherlich noch mehr.

  • Moin


    Is´ alles schon in Arbeit.


    Ferndiagnose mit Attest, Fachberatung/Rechtsberatung mit Formblatt/Standardformular kommt bald alles.


    Das nennt man Digitalisierung.

  • Woraus sollte denn ein Anspruch auf Schadensersatz für Martin Kind resultieren?


    Aus der Nichtdurchführung einer Transaktion von Anteilen, die zuvor vereinbart worden ist.


    Da wären zum einen §§ 433, 280, 281, 311 BGB und zum anderen auch § 284 BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Das ist jetzt das, was ich als Nicht-Jurist innerhalb von 5 Minuten mal aufgetrieben habe. Da gibt es sicherlich noch mehr.

    Fang doch einfach einen Schritt davor an: der VERTRAG.


    Solange niemand weiß, wie dieser Vertrag aussieht, sind das alles Mutmaßungen.


    Ich meine irgendwo etwas gelesen zu haben, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die DFL ihre Zustimmung erteilt. Dies war nicht der Fall, so dass der Vertrag nun nichtig sein könnte - es sei denn das Schiedsgericht revidiert die Entscheidung.


    Ob weitere Vereinbarungen in dem Vertrag getroffen wurden (Verhalten der Vertragsparteien bei Ablehnung) oder welche Rücktrittsrechte unter welchen Umständen mit welchen Konsequenzen es gibt, wissen wir nicht.


    Erstmal wird das herangezogen, was im Vertrag steht, erst danach kann man BGB & Co. heranziehen - übrigens auch im Hinblick auf Sittenwidrig, Verstoß gegen Gesetze o.ä.

  • So eine Frechheit, das gibt´s ja nicht.


    Der Maddin ist ein seriöser, ehrlicher, ehrenhafter und weiß der "Liebe Gott" nicht was sonst noch für ein Geschäftsmann.
    Der würde nie im Leben etwas zu seinen Gunsten und zum Nachteil seiner Partner in einen Vertrag schreiben lassen.


    Der Mann ist ein liebevoller und verständnisvoller Familienmensch, das hört man immer wieder aus familiären und ... Kreisen.
    Ich würde nie daran zweifeln, dass da auch was Gutes für den Verein in diesem Vertrag steht.


    Z.B. jährlich 70.000 Flocken als Dauerförderung pro Jahr über 20 Jahre gesehen, also bis 2038 und ääh ...


    Naja, Schwamm drüber.

  • Hallo,


    wir haben das absolute Alleinstellungsmerkmal, das Hannover - Modell, und in diesem gibt es nur Fangesellschafter, denen man absolut vertrauen kann, dass sie so etwas niemals nie tun würden wie der böse Investor in England. Alles Andere sind Fake News der dummen 500 aus dem Hartz IV - Bereich. PERIOD. :D


    Und im übrigen würde der Maddin niemals mit Fans ein Bier trinken... :besserwisser: :bier: :kopf: :wut:


    Die 150 Millionen Euro pro Jahr, die im Artikel erwähnt werden, stammen übrigens NICHT von Investoren, sondern aus Vermarktungsgewinnen, die in Deutschland NICHT in dieser Höhe erzielt werden können, weil die STAATLICHEN Rahmenbedingungen das nicht hergeben. :ja:

    3 Mal editiert, zuletzt von stscherer ()

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