Jetzt muss ich wieder an die Berichterstattung vor vier Wochen denken
ZitatKurios: Einen Antragspunkt zog die Zuber-Seite zurück, nachdem Richterin Corinna Thomas vor einem Ergebnis gewarnt hatte, „dass zu einem großen Aufschrei“ führen könnte. Es ging um die Frage, ob Sportliche Leiter überhaupt ähnlich befristete Arbeitsverträge haben dürfen wie Profis – oder unbefristete. Bei Fußballern hatte das Bundesarbeitsgericht die Befristungen zuletzt bestätigt. Aber mit dem besonderen Hinweis auf den Verschleiß als Profisportler. Das wäre im Zuber-Fall ein Urteil mit Grundsatzcharakter geworden – zu viel Aufregung für beide Seiten.