Martin Kind

  • der e.V. könnte die Management GmbH nicht in der KGaA ersetzen, wenn der e.V. das will?
    Das hatte ich bisher immer gedacht.

    Noch einmal: Nein. Der e.V. könnte allerdings etwas anderes tun, nämlich den Aufsichtsrat innerhalb der H96M GmbH auflösen. Das wäre der Weg, um Kind als Geschäftsführer einfach ablösen zu können und einen neuen Geschäftsführer aus eigenem Recht bestellen zu können. Das wäre allerdings die ultimative Eskalation, die der Vorstand aus guten Gründen nicht vollzieht.

    So ist es, reicht ja, dass eine Seite gegen den Hannover-Vertrag verstößt. Umso wichtiger, dass die andere Seite einfach weiter sachlich und seriös bleibt.

  • der e.V. könnte die Management GmbH nicht in der KGaA ersetzen, wenn der e.V. das will?
    Das hatte ich bisher immer gedacht.

    Selbst wenn er es könnte; das wäre sinnbefreit. Die Management GmbH ist der Komplementär in der KGaA und damit der Vollhafter. Entsprechend würde der Verein mit seinem Vermögen für die KGaA haften. KGaA wird an die Wand gefahren = Verein ist pleite. Das soll ja gerade durch eine Ausgliederung verhindert werden.
    So ist die Management GmbH Vollhafter der KGaA und haftet als GmbH begrenzt mit der Einlage (aktuell liegen da 25.000€ m. W.). D. h., obwohl die Management GmbH zu 100% dem Verein gehört, bleibt das Vereinsvermögen bei einer KGaA-Insolvenz unberührt.


    Grundsätzlich ist das Modell KGaA mit einer vereinseigenen GmbH als Komplementär gut. Es muss nur sichergestellt werden, dass der Verein auch tatsächlich die GmbH, also den Komplementär kontrolliert.

  • der e.V. könnte die Management GmbH nicht in der KGaA ersetzen, wenn der e.V. das will?
    Das hatte ich bisher immer gedacht.

    Noch einmal: Nein. Der e.V. könnte allerdings etwas anderes tun, nämlich den Aufsichtsrat innerhalb der H96M GmbH auflösen. Das wäre der Weg, um Kind als Geschäftsführer einfach ablösen zu können und einen neuen Geschäftsführer aus eigenem Recht bestellen zu können. Das wäre allerdings die ultimative Eskalation, die der Vorstand aus guten Gründen nicht vollzieht.

    So ist es, reicht ja, dass eine Seite gegen den Hannover-Vertrag verstößt. Umso wichtiger, dass die andere Seite einfach weiter sachlich und seriös bleibt.

    Genau so meine ich das.

  • der e.V. könnte die Management GmbH nicht in der KGaA ersetzen, wenn der e.V. das will?
    Das hatte ich bisher immer gedacht.

    Noch einmal: Nein. Der e.V. könnte allerdings etwas anderes tun, nämlich den Aufsichtsrat innerhalb der H96M GmbH auflösen. Das wäre der Weg, um Kind als Geschäftsführer einfach ablösen zu können und einen neuen Geschäftsführer aus eigenem Recht bestellen zu können. Das wäre allerdings die ultimative Eskalation, die der e. v. Vorstand aus guten Gründen nicht vollzieht.

    danke für die Klarstellung!

    Ich hab das verwechselt!

  • Eines sollte man bei aller Freude über den gelungenen Schachzug des Vereinsvorstands nicht aus dem Auge verlieren:


    Das Bestimmungsrecht des Vereins basiert einzig und ausschließlich auf der 50+1 Regel und deren weiteren Bestand. Und dieser ist durch die vorläufige Einschätzung des Kartellamtes noch in keiner Weise gesichert.


    Die Verlautbarung des Kartellamtes ist schon ein echtes dialektisches Meisterwerk. Zuallererst wird die 50+1 Regel geradezu überschwänglich gelobt, als hätte ein Vertreter von Pro Verein diese Sätze formuliert.


    Der eigentliche Hammer folgt allerdings auf den hinteren Absätzen. Da wird die 50+1 Regel in ihrer bisherigen Form massiv kritisiert und als wettbewerbsverzerrend bezeichnet, so als ob dieser Passus aus der Feder von Martin Kind stammen könnte.


    Im Gesamtergebnis fordert das Kartellamt die DFL klar und ultimativ auf, die Förderausnahmen abzuschaffen!


    Fazit:


    Was erst einmal klingt wie ein absoluter Traum für alle Fussballtraditionalisten, ist in Wahrheit ein großes Risiko für den weiteren Bestand der 50+1 Regel, wenn nämlich die drei betroffenen Klubs sich dagegen rechtlich wehren sollten, das Bestimmungsrecht über den Profifußball wieder an deren ursprüngliche Stammvereine zu übertragen.

  • Was erst einmal klingt wie ein absoluter Traum für alle Fussballtraditionalisten, ist in Wahrheit ein großes Risiko für den weiteren Bestand der 50+1 Regel, wenn nämlich die drei betroffenen Klubs sich dagegen rechtlich wehren sollten, das Bestimmungsrecht über den Profifußball wieder an deren ursprüngliche Stammvereine zu übertragen.

    auch wenn es dafür eine Frist von 20 Jahren gäbe? Wäre das „Risiko“ nicht zumindest vertagt?

  • Hast wohl die PK nicht gesehen. Die Bayern sind so weit enteilt, dass sich der Vorsprung nur noch durch Investoren aufholen lässt.

  • Die bestehenden Konstrukte haben rechtlich „Bestandsschutz“. Neue Konstrukte könnten nach der Lex Hopp entstehen. Das wäre aber schwierig (200 Jahre durchgehend hohe Förderung).

  • Die bestehenden Konstrukte haben rechtlich „Bestandsschutz“. Neue Konstrukte könnten nach der Lex Hopp entstehen. Das wäre aber schwierig (200 Jahre durchgehend hohe Förderung).


    Wenn die bestehenden Konstrukte tatsächlich rechtlichen Bestandsschutz genießen sollten (soweit hatte ich noch gar nicht gedacht), dann wäre alledings die 50+1 Regel - nach der Stellungnahme des Katellamtes zu urteilen - schon so gut wie tot.

  • Die bestehenden Konstrukte haben rechtlich „Bestandsschutz“. Neue Konstrukte könnten nach der Lex Hopp entstehen. Das wäre aber schwierig (200 Jahre durchgehend hohe Förderung).


    Wenn die bestehenden Konstrukte tatsächlich rechtlichen Bestandsschutz genießen sollten (soweit hatte ich noch gar nicht gedacht), dann wäre alledings die 50+1 Regel - nach der Stellungnahme des Katellamtes zu urteilen - schon so gut wie tot.

    So denken und argumentieren ja Martin und der Neue.

  • Die bestehenden Konstrukte haben rechtlich „Bestandsschutz“. Neue Konstrukte könnten nach der Lex Hopp entstehen. Das wäre aber schwierig (200 Jahre durchgehend hohe Förderung).


    Wenn die bestehenden Konstrukte tatsächlich rechtlichen Bestandsschutz genießen sollten (soweit hatte ich noch gar nicht gedacht), dann wäre alledings die 50+1 Regel - nach der Stellungnahme des Katellamtes zu urteilen - schon so gut wie tot.

    So denken und argumentieren ja Martin und der Neue.

    Wenn - ich betone - wenn die Förderausnahme tatsächlich Bestandsschutz für die betroffenen Konstrukte geniessen sollte, wofür tatsächlich einiges spricht, dann können Kind und Schäfer sich einfach in die Sonne legen und abwarten, bis das Kartellamt per Beschluss das Ende der 50+1 Regel verkündet.

  • Bin noch nicht durch, also erst einmal ohne Kommentar (bis Minute 10, übliches Blabla):


    https://www.shz.de/deutschland…gement-an-id32452562.html


    Edit: Ab Minute ca. 12: Entscheidung Bundeskartellamt und dass 50+1 daher fallen muss


    Edit 2: ab Minute 22 wird es etwas witzig. Konsequenterweise folgt darauf der beleidigte Rücktritt.


    "Wwhao, das hat Spaß gemacht!"


    Insgesamt alles beim alten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mader ()

  • Interessanterweise, will er wieder "Leitplanken und neue Spielregeln", kritisiert "Spannungsfelder" und ignoriert seit der Kartellamtsstellungnahme vollständig die Existenz des Hannover 96-Vertrages.Ich werde das Gefühl nicht los, er spielt unter dem Vorwand Corona seine letzte Karte, seinen letzten Versuch nochmal seinen Willen durchzusetzen.

  • Die bestehenden Konstrukte haben rechtlich „Bestandsschutz“. Neue Konstrukte könnten nach der Lex Hopp entstehen. Das wäre aber schwierig (200 Jahre durchgehend hohe Förderung).


    Wenn die bestehenden Konstrukte tatsächlich rechtlichen Bestandsschutz genießen sollten (soweit hatte ich noch gar nicht gedacht), dann wäre alledings die 50+1 Regel - nach der Stellungnahme des Katellamtes zu urteilen - schon so gut wie tot.

    So denken und argumentieren ja Martin und der Neue.

    Winsley555 war noch nie weit weg von Martin... inhaltlich und tatsächlich. ;)


    Martin frisst bloß weniger Kreide. :kichern:

  • Interessanterweise, will er wieder "Leitplanken und neue Spielregeln", kritisiert "Spannungsfelder" und ignoriert seit der Kartellamtsstellungnahme vollständig die Existenz des Hannover 96-Vertrages.Ich werde das Gefühl nicht los, er spielt unter dem Vorwand Corona seine letzte Karte, seinen letzten Versuch nochmal seinen Willen durchzusetzen.

    das mit dem Hannover 96-Vertrag verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht :grübel:


    Ist in diesem Vertrag nicht ganz klar geregelt, dass Hannover 96 die 50+1 Regel ( mag kommen was will ) beibehält ???


    Hoffentlich darf der Verein im Herbst endlich mal wieder eine JHV durchführen , damit die Mitglieder mit Martin Kind dieses Thema noch mal ganz in Ruhe analysieren und besprechen können:D

  • Beim Hannover-96-Modell-Vertrag wurde der größte Fussballgeschäftsführer aller Zeiten hinterlistig von den Vereinswürmern getäuscht. Der Vertrag ist vollumfänglich nichtig in der Parallelwelt des Herrn Kind.