Man kann den Gesellschaftsvertrag im HReg angucken. Kostet halt.
Rechtlich: Die Frage, ob die Gesellschafterversammlung einer GmbH bei Vorhandensein eines Aufsichtsrats (und dessen Zuständigkeit für die Berufung und Abberufung) bei einem wichtigen Grund quasi dessen Kompetenz ignorieren / überspringen darf, ist rechtlich sehr umstritten (Altmeppen, § 38 Rn. 13). Gibt Argumente dafür und dagegen. Man könnte hier noch das Argument bemühen, dass der AR aufgrund der Pattsituation handlungsunfähig war und die Gesellschafterversammlung daher handeln musste.
Sicher ist das aber nicht.