Martin Kind

  • Auf die Spitze gehe ich jetzt mal nicht ein, denn wir sitzen grundsätzlich im selben Boot, aber wenn das Landgericht direkt so schnell entscheidet, das die Abberufung nicht rechtens ist (Vorwürfe nicht ausreichend, keine Mehrheit für Abberufung oder was auch immer), wirft es auf jeden Fall erstmal nicht das beste Licht auf Kramer und Co.

  • Ah, ich bin überrascht, daß das Landgericht bereits eingeschaltet ist....

    Ich mag mich irren, aber ich glaube das sind zwei getrennte Vorgänge. Offenbar wurde beim Registergericht Einspruch gegen die Änderung im HRG seitens des e.V. eingelegt, welches dann zur Nachbesserung bis zum 05. gebeten hat.

    Parallel scheint Kind offenbar beim LG eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen, die ihn im Amt hält, auf die die Meldung von 96 Bezug nimmt und das am 16.08. mündlich verhandelt werden soll..

    Ah, ok.
    D.h. übersetzt:
    selbst wenn das Registergericht am Freitag zum Urteil käme: der e.V. durfte abberufen und würde damit den Weg freimachen für die Streichung von MK aus dem HR ...
    ... hat sich Kind über das Landgericht abgesichert, daß der e.V. dies dann eben nicht macht, weil er sonst Gefahr läuft, 250 Tsd. Euro "Strafe" zahlen zu müssen, sollte das Landgericht später Kinds Haltung bestätigen.


    Soweit richtig gedacht?

  • Ach ich weiß nicht.

    Sie versuchen ja auch nur ihr bestes gegen diesen Affen.

    Und vor Gericht und auf dem Papier ist immer ein Unterschied ...

    Aber bedenkt bitte MKs Erfolge vor Gericht in der Vergangenheit .

  • Moment. Das Landgericht hat nur eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, die untersagt, dass die Management GmbH irgendwas am Handelsregister ändern lässt. Nicht mehr und nicht weniger. Das heißt nicht, dass Kind mit irgendwelchen Behauptungen Recht hat.

  • Gern gebe ich zu, dass ich tatsächlich in - wohlgemerkt - einem Punkt falsch lag.


    Den Beitrag von Hedemann, in der erklärt hat, dass Kind während der Abberufung ein Dokument mit der expliziten Begründung für diese Entscheidung übergeben worden war, habe ich schlicht überlesen. Mea culpa.


    Seltsam ist nur, dass der Verein der öffentlichen Verlautbarung von Kind, dass ihm die Gründe bei der Abberufung nicht mitgeteilt worden seien, nicht auch öffentlich widersprochen hat. In den Presseinterviews des Vereinsvorstandes habe ich eine solche Richtigstellung zumindest nicht wahrnehmen können. Und bei allem gebührenden Respekt vor Hedemann: Ein Post von seiner Seite in der Fanmag-Blase ersetzt noch keinen öffentlichen Widerspruch. Ein öffentlicher Widerspruch mag für den Ausgang des Gerichtsverfahrens vielleicht nicht von Bedeutung sein, aber er ist in anderer Hinsicht wichtig und zwar im Hinblick auf die öffentliche Meinung.


    Wir müssen uns bitte klarmachen, dass dies hier keines der vielen kleinen Scharmützel zwischen dem Verein und Kind ist, an die wir uns seit Jahren gewöhnt haben. Dieser Konflikt ist jetzt die ultimative Auseinandersetzung, bei der es wohl am Ende keine gesichtswahrende Lösung für eine der beiden Seiten geben kann.


    Wenn Kind - was zu hoffen ist - diesen Endkampf um die Bestimmungsmacht verliert, dann darf es nicht sein, dass er sich gegenüber der Öffentlichkeit als das arme Opfer verkaufen kann, der so viele Jahre Blut, Schweiß und Tränen und vor allen so viele Millionen auf dem Altar von Hannover 96 und des hannoverschen Profifußballs geopfert hat und nun von von ein paar missgünstigen Vereinsmeiern einfach weggeputscht wird.


    Und deshalb ist es so wichtig, dass der Verein die Öffentlichkeitsarbeit jetzt nicht vernachlässigt. Jeder falschen Aussage von KInd muss im Idealfall sofort über die Massenmedien ein entsprechendes Dementi folgen.

  • Spielmacher ... und das er erstmal weiter GF Aufgaben wahrnehmen darf:"Zugleich gestattet das LG Hannover Herrn Martin Kind für diesen Zeitraum, die gewöhnlichen und dringenden Geschäfte der Management GmbH fortzuführen."

  • Wenn ich das Pamphlet auf der H96Seite richtig lese, handelt es sich um eine Zwischenverfügung, in der der Management GmbH untersagt wird, einen neuen Geschäftsführer beim Handelsregister eintragen zu lassen.


    Nie ist eine Rechtsverdr... da, wenn man einen braucht, um das mal aufzudröseln.

  • Es ist jedenfalls gut, dass es jetzt Mal eskaliert. Natürlich drücke ich dem e.V. die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang. Man sieht aber auch, dass ein 'weiter so' keine Alternative sein kann. Das wusste der Vorstand schon von Anfang an und geht nun den richtigen Weg. Ob der schlussendlich erfolgreich sein wird, werden wir sehen.

  • Wenn Kind vor Gericht gewinnen sollte... was ich nicht glaube... wird 50 plus 1 nachweislich nicht eingehalten und damit könnte er alles verlieren. Klingt nach einer Zwickmühle.

    Nein, selbst wenn er - was ich ebenfalls nicht glauben kann - den Prozess tatsächlich gewinnen sollte und somit Geschäftsführer bleiben würde, wäre 50+1 davon weiter unberührt. Von außen betrachtet hätte sich ja nichts geändert. Und der bisherige Zustand gilt laut der DFL als 50+1 konform.

  • Auf die Spitze gehe ich jetzt mal nicht ein, denn wir sitzen grundsätzlich im selben Boot, aber wenn das Landgericht direkt so schnell entscheidet, das die Abberufung nicht rechtens ist (Vorwürfe nicht ausreichend, keine Mehrheit für Abberufung oder was auch immer), wirft es auf jeden Fall erstmal nicht das beste Licht auf Kramer und Co.

    Auf hoher See und vor Gericht...

    wenn der e.V. im ersten Schritt verliert, bleibt meine Haltung zum Vorstand gleich. Man kann das nicht alles vorher durchplanen und wasserdicht machen. Dazu ist das Konstrukt zu verflochten und Kind eird vermutlich die teureren Anwälte haben und jedes juristische Kärtchen ausspielen. Wichtig ist, dass gekämpft wird und man alles daran setzt, ihn loszuwerden. Das das nicht einfach wird, war absehbar. Nur sich weiter von einem Egomanen an der Nase durch den Ring ziehen lassen, ist doch keine Option.

  • Wenn Kind vor Gericht gewinnen sollte... was ich nicht glaube... wird 50 plus 1 nachweislich nicht eingehalten und damit könnte er alles verlieren. Klingt nach einer Zwickmühle.

    Nein, selbst wenn er - was ich ebenfalls nicht glauben kann - den Prozess tatsächlich gewinnen sollte und somit Geschäftsführer bleiben würde, wäre 50+1 davon weiter unberührt. Von außen betrachtet hätte sich ja nichts geändert. Und der bisherige Zustand gilt laut der DFL als 50+1 konform.

    Verinfacht bedeutet 50+1 der Verein muss das Sagen im Profifussball behalten.


    Wenn der Verein dem GF Weisungen erteilt und diese problemlos missachtet werden können und der Verein dann nichtmal

    die Möglichkeit hat, den GF zu entlassen und den Posten neu zu besetzen, wo hat der Verein dann noch das Sagen über den Profifussball.

  • Eine Zwischenverfügung sagt nichts voraus. Sie dient lediglich dazu, bis zur Entscheidung über den eigentlichen Antrag „vollendete Tatsachen“ zu vermeiden, die unumkehrbar oder für den Antragsteller mit unzumutbar schweren oder nicht anders anwendbaren Nachteilen verbunden wären. Man will einfach bis zu Entscheidung die Parteien keine Fakten schaffen lassen.

  • ...nur wenn der Verein den GF kündigen darf.

    Der Verein darf die Satzung ändern und dies ist auch weiterhin möglich.

    Wenn das so einfach möglich wäre, warum macht es der e.V. nicht? Die Suche nach einer "gesichtswahrenden Lösung" ist ja gescheitert. Warum sich jetzt also teuer rechtlich darüber streiten, ob die Abberufungsgründe schwerwiegend genug sind. Es kann doch keiner mehr ernsthaft Angst vor einer weiteren Eskalationsstufe haben. Mehr kann doch gar nicht passieren.


    Vielleicht geht das alles doch nicht so einfach, wie mancher glaubt.

  • Ganz einfach, sie nehmen erstmal Plan A und dann Plan B, Plan A ist doch noch überhaupt nicht gescheitert und generell ist Plan A, der der vermutlich nach außen hin besser zu vertreten ist.

  • Das ist nicht ganz zu Ende gedacht.


    Nehmen wir mal an, Kind gewinnt und behauptet zunächst seine Geschäftsführerposition. Dann hat es der Verein immer noch jederzeit in seiner Hand, ihn abzulösen. Er müsste seinerseits nur den 96-Vertrag brechen und per Gesellschafterbeschluss den Aufsichtsrat der Management GmbH auflösen.


    Dann könnte der Verein Kind ohne Weiteres vor die Tür setzen und hätte die Herrschaft über den Profifußball.