Martin Kind

  • Kind lässt sich bei Madsack zitieren, er habe nicht gewusst, dass sie keine Zahlen öffentlich machen dürfen. ABER: der Verein verstoße permanent gegen Satzung und 96-Vertrag...

    Wie sagte ich kürzlich? Kind lügt, wenn er den Mund aufmacht. Der Typ ist ne Granate. :rofl:

  • glaubt Kind seine Abberufung verhindern zu können, oder sind das nur Rückzugsgefechte?

    Ganz sicher glaubt er seine Abberufung verhindern zu können.

    Das hat alles schon sehr viel von Trump, was hier passiert.

  • Aus der HAZ Printausgabe von morgen

    Zitat

    Laut Martin Kind wurden alle „Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt“. Die Zahlen darf er aber doch nicht offenlegen: „Wir dürfen keine Zahlen öffentlich machen, das habe ich nicht gewusst.“

    Von wem bitteschön lässt sich MK vorschreiben, was er nicht machen darf? Das ist neu.

  • Glaube nicht, dass er sich was vorschreiben lässt.

    Das ist höchstens eine Empfehlung...der er in diesem Fall gerne nachkommt.

  • Bisher läuft alles so, wie man es erwarten konnte, weil es übliche Praxis ist. Die Festsetzung eines Anhörungstermins lässt darauf schließen, dass die schriftlichen Einlassungen beider Seiten aus Sicht des LG vermutlich nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen werden. Es sei denn, dass das LG die "schwerwiegenden Gründe" des e.V. nach der Anhörung anerkennt. Außerdem will man den Parteien die Möglichkeit geben, sich vor Ort außergerichtlich zu einigen. Dafür stellt das LG die Rechtsgrundlagen dar und bewertet die Erfolgsaussichten der Klageseite, wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist und weitere Verfahren zu erwarten sind. Dabei muss es berücksichtigen, dass ein anhaltender Schwebezustand für beide Seiten nicht zumutbar ist.

    Auffällig ist für mich, dass die Äußerungen der Vereinsseite bisher sachlich und mit der gebotenen Zurückhaltung formuliert sind. Die Kapitalseite reagiert aus meiner Sicht eher impulsiv und sogar naiv. Das ist in der Regel ein Zeichen für Schwäche der Kapitalseite.

    Eine Prognose kann aber daraus leider nicht ableiten.

  • Weshalb ändert der e.V. nicht einfach die Satzung der Management GmbH dahingehend, dass der e.V. im Aufsichtsrat die Mehrheit hat? Dann wäre die Rechtslage doch eindeutig.

  • Das wäre, wenn ich mich richtig erinnere, ein Bruch des 96-Vertrags. Und der e.V. wird ja wohl kaum an dem Ast sägen, auf dem er selbst sitzt.

  • Wieso kann es keine gesichtswahrende Lösung mehr geben?


    Kind kann zurückrudern und sich mit dem Verein an den Tisch setzen. Noch ist eigentlich gar nichts passiert.


    Es liegt meinem Verständnis nach in der Hand von Herrn Kind.

    mal davon ab das zurückrudern nicht im Verständnis vom Sonnenkönig vorkommt - aber auch rein technisch gesehen... Wie sollte das mit den dürren Ärmchen klappen :ahnungslos:

  • Aus der HAZ Printausgabe von morgen

    Zitat

    Laut Martin Kind wurden alle „Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt“. Die Zahlen darf er aber doch nicht offenlegen: „Wir dürfen keine Zahlen öffentlich machen, das habe ich nicht gewusst.“

    Soviel zum Thema, dass auf der Kapitalseite Profis das Sagen haben.

  • Die Anwort ist: Weil der Vorstand eben im Sinne des Vereins nüchtern, klug und überlegt handelt und daher zunächst versucht, Kind auf anderem Wege - ohne Bruch des 96-Vertrages - aus dem Amt zu entfernen. Am 96-Vertrag hängen Darlehenszusagen der Investoren, auf die der Verein für die Finanzierung seines Etats angewiesen ist.


    Der Weg über die Auflösung des Aufsichtsrates ist daher nur die Ultima Ratio, die der Vereinsvorstand hoffentlich nicht anwenden muss.

    Ich denke auch das Ziel sollte sein ihn loszuwerden, ohne selbst vertragsbrüchig zu werden.

    Es gibt im Übrigen noch einen weiteren gewichtigen Grund, warum unser Vereinsvorstand einen Bruch des 96-Vertrages unbedingt vermeiden sollte.


    Am 96-Vertrag hängen neben den bereits erwähnten Darlehen auch die gewährten Rückkaufsoptionen für KGaA-Anteile, welche absichern, dass unser Verein sich irgendwann in der Zukunft auch wieder an der Profigesellschaft beteiligen kann.


    DIes ist vor allem deshalb interessant, weil der letzte Anteilsverkauf an die S&S schon damals, aber erst recht aus heutiger Perspektive, deutlich unter Marktwert erfolgte und die Investoren dem Verein im 96-Vertrag zugesichert haben, dass der Verein diese Anteile zum gleichen - eben sehr günstigen - Preis zurückkaufen kann.

  • Die Satzung der KGaA ist jetzt ja kostenlos einsehbar, meine Frage dazu, ist der dortige Passus über die Management GmbH, wo auch die wichtigen Gründe vorkommen, auch der der im Verfahren relevant ist oder hat die Management GmbH noch eine eigene Satzung die aktuell nicht einsehbar ist?