Martin Kind

  • die Bild bringt es heute treffend auf den Punkt...




    Bei der blamierten DFL fegen sie die Scherben zusammen und die Verantwortung beiseite. Boss Hans-Joachim Watzke (64, Dortmund) stellte in seiner Abbruch-Begründung Hannover 96 an den Pranger.


    Das Abstimmungs-Ergebnis vom 11. Dezember sei zwar „rechtswirksam“, aber es dürfe nicht „verkannt werden, dass es

    diesem Votum aufgrund der Vorgänge um Hannover 96 an breiter Akzeptanz fehlt“.


    Schmieren-Stück mit Kind-Hauptrolle!

    Vorgänge um Hannover 96?! Es war eher ein Schmieren-Stück der DFL mit Hannovers willigem Profi-Boss Martin Kind (79) in der Schurken-Hauptrolle.

    Trotz Nein-Befehl der 96-Vereinsführung (e.V.), der auch der DFL vorlag, gab es eine Geheim-Abstimmung. Licht aus extra für Kind? Damit der unüberprüfbar seine „faule“ Ja-Stimme abgeben konnte?







  • Es liegt mir zwar fern, Kind in Schutz nehmen zu wollen. Aber hier hat sich die gesamte DFL nicht gerade mit Ruhm bekleckert. der 96 e.V. hat ja nun rechtzeitig auf die Problematik hingewiesen, sogar Alternativen aufgezeigt (Verschiebung der Abstimmung bis zur Meinungsbildung auf Vereinsebene). Trotzdem haben alle dieses fragwürdige Prozedere durchgezogen.

  • Trotzdem ein intrigantes Highlight dem ungeliebten Kinde aus dem Hause Burgwedel die Hauptrolle in diesem Gangsterepos zuzuschustern. So ist nunmal das Schicksal eines nützlichen Idioten. Bei Game of Thrones hieße es nun Kopf ab.


    Und wirklich niemand von denen, die dafür gestimmt haben, geben Kind Rückendeckung. Das lässt tief blicken.

  • Es liegt mir zwar fern, Kind in Schutz nehmen zu wollen. Aber hier hat sich die gesamte DFL nicht gerade mit Ruhm bekleckert. der 96 e.V. hat ja nun rechtzeitig auf die Problematik hingewiesen, sogar Alternativen aufgezeigt (Verschiebung der Abstimmung bis zur Meinungsbildung auf Vereinsebene). Trotzdem haben alle dieses fragwürdige Prozedere durchgezogen.

    Sehe ich auch so. Und dieses Momentum sollte ausgenutzt werden. Wenn nicht jetzt, wann dann? Die Wut der DFL auf Kind sollte kanalisiert werden. Ich setze da voll auf unsere Vereinsführung und die Kreativität der Kurve.

  • Getz mal ehrlich: die Heuchelei von Herrn Watzke ist genauso unerträglich, wie die kaufmännische Vernunft von Herrn Kind.


    Die Herren mögen teure Uhren, wie der Kalle auch. Sie möchten bei den ganz großen mitspielen, die mit Millionen jonglieren und von Politikern hofiert werden.

    Die Fans brauchen sie als Folklore. Die sollen aber bei Bier und Wurst bleiben.


    Ich glaube nicht, dass die Damen und Herren der DFL überhaupt ansatzweise verstanden haben, welche Hintergründe der Protest hat. Sie werden weiter Wasser predigen und Wein saufen wollen.

  • Liebe DFL!

    Ein Mann aus Grossburgwedel zerstört den deutschen Fußball!

    Die Einhaltung von 50+1 muss jetzt auch in Hannover durchgesetzt werden!


    Edit: Liebe DFL ist etwas übertrieben, aber wir müssen jetzt auf den Keil schlagen, der zwischen Kind und DFL sehr deutlich geworden ist.

  • Er sollte jetzt durchziehen: da es bei 96 alleine nicht so recht klappt, einfach mit seinen lokalen Geldgebern zusammenlegen und als Ligainvestoren den gesamten Ramsch übernehmen. Dann hat der Watzke auch nichts mehr dazwischenzureden.

  • 50+1: Eine Liga zwischen den Stühlen
    Dass die Krise der DFL mit dem Nein zum Investoren-Deal nicht ausgestanden sein wird, war erwartbar. Die jüngsten Andeutungen von Martin Kind lassen den…
    www.kicker.de


    Kann den SZ Artikel auch nicht lesen, aber der Kicker fasst es hier zusammen. Offensichtlich beschreibt er da, wie 50+1 in Hannover umgangen wird. Zeit für eine Reaktion, liebe DFL.

  • Eigentlich sagt er wieder nicht viel...zumindest nix Neues.

    Außer das beim BvB 50+1 möglicherweise nicht mehr gilt...scheinbar hat er genug Freunde und braucht keine Neuen mehr.

  • Ich lese da raus, das ihm die Geschichte mit dem Weisungsrecht durchaus bewußt war.


    "Es gibt kein uneingeschränktes Weisungsrecht" ist natürlich auch ein toller Satz, wenn genau diese Passage laut DFL dafür sorgt, daß 50+1 gerade noch bei Hannover 96 gilt.


    Er feiert sich glaube ich schon dafür, dass er alle so verarscht hat. Kind hat seine eigene 50+1 Ausnahme geschaffen und dafür musste er weder erheblich fördern noch den komplizierten und teuren Weg von RB Leipzig gehen.


    Man wünscht ihm einfach, dass ihm das Ganze irgendwann endlich massiv auf die Füße fällt.


    Der Quatsch mit dem BVB hat er auch schon mal irgendwann erzählt. Völlig egal, ob das ein Börsenunternehmen ist oder nicht, der e. V. Hat das sagen, anders als in Hannover.

  • Worauf er hinaus will: Das uneingeschränkte Weisungsrecht haben sich DFB und DFL als verbandsrechtliche Regelung ausgedacht und ausgestaltet. Unternehmen wie eine AG oder GmbH & Co. KGaA unterliegen aber eigentlich dem Unternehmens- bzw. Gesellschaftsrecht.


    Da sieht er für die Geschäftsführer solcher Unternehmen einen rechtlichen Konflikt. Denn Martin Kind fühlt sich als Geschäftsführer des DFL-Lizenznehmers Hannover 96 GmbH & Co. KGaA an die Weisungen der ihm gegenüber unternehmensrechtlich weisungsbefugten Organe jener Gesellschaft gebunden. Diese Organe (Hauptversammlung und Aufsichtsrat) repräsentieren komplett oder mehrheitlich die Kapitalseite. Ich kenne die Satzung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA jetzt nicht im Wortlaut, aber m. W. bestimmt ausschließlich die Kapitalseite, der bekanntlich auch 100 % der Anteile der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA gehören, den Haushalt und alle mit dem Lizenzspielbetrieb zusammenhängenden Entscheidungen. Beispielsweise auch, ob man innerhalb der DFL für einen Investoreneinstieg stimmt.


    Der Geschäftsführer ist da gesellschaftsrechtlich in der Haftung und sitzt quasi zwischen den Stühlen, wenn er von Kapital- und Vereinsseite zwei miteinander unvereinbare Weisungen erhält. An welche Weisung hält er sich nun? Unser GF hält sich „im Zweifelsfall“ (also immer) an die Weisungen, an er sich gesellschaftsrechtlich gebunden fühlt und das haben seine Anwälte offenbar auch dem e. V. mitgeteilt. Wahrscheinlich hat der Geschäftsführer Martin Kind einfach die berechtigte Sorge, dass der Mehrheitsgesellschafter Martin Kind ihn andernfalls auf Schadenersatz verklagt. ;)


    Dass man mit verbandsrechtlichen Regelungen nicht zwingend das Gesellschaftsrecht aushebeln kann, haben wir ja leider auch 2022 gemerkt. Da hat das verbandsrechtliche 50+1 dem e. V. vor Gericht auch nicht weitergeholfen. Die Instanzen haben die Abberufung von Martin Kind allein gesellschaftsrechtlich bewertet. Mit bekanntem Ausgang.


    BTW: Der BGH wird sich noch zeitnah mit der Abberufung befassen. Er hat die Revision vorgestern zugelassen.