Martin Kind

  • Mal eine evtl. dumme Frage:
    Wenn 50+1 fällt und ein Investor Hannover 96 übernimmt, darf Hannover 96 dann überhaupt noch als Verein gelten? Und vorallem wenn nein, müsste dann nicht auch noch die Vereinssatzung (welche z.B den Vereinsnamen schützt) fallen?

  • Es ist ganz strikt zwischen eingetragenem Verein und den Kapitalgesellschaften mit Namensbestandteil Hannover 96 (die den Profifußball in Hannover durchführen) zu trennen.


    Der mögliche Investor würde nicht den Verein übernehmen, sondern die an der Bundesliga teilnehmende Kapitalgesellschaft, die sich bisher dank 50+1 theoretisch noch mehrheitlich in Vereinsbesitz befindet. Praktisch gehört ein Großteil aller werthaltigen Teile des Bundesligisten Hannover 96 ja auch jetzt schon Kind, Baum und Konsorten.


    EDIT: Sujo und dessen Frage von heute nacht: Die momentan bei Kind liegenden Anteile würden sofort im Wert steigen, wenn Investoren ganz offiziell die Mehrheit an Bundesligateilnehmern erwerben könnten. Wenn also 50+1 fällt, sind Kinds Anteile an 96 über Nacht mehr deutlich mehr Wert als vorher.

  • Und genau deswegen verstehe ich gar nicht so genau, warum das fallen muss, damit die angeblich Schlange stehenden Grossinvestoren einsteigen. Koennten sie ja auch jetzt schon ganz wunderbar und dabei ganz klar den Kurs bestimmen, siehe Hopp in Hoffenheim, der hat auch keine 51%...

  • Jetzt muss aber der Verein über 50% der Anteile halten, andere Eigentümer zusammen nur maximal knapp 50%. Sie haben also keine Mehrheit bei Entscheidungen gegen den Verein und zu gunsten des Bundesligateilnehmers.


    Ich sehe es wie Du, Sujo: Wen sich steinreiche und fußballinteressierte Leute bei 96 beteiligen wollen, dann sollen sie das einfach machen. Anteile kaufen, Sponsoring, Mäzenatentum wie in Hoffenheim, 20 Millionen schenken...das ist auch jetzt alles schon möglich. Darum geht es diesen Leuten aber anscheinend nicht. Das reicht den Leuten, die Kind angeblich an der Angel hat nicht. Sie wollen nicht einfach 96 was Gutes tun, sie wollen auch nicht nur Macht in den Bundesligagesellschaften, sie wollen ALLE Macht.

    • Offizieller Beitrag

    Der mögliche Investor würde nicht den Verein übernehmen, sondern die an der Bundesliga teilnehmende Kapitalgesellschaft, die sich bisher dank 50+1 theoretisch noch mehrheitlich in Vereinsbesitz befindet.


    Deswegen ist der Profibereich von Hannover 96 eine KGaA, eben damit der Verein KEINE 50+1 halten muss. Irgendwo hier im Forum wurde das mal aufgeschlüsselt, ich meine der Verein hält nur zwischen 15% und 30% der Anteile.

    • Offizieller Beitrag

    Man möge mich bitte korrigieren, aber ich verstehe die Grafik so, dass die Hannover 96 Management GmbH als 100%ige Tochter des Vereins HSV 1896 50% an der Hannover 96 GmbH & Co KG aA als Komplementär hält und die andere Hälfte der Hannover 96 GmbH & Co KG aA zu 25% dem Verein HSV 1896 und zu 75% der Hannover 96 Sales & Service GmbH als Kommandististen gehört.
    Anders ausgedrückt:
    Dem Verein Hannover 96 gehören damit 65,5 % der Hannover 96 GmbH & Co KG aA

    • Offizieller Beitrag

    Dazu müsste man genau wissen, wie groß die Vermögenseinlage der Management GmbH ist. Wahrscheinlich ist diese deutlich geringer als das von der S&S GmbH eingebrachte Grundkapital. Da der Verein über die Management GmbH Komplementär ist, ist den DFL-Forderungen auch schon dann genüge getan, wenn der Verein einen minimalen Anteil an der Profiabteilung hat (z.B. dürfte ein Cent als Einlage zu 3,9 Milliarden auch ausreichend sein).


    Ansonsten gibt es bei dem von Steini genannten Beitrag noch eine Grafik, da liegt die Aufteilung bei 30:70, was wohl auch hinkommen dürfte.

  • Die Management GmbH hält keine Anteile an der GmbH & Co. KGaA. Ich habe außerdem eine neuere Grafik angefertigt, die kleinere Fehler der obig verlinkten Grafik beseitigt:


    http://s4.directupload.net/images/090921/esczlgob.gif
    Der grün/rote Trennstrich symbolisiert lediglich, wer überhaupt beteiligt ist am Grundkapital (grün = Einfluss des e.V. / rot = Einfluss der Privatiers). Eine Aufteilung 1/4:3/4 wäre aber auch eine nette Idee.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Ok, aber wie ist das mit der geltenden 50+1 Regel unter einen Hut zu bringen? Verfügt der Verein trotz seines nur 25,06% Anteils über mindestens 50%+1Stimme der Stimmrechte in der KGaA, da er über die Management GmbH der Komplementär ist und die GF stellt?

  • Gesellschafter ohne Kapitaleinlage. Das ist möglich und auch üblich bei der GmbH & Co. KG(aA).


    Der 50+1-Regel ist Genüge getan, wenn die Management GmbH und damit die uneingeschränkte Gewalt über die Geschäftsführung zu 100% dem e.V. gehört. Nach Abschaffung von 50+1 heißt dies also, dass der Verein die Management GmbH, die quasi nichts wert ist, für ein paar Euro 50 an die S&S verhökern kann, womit der e.V. den kompletten Einfluss verliert, ohne eine finanzielle Kompensation in einem nennenswerten Umfang zu erhalten. Dann gibt es bei der KGaA derzeit schon stille Einlagen der S%S in Höhe von 5 Mio. Euro, die nach der Abschaffung von 50+1 in vollwertiges Eigenkapital umgewandelt würden, wodurch der Kapitalanteil des e.V. wiederum ohne finanzielle Kompensation auf 12,53% halbiert würde. Tolle Wurst.