Wem gehört Hannover 96?

  • Gäbe es hier denn jemanden, der einen entsprechenden Antrag für die JHV (möglichst) wasserdicht formulieren könnte? Ich würde das zwar gerne machen, traue es mir mangels vereinsrechtlicher Kenntnisse nicht wirklich zu.

  • Wozu? Einen Antrag durchzubringen, wäre doch erst interessant. Wieviele (neue und entsprechend gewillte) stimmberechtigte Vollmitglieder bräuchte es Deiner Meinung nach auf der JHV, wieviele Mitglieder sind dort insgesamt vor Ort? Warst Du schon mal auf einer JHV? Siehst Du Chancen?


    Ich eher kaum.

  • Besonders müsste man so etwas außerhalb des Forums besprechen. Zur Not würde die andere Seite dann mehr Leute organisieren, damit sie die Anträge "überstimmen" - jedenfalls wenn solch ein Bestreben quasi öffentlich sichtbar würde.

  • Das würde so oder so passieren. Man wird wohl kaum eine "Geheime Kommandosache" daraus machen können, wenn kurz vor der JHV zig Fördermitgliedschaften umgewandelt oder es zu Vereinseintritten in größerer Anzahl kommen sollte.


    Es ist 96 / MK in der Vergangenheit einmal passiert, daß der alte Mann seinen Willen nicht bekommen hat und sich hier von den Fans übertrumpfen/übertölpeln lassen musste ...


    ... das passiert so wohl auch kein zweites Mal. Jedenfalls bzw. ganz bestimmt nicht in dieser Frage.

  • Genau, seitdem bin ich ja Vollmitglied. ;)


    Wenn er in dieser Hinsicht vielleicht auch im Nachhinein noch "von seinem Glück" überzeugt werden konnte, so sehr war er an diesem Abend angefressen über den Vorgang an sich. Er konnte seinen Mann nicht durchbringen, es lief nicht nach seinem Plan ... und das kann er nicht ab.


    Auch deswegen ist es ja genau diese Unkonstante (die Fans, der Verein), die er aus irgendwelchen Entscheidungsprozessen am liebsten weitestgehend bzw. komplett heraus haben würde.


    Tja ... und als Haufen "aktiver" Fans müsste man erstmal an den Mitgliedern vorbei, insbesondere an der Altherrenschaft und ihrem Einfluss. Außerdem, wer hier weiß denn, wie es in den einzelnen Sparten derzeit tatsächlich aussieht? Wie ist dort die Stimmung? Pro oder eher contra Martin Kind?

  • Ehrlich gesagt interessieren mich die Interessen der Sparten einen Scheißdreck, wenn sie aus purem Egoismus die Tradition verraten und den Fußball verkaufen.

  • Naja, wenn sich daraus Mehrheiten ergeben, interessiert es schon. Das hier ...

    Zur Not würde die andere Seite dann mehr Leute organisieren, damit sie die Anträge "überstimmen"

    ... wäre in dieser Hinsicht übrigens vollkommen legitim. Man muss das schon irgendwie auch leben, was man selbst einfordert. Die Handlungsfreiheit, nicht jeden Quatsch mitmachen zu müssen und seine Meinung trotzdem sagen zu können, bleibt einem immerhin noch.


    Wenn man der Auffassung ist, daß es so nicht funktionieren wird oder kann, dann wäre es ohnehin nur ein Zeitspiel. Wenn es funktioniert und es das ist, was die Leute mehrheitlich wollen, dann muss ich das erstmal akzeptieren.

  • Für leider vollkommen unrealistisch halte ich einen Antrag, die Beibehaltung des Vereinseinflusses auf die Profimannschaft auch über 2017 hinaus in der Satzung festzuschreiben.


    Der Grund ist, dass dieses m.E. zwingend auf eine Änderung des Vereinszwecks hinausliefe. Satzungsmäßiger Zweck des e.V. ist nämlich gerade nicht in irgendeiner Form die Ermöglichung von Profifußball. Vielmehr wird dieser in der Satzung überhaupt nicht thematisiert. Ziele des Vereins sind nach § 3 Nr. 2 die körperliche Ertüchtigung und sportliche Weiterbildung seiner Mitglieder.
    Dies ist im Übrigen auch kein Widerspruch dazu, dass der e.V. zumindest bis 2017 nach den DFB/DFL-Regularien für den Spielbetrieb benötigt wird. Dies ist zwar der Grund, warum die Management GmbH derzeit vom Verein gehalten werden muss. Das wird dadurch aber nicht selbst zum Zweck des Vereins.*
    Heißt m.E., einer Festschreibung des Vereinseinflusses müsste m.E. eine Erweiterung des Vereinszwecks auf die Ermöglichung von Profifußball vorangehen. Anders ließe sich kaum rechtfertigen, warum ein Verein nicht GmbH-Anteile veräußern darf, die mit seinem Zweck letztlich nichts zu tun haben.


    Eine Änderung des Zwecks ist zwar nicht kategorisch ausgeschlossen, allerdings liegen die Hürden hier so hoch, dass sie auch mit einer enormen Mobilisation praktisch ausgeschlossen sein dürfte (nicht nur, dass eine Satzungsänderung nach § 13 Nr. 3 2/3 der abgegebenen Stimmen verlangt, es müssten nach Nr. 4 vor allem mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen).


    Anders sieht es jedoch möglicherweise mit einem Antrag aus, die Veräußerung der Management GmbH (oder andere Methoden, den Vereinseinfluss zu beenden) zwar nicht auszuschließen, aber die Vertretungsmacht des Vorstands so einzuschränken, dass derartige Handlungen einer Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Eine solche satzungsmäßige Einschränkung der Vertretungsmacht halte ich jedenfalls nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB mit Außenwirkung für möglich. Da hier noch nicht der Vereinszweck berührt würde, reichte hier die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus, ohne dass ein Quorum erfüllt sein müsste.


    Allerdings ist natürlich Voraussetzung, dass dieses überhaupt einen Sinn hat, dass nicht schon längst entsprechende Verträge mit Rossmann & Co abgeschlossen sind. Und auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, müsste ein solcher Antrag nach § 12 Nr. 1 c) mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden (Dringlichkeitsanträge zur Satzungsänderung sind nach Nr. 3 c) ausgeschlossen), sodass der Vorstand dann eventuell noch entsprechend handeln könnte.


    *Allerdings dürfte ein beträchtlicher Teil der Mitglieder gerade deshalb Mitglied sein, weil sie den e.V. mit der Profimannschaft verbinden. Sollte es 2017 zu einer völligen Trennung kommen, aber beide weiter Hannover 96 heißen, dürfte diese Namensgleichheit dafür sorgen, dass auch weiterhin ein großer Teil dieser Mitglieder den e.V. (nun fälschlich) mit der Profimannschaft assoziiert (bzw. weiterhin Leute genau deshalb Mitglied werden). Rein intuitiv finde ich dieses irreführend, aber spontan wüsste ich keine Rechtsgrundlage, nach der dagegen vorgegangen werden könnte (insbesondere UWG dürfte wohl ausscheiden).

  • Danke für die Erklärung.


    Das heißt, wenn ich das für mich nochmal rekapituliere, dass es bei einer AG (z.B. Bayern) und einer GmbH (z.B. Hoffenheim) darauf ankommt, dass 50%+1 beim e.V. liegen wohingegen es bei einer KG vor allem darum geht, dass der Komplementär zu 100% dem e.V. gehört und seine starke Stellung, die er von Gesetzes wegen hat gesichert ist. Unter diesen Umständen kann der Stimmanteil des e.V. sogar unter 50% liegen, da die starke Stellung des Komplementärs sicherstellt, dass keine Entscheidungen ohne Zustimmung des e.V. erfolgen können.

  • Der Grund ist, dass dieses m.E. zwingend auf eine Änderung des Vereinszwecks hinausliefe. Satzungsmäßiger Zweck des e.V. ist nämlich gerade nicht in irgendeiner Form die Ermöglichung von Profifußball. Vielmehr wird dieser in der Satzung überhaupt nicht thematisiert. Ziele des Vereins sind nach § 3 Nr. 2 die körperliche Ertüchtigung und sportliche Weiterbildung seiner Mitglieder.


    Hm. Für diese Ziele ist es auch nicht erforderlich, dass die Vereinsfarben schwarz-weiß-grün sind, das geht in rot-blau genau so gut. Trotzdem stehen die Vereinsfarben in der Satzung. Oder nicht? Habe gerade keine zur Hand, kenne das aber so.

  • Welchen Vereinszweck erfüllt denn satzungsgemäß der BVB und musste dieser etwa angepasst werden, bevor die Unveräußerlichkeit derer Komplementär-GmbH in die Satzung geschrieben wurde? Oder war das eben etwa nur der Versuch manipulativen Rumgeschwafels?

  • Hm. Für diese Ziele ist es auch nicht erforderlich, dass die Vereinsfarben schwarz-weiß-grün sind, das geht in rot-blau genau so gut. Trotzdem stehen die Vereinsfarben in der Satzung. Oder nicht? Habe gerade keine zur Hand, kenne das aber so.

    Ja, die Vereinsfarben stehen in der Satzung. Aber wo ist denn da der Widerspruch, die haben doch nichts mit dem Zweck des Vereins zu tun.
    Die Satzung gibts übrigens hier: http://www.hannover96.de/CDA/f…nzelseiten_2011-04-20.pdf

    Zitat

    Welchen Vereinszweck erfüllt denn satzungsgemäß der BVB und musste dieser etwa angepasst werden, bevor die Unveräußerlichkeit derer Komplementär-GmbH in die Satzung geschrieben wurde? Oder war das eben etwa nur der Versuch manipulativen Rumgeschwafels?

    Danke, den letzten Satz hättest Dir wirklich auch schenken können. Wäre doch selber froh, wenn meine Theorie falsch ist und eine Unveräußerlichkeit ohne Zweckänderung festgeschrieben werden könnte.


    Im Übrigen ist hier die BVB-Satzung: http://rmhserver2.netestate.de…media/raw/BVB_Satzung.pdf


    Die von Dir behauptete Unveräußerlichkeit der Komplementär-GmbH kann ich da leider nicht finden. Ansonsten ist der Vereinzweck jedenfalls anders formuliert als bei 96 (so wird beim BVB die Lizenzfußballmannschaft zumindest erwähnt) und vor allem gibt es in der BVB-Satzung anscheinend keine Bedingung, dass für eine Zweckänderung mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder überhaupt abstimmen muss, sondern es reicht für alle Satzungsänderungen eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 16 Nr. 4).


    Für letztere Behauptung nehme ich an, dass der dortige Passus "Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgebenen Stimmen" tatsächlich alle Satzungsänderungen einschließlich der Zweckänderung umfasst und insofern auch ohne explizite Erwähnung die gesetzlich erforderliche Zustimmung aller Mitglieder für eine Zweckänderung (§ 33 Abs. 1 BGB) nach § 40 BGB verdrängt.

  • Ah, Danke, den hatte ich tatsächlich übersehen, da ich das Dokument nur nach "Komplementär" durchsucht hatte.


    Abs. 1 ist ja so eine Beschränkung, die ich auch bei 96 für möglich halte. Für Abs. 2 sehe ich wie gesagt die Voraussetzungen in der BVB-Satzung leider anders als bei 96 (anders formulierter Vereinszweck und andere Bedingungen der Zweckänderung). Zumindest der Teil des Zweckbeschreibung, nach dem überhaupt ausgegliedert werden darf, dürfte nachträglich eingefügt und kaum Teil der Gründungssatzung gewesen sein...


    Aber bei 96 fehlt in der Satzung ja jeglicher Bezug auf die Profimannschaft.

  • Du schreibst ja selber "entwachsen".


    Ich hab mir mal die Satzungen sämtlicher eVs angeschaut, die hinter den Clubs der 1. Bundesliga stehen (oder zumindest gestanden haben, wie bei Leverkusen). Fast alle Satzungen thematisieren in irgendeiner Form explizit den Lizenzspielbetrieb. Ausnahmen sind (wenn ich es da nicht übersehen hab) nur Hoffenheim und Leverkusen. Ansonsten ist Hannover 96 der einzige Club der ersten Bundesliga, in dessen Vereinssatzung der Lizenzspielbetrieb mit keinem Wort Erwähnung findet.


    Und auch ansonsten ist im Vergleich zu den anderen Satzungen der Zweck des Vereins Hannover 96 mit "Ziele des Vereins sind die körperliche Ertüchtigung und sportliche Weiterbildung seiner Mitglieder" ungewöhnlich eng formuliert.


    Auf der anderen Seite ist es natürlich so, wie ich gestern auch schon erwähnt habe: Die meisten Menschen verbinden mit dem Verein Hannover 96 gerade dessen Profifußballmannschaft. Und dies wird von den Verantwortlichen ja auch sehr gerne ausgenutzt, um z.B. Mitglieder zu bekommen. Aber reicht das wirklich aus, um zu sagen, dass trotz der engen Formulierung der Vereinsziele in der Satzung und ohne dass dort ein Lizenzspielbetrieb thematisiert wird, dieser Lizenzspielbetrieb Vereinszweck ist? Oder folgt daraus nicht vielmehr, dass dieser Lizenzspielbetrieb zwar nicht zweckwidrig ist, aber eben auch nicht originärer Zweck, sondern sozusagen eine gegenüber dem eigentlichen Zweck untergeordnete Tätigkeit ist? Und würde in dem Fall diese untergeordnete Tätigkeit nicht alleine durch ihre Festschreibung in der Satzung in den Rang eines Zwecks gehoben werden, sodass hierfür die für eine Zweckänderung erforderliche Mehrheit benötigt würde?

  • Ich kann das nicht nachvollziehen. Ob die Profisparte ein Zweckbetrieb ist, ist erstens nur steuerrechtlich relevant und zweitens nach der formellen Ausgliederung eigentlich sowieso nicht mehr.


    Eine Zweckwidrigkeit der Vermögensverwaltung, wenn ein Sportverein die Anteile der aus ihm entwachsenen Profisport-Sparte hält (und behält), halte ich für fernliegend. Und wenn es nicht zweckwidrig ist, dann implizieren ein einfacher JHV-Beschluss oder eine Satzungsänderung auch keine Zweckänderung.


    Das gilt im Grunde sogar, wenn man die ganze Historie (also wie der Verein zu den Beteiligungen gekommen ist) ausblendet. Denn Beteiligungen sind Vermögensverwaltung, und die ist im Grundsatz zweckneutral.


    Eine plausible Argumentation, Menace.


    Das eigentliche Problem liegt aber meines Erachtens weniger in der Satzung als an anderer Stelle, nämlich darin, dass der Verein bei künftigen Kapitalerhöhungen zwangsläufig neues Kapital in die KG AA einbringen müsste, um ihren prozentualen Gesellschafteranteil zu erhalten.


    Wie soll das funktionieren?

  • Der Kapitalanteil ist doch relativ egal, solange man 100% Stimmanteil hat, oder?


    Ah okay, verstanden! Es geht in der Diskussion also gar nicht um eine verbleibende Restbeteiligung an der KG AA, sondern nur um den Weiterbesitz der Anteile an der Komplementärgesellschaft und damit um die Schlüsselposition im Verein.


    Ja, das könnte in der Theorie wohl funktionieren. Aber dazu braucht ihr die Mehrheit auf der JHV und damit wären wir wieder beim alten Thema.


    Solange die aktive Fanszene jedoch nur von demokratischer Mitbestimmung redet, aber nicht in der Lage ist, wenigstens 500 - 1000 Leute aus ihren Reihen dazu zu bewegen, als stimmberechtigte Vollmitglieder in den e.V. einzutreten, ist das alles wenig praxistauglich.


    Stimmst Du mir da zu?

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