Und? Hast du?
Nein. Ich bin ja gesetzestreu und deswegen erfüllt mein Zweirad selbstredend folgende Bedingung von §64 StVZO:
ZitatFahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten.
Ich schätze diese Vorschrift sehr wegen ihrer drolligen Ausderzeitgefallenheit.