...dürfte allerdings juristisch problematisch werden, vermute ich mal...
Stichwort unpfändbares Vermögen...die Grenze ist letztens übrigens auch wieder angehoben worden, grundsätzlich kann man aber auch nicht einfach den "lebensnotwendigen Bedarf" wegpfänden und dazu zählt so einiges.
Lothar Sippel: Das ist nach eigenen Kriterien des DFB-Sportgerichts bemessen und umfasst eine Basis unter Einbeziehung der Schwere des Vergehens und der Vorgeschichte des jeweiligen Vereins. Nach irgendwelchen rechtsstaatlichen Grundsätzen läuft das da sicher nicht ab, dafür wurden schon zuviele "unverhältnismäßige" (Nicht-)Urteile gefällt, die zur Exempel-Statuierung dienen sollten und die in der richtigen Welt so nie durchgehen würden.