Einsatz von Pyromaterialien (z.B. Rauch od. Bengalos) bei 96-Spielen

  • Da dürften zunächst einmal alle anderen Zündler aus dem Spiel aufgerufen sein.
    Schuldanerkenntnis und Ausgleich der Geldstrafe unterschrieben - da dürfte der Verein wohl auf den ein oder anderen Namen anderer Pyromanen gehofft haben. Anscheinend vergeblich.
    Da die Ultras MK angeboten hatten die Geldstrafren zu tragen, werden sie den Jungen sicher nicht im Regen stehen lassen.

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  • Reichen denn da irgendwelche namen, muss da kein Tatbestand gegeben sein? So wäre ja dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet. Ich glaube nicht dass sie auf Namen gehofft haben, vielmehr auf eine abschreckende Wirkung! Steigen die Strafen, müssen die Spenden steigen, mal sehen wer da den längeren Atem hat....

  • War denn auch ein Stadionverbot ausgesprochen worden und - wenn ja - ist das hiermit wieder aufgehoben worden? So war es glaube ich kürzlich in Bremen(?). Der "Täter" zahlte und bekam im Gegenzug das Stadionverbot erlassen...

  • War denn auch ein Stadionverbot ausgesprochen worden und - wenn ja - ist das hiermit wieder aufgehoben worden? So war es glaube ich kürzlich in Bremen(?). Der "Täter" zahlte und bekam im Gegenzug das Stadionverbot erlassen...


    Ja es wurde ein SV ausgesprochen und zwar vom FC Augsburg, deswegen wird es wahrscheinlich nicht so leicht das dies aufgehoben wird, da die Strafe an Hannover 96 gezahlt werden muss :(


    Achso und Spenden können gerne bei uns am Stand abgegeben werden, da die betreffende Person auch aus unsern Reihen kommt ;)

  • Tolle Sache von MK und unserem Verein. Hut ab!


    Eine Spendenaktion hat ein bisschen was von Spenden für die NPD. Selbstschädigend und öffentlich verrucht.

  • Ist das rechtlich nicht antastbar?! Die Strafe wurde schließlich gegen den Verein Hannover 96 ausgesprochen und nicht gegen Personen. Auch wenn sie die "Täter" sein sollten, hätte ich eigentlich gedacht dass ein solches Vorgehen nichtig ist.

  • Ist das rechtlich nicht antastbar?! Die Strafe wurde schließlich gegen den Verein Hannover 96 ausgesprochen und nicht gegen Personen. Auch wenn sie die "Täter" sein sollten, hätte ich eigentlich gedacht dass ein solches Vorgehen nichtig ist.


    die "eier" hat der entsprechende zündler ja in der hose gehabt und die sache zugegeben sowie sich willens erklärt die strafe zu bezahlen.
    so ist die sache gegessen.
    teurer spaß allerdings...

  • @lCerebro: Ganz normaler Regreß. Der Schuldner könnte geltend machen, die Strafe gg. 96 sei unwirksam - aus welchem Grund auch immer - und 96 hätte die Pflicht gehabt, dagegen vorzugehen.

  • Klar muss man mit Konsequenzen rechnen. Es wird sicher 2x überlegt, bevor jetzt wieder ein Pyro gezündet wird. Ich mag die Fackelei - die Strafe muss man aber auch akzeptieren.


  • die "eier" hat der entsprechende zündler ja in der hose gehabt und die sache zugegeben sowie sich willens erklärt die strafe zu bezahlen.
    so ist die sache gegessen.
    teurer spaß allerdings...


    Warum sollte man dafür Eier brauchen?

  • Kann man nicht Stimmung machen und die Mannschaft anfeuern ohne Pyro.


    Geht doch bei anderen Vereinen auch!


    Klaus


    Volle Zustimmung! Wie man auf diesen erschreckenden Bildern, die die ausufernde Gewalt in deutschen Fußballstadien dokumentieren, eindeutig sieht, ist die hannoversche Fan-Szene bundesweit die einzige, die zum Stilmittel der Pyro-Technik greift! Was schämen sollten die sich... :nein:


    Mord und Todschlag im Stadion, wo immer die Hannoveraner auftauchen

  • @lCerebro: Ganz normaler Regreß. Der Schuldner könnte geltend machen, die Strafe gg. 96 sei unwirksam - aus welchem Grund auch immer - und 96 hätte die Pflicht gehabt, dagegen vorzugehen.


    Ganz so einfach ist das mM nicht. Hat der denn die Karten über 96 gekauft?
    Was wäre denn, wenn ich mich morgen in den Gastblock von xy setze und da zündel wie verrückt? Mangels irgendwelcher Beziehungen zum Gastverein (mit dem Heimverein habe ich ja ne vertragliche Beziehung) verbleibt nur ne deliktische Handlung. Da ist das Vermögen nicht unbedingt geschützt. Man könnte an den Verstoß eines Schutzgesetzes denken (Strafgesetze, Owis....) Aber die müssten ja dann den Gastverein schützen.....


    Hilf mir mal, bitte. Mir will - mal abgesehen von ein paar Ansätzen nichts Brauchbares einfallen. :grübel: