Musterung

  • T4 - weshalb?


    Zitat

    "T4" = "vorübergehend nicht wehrdienstfähig"
    Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann.
    => z.B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sven ()

  • Naja weiß nicht ob T4, sie meinte das entscheidet sich noch. Hatte nen Cholesteatom und das steht bei T4 in der Liste, die Begründung passt darauf aber nicht..Da mir das in einer OP vor 5 Jahren entfernt wurde...Die brauchen noch nen Befund, dann kommt das Ergebnis per Post...bin gespannt.

  • Ich will Zivi machen und ein Jahr mit Kumpels nach Berlin...Geht mir sonst auch zu schnell mit Studium...wa darauf nicht vorbereitet, in meinen Gedanken hatte ich für meine genaue Zukunftspmalung noch mehr als ein Jahr Zeit...

    Einmal editiert, zuletzt von aschi ()

  • Hmm, zwei Leute, mit denen ich Abi gemacht habe, sind jetzt zusammen beim DRK. Und ich meine, dass der, der Zivi macht mehr verdient als der FSJ´ler. Kann das aber auch verwechselt haben... Als FSJ´ler hat man z.B. aber keine BahnCard50, oder?

  • Zitat

    Originally posted by 96jung
    Hmm, zwei Leute, mit denen ich Abi gemacht habe, sind jetzt zusammen beim DRK. Und ich meine, dass der, der Zivi macht mehr verdient als der FSJ´ler. Kann das aber auch verwechselt haben... Als FSJ´ler hat man z.B. aber keine BahnCard50, oder?


    Das meine ich ja auch. Nur du hast es in dem anderen Post andersrum geschrieben. Das mit der Bahncard+Heimfahrten umsonst kommt noch dazu.

  • Hmm, war das jetzt ein Freud´scher Vertipper oder einfach nur Schusseligkeit?!


    Kann leider übers Netz nichts genaues herausfinden, weil das wohl je nach Träger unterschiedlich ist.

  • aber der text von der hp stimmt NICHT ganz!
    man kann seine verweigerung immernoch zurückziehen, NACHDEM man bei der musterung war. ist halt ein kleiner papierkrieg, aber wenn man weiß, wie es geht geht es fix.
    und deshalb kann man schon ruhig vor der verweigerung sagen, dass man verweigern will. danach lässt man sich halt "freistellen"