Und zwischen einer vorsorglichen Krankschreibung und einer Bescheinigung über eine Vorerkrankung, auf deren Basis der Arbeitgeber entscheiden kann, ob der Arbeitnehmer zu Hause bleiben soll, besteht ja nun auch ein sehr deutlicher Unterschied.
Ohne Frage! Wenn allerdings die Bescheinigung dazu eingesetzt werden soll, irgendwelche Rechte geltend zu machen, kann das schief gehen. Mehr sage ich doch gar nicht.