Alltagserkenntnisse

  • Er war ein bissl schwimmen und hat niemandem was weggenommen.


    Da gibt es wirklich weitaus schlimmere Vergehen.

    Klar gibt es schlimmeres... Das gibt es aber immer.

    Würde ich in Euren Pralinen Laden gehen, um mich nur ein bisschen durchs Sortiment zu futtern und dann wieder abhauen, würdest Du wahrscheinlich anders denken.

    Dem Hotel ist Eintrittsgeld entgangen um Energiekosten zu bezahlen, Gehälter, Miete etc. Gerade in diesen Zeiten noch blöder.

    Aber wie gesagt, jeder wie er meint :rauchen:

  • aber sich dann für das gesparte Geld auch noch überteuerte

    Hüte etc. zu leisten, finde ich schon frech.

    Ja, das geht auf gar keinen Fall.

    Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, was die Hüte gekostet haben. Aber überteuert sind sie AUF JEDEN FALL.

    Wenn er sich davon Filz gekauft und ein paar Hüte gebastelt hätte, wäre das eine völlig andere Nummer.

    Nein, ich weiß nicht was die Hüte gekostet haben prickel. Schwimmbadkosten zu sparen, um mir vom Ersparten dann Markenhüte zu kaufen, fand ich halt nicht passend. Hat sich halt keine dringend notwendigen Dinge davon geleistet.

    Nun auch genug von der Moral, muss jeder selbst verantworten. :rauchen:

  • Dem Hotel ist Eintrittsgeld entgangen um Energiekosten zu bezahlen...

    Der Hotelbetreiber spart Energiekosten, da Emil das Schwimmbad mit seiner Körperwärme aufheizt. Im Gegenzug sparte Emil ein wenig Eintritt. Ergo eine Win-win-Situation :besserwisser: !

  • Ich habe gerade rausgefunden, dass ich im Supermarkt meine Sachen gar nicht bezahlen muss, wenn ich einfach nicht an der Kasse vorbei gehe. Das ist total super.

    Ich hatte früher einen Kumpel im H-31, mit dem ich häufiger auswärts gefahren bin. Er hatte nie eine Fahrkarte, selten eine Eintrittskarte und ständig irgendwas zu trinken und zu essen. Ein Portemonnaie besaß er meines Wissens nicht, weil er gar nicht wusste, dass es Geld gibt. Der hat nicht absichtlich geklaut. Er war nur durch das Bildungssystem, dass ihm Zahlungsverkehr erklären sollte, durchgerutscht.

  • Und vielleicht wäre ja noch die Gebühr für die Nutzung des Spa Bereiches des Hotels drin gewesen. Kein Wunder, dass man in manchen Hotels in solche Bereiche nur mit Zimmerkarte kommt.


    Da stellt sich mir aber die Frage, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, als Externer gegen Eintritt das Schwimmbad zu benutzen, oder ob dieses exklusiv für Hotelgäste ist.


    Das hier ins Spiel gebrachte "Erschleichen von Leistungen" setzt nach dem erwähnten § 265a StGB voraus, emil96 hätte sich den Zutritt zum Schwimmbad "in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten". Dies kann ich seinem Beitrag nicht zwingend entnehmen. Sollte das Bad nämlich exklusiv für Hotelgäste sein, wäre ja emil96 möglicherweise durchaus bereit gewesen, ein Schwimmbadeintrittsgeld zu bezahlen, er hätte nur gar nicht die Möglichkeit hierzu gehabt, ohne gleichzeitig die mutmaßlich sehr viel höheren Übernachtungskosten zu zahlen. Wenn aber der Schwimmbadeintrittsanteil nur einen geringen Bruchteil des zu entrichtenden Gesamtentgelts ausmacht, sich die Nichtentrichtungsabsicht ausschließlich auf den anderen, gar nicht in Anspruch genommenen Teil der Leistung bezieht und der Zutritt sich nur deshalb an der Rezeption vorbei erschlichen wird, weil er anders gar nicht gewährt würde, dann liegt nach meinem Verständnis kein "Erschleichen von Leistungen" im obigen Sinne vor. Deshalb ist m.E. z.B. auch der aus einer Partylaune aus Spaßgründen erfolgende nächtliche Freibadbesuch erst recht kein Erschleichen von Leistungen (Experten mögen mich ggf. korrigieren).


    Abgesehen von der rechtlichen Seite finde ich diese Unterscheidung auch für die moralische Beurteilung bedeutend. Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass sich jemand das zu entrichtende Entgelt durchaus leisten könnte, finde ich es grundsätzlich unmoralischer, sich den Zutritt in der Absicht zu erschleichen, dieses Entgelt nicht zu entrichten, als ein Erschleichen in der Absicht, überhaupt Zutritt zu haben. Auch letzteres Einschleichen mag nicht moralisch sauber sein, da man ja den Willen eines anderen offenkundig bewusst missachtet, vielleicht darüber hinaus auch nicht (straf-)rechtlich sauber (Stichwort Hausfriedensbruch?), aber auch diesbezüglich möchte ich anmerken, dass sich emil96 keinen widerrechtlichen Zutritt zu persönlich bewohnten Räumen mit entsprechender Missachtung der Privatsphäre verschafft hat, sondern lediglich zu einem grundsätzlich personenunabhängig zugänglichen Bereich.

  • Er schreibt ja auch, das er weiß wie man da (Schwimmbad) reinkommt, ohne an der Rezeption vorbei zu "müssen".

    Offensichtlich werden an der Rezeption also Fragen gestellt, wie : Wo möchten sie denn hin? Können wir Ihnen helfen? Suchen Sie den Spa Bereich? etc... Klingt schon ein wenig nach Absicht :lookaround:

  • Alte_Liebe: Es hätte vielleicht sein können, aber nein ;) - deshalb z.B. auch mein Hinweis auf mich ggf. korrigierende Experten.


    Hedemann: Sei froh, dass Du kein Hegemann bist. Denn wandelte ich Deinen Wald um, hättest Du anschließend nichts mehr zu tun.


    Ufo1407: Die Absicht an sich bezweifele ich ja auch nicht. Aber es für mich nicht klar, dass sich die Absicht auf das Geldsparen und nicht auf den Zutritt an sich bezieht.

  • Nein, man sollte heute keine Ambitionen mehr haben, Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung machen zu wollen.


    2010 begannen wir mit der DOPPIK.

    Es war neu, wurde vom Land gefordert und wurde entsprechend ernst und wichtig genommen.


    Im BAT gab es dazu nichts, was die Eingruppierung betrifft, Stellenbewertungen erfolgten trotz TVÖD noch nach BAT, da der TVÖD noch keine Stelleneschreibungen hergab.

    Man fing also mit EG8 an und alle Stellen (16) konnten komplett mit Internen besetzt werden.


    Dann kam man auf den Trichter, die 8 ist zuviel. In Zukunft sollten 50% nur noch auf EG 6 laufen.

    OK, wir hatten Bestandsschutz, aber frei werdende Stellen wurden also mit EG 6 besetzt, seit der neu eingeführten EG 7, bekamen sie die dann.


    Seitdem kommen wir aus der Fluktuation nicht mehr raus.

    Die EG 8er, die uns verlassen, gehen in den Ruhestand und die neuen EG 7er verlassen uns, um höhere Stellen zu kriegen.


    Nun wollen sie tatsächlich die 2017 mit der Gewerkschaft verabredete Änderung durchziehen.

    2017 wurden die Buchhaltungskriterien bei Stellenbeschreibungen zur Bewertung komplett eleminiert und Buchhalter sollen nach ihrem Ermessensspielraum bewertet werden wie bei anderen Verwaltungstätigkeiten.


    Ich frage mich wirklich, wie groß kann der Ermessensspielraum in Buchhaltung sein (nee, diese Rechnung zahl ich nur zur Hälfte und das Sachkonto finde ich sowieso doof)


    Nach der Regel wird es wohl auf unserer Ebene zukünftig nur noch EG 6 geben.

  • Bei Stufe 1 entspricht das einem Monatsbrutto (Klasse I, keine Nachkommen) in Höhe von 2428,44€.

    Ich sehe, dass es mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch deutlich weniger sein kann und dabei massiv körperlich anstrengenderer.


    Werbe lieber für Nachwuchs, der wird gebraucht.