• Nur, damit sich keiner, der den Stuß lesen musste, lächerlich macht:
    Das Handelsregister ist öffentlich - aber - nicht alle Teile gehören zum öffentlich Teil des Handeslregisters. Das allgemeine Einsichtsrecht regelt § 9 HGB für den öffentlichen Teil. Aber der Hauptband ist gehört nicht zum öffentlichen Teil. Hier regelt der § 13 II FamFG das Einsichtsrecht und - tätärätä - ein berechtigtes wird gefordert. Das alles steht in zahlreichen Entscheidungen (OLG Hamm v 20.06.10, AzI-27 W 41/12 mit zahlreichen Nachweisen - übrigens der erste Treffer bei juris, wenn man nur § 9 HGB eingibt).


    Vorsicht! Da muss ich Winsley glatt mal Recht geben, auch wenn es mir widerstrebt...


    Was Du schreibst, ist zwar grundsätzlich richtig (wobei ich als juristischer Laie nicht beurteilen kann, ob wirklich das FamFG die Einsicht in das Handelsregister regelt... klingt etwas merkwürdig ;)).
    Aber: die Satzung sollte meines Wissens im (öffentlichen!) Sonderband zu finden sein. Zusammen mit allen anderen Unterlagen, die dem Gericht im Rahmen der Eintragung vorgelegt wurden. Und dazu ist eine Kapitalgesellschaft (die die KGaA nunmal trotz aller Proteste von Winsley ist, und eine GmbH sowieso) gesetzlich verpflichtet! Soll heißen: die Satzung jeder Kapitalgesellschaft ist am Registergericht öffentlich einsehbar (heute i.d.R. elektronisch).


    Verzettelt Euch nicht in dämlichen Spielchen, wer von Euch angeblich der Idiot ist. Anhand Eurer bisherigen Einlassungen wage ich zu behaupten, dass Ihr in Sachen Wirtschaftsrecht beide ziemliche Noobs seid, genau wie ich größtenteils ja auch. Und wir sind uns glaube ich einig, dass ein Großteil des Kind'schen 96-Konzerngeflechts dazu dient, 'lästige' DFB- und DFL-Vorschriften zu umgehen. Relativ einfach ist dabei noch das S&S-Konstrukt zu verstehen, das einfach dazu dient, die 20-Jahre-Klausel bei 50+1 komplett auszuhebeln. Das ist so frappierend dämlich simpel, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass daran von Verbandsseite nicht gedacht wurde. Vermutlich sind die Bedingungen ausreichend schwammig formuliert, dass man trotzdem rechtlich auf der sicheren Seite ist, wenn man einer 96-Profiabteilung in der Hand einer von Scheichs kontrollierten S&S GmbH die Lizenz verweigert. In diesem Falle würde ich die Fressen der beinharten Kind-Jünger gerne mal sehen.


    Wirklich im Detail verstehen kann das 96-Geflecht aber wohl nur ein guter Wirtschaftsanwalt. Die RK als e.V. hätte sich vielleicht einen leisten können...


    Und dieses Herumreiten auf 'Erfolg auf Pump' ist typisch deutsch. Ein Verein bzw. eine Lizenzspielerabteilung kann, wie jedes Wirtschaftsunternehmen auch, hunderte Millionen Schulden haben und trotzdem absolut gesund sein. Solange die Kapitaldienstfähigkeit (das finanzielle Potenzial zur Rückzahlung der Schulden) gegeben ist und das Eigenkapital nicht 'aktiv mitarbeitet', ist alles gut. Das Problem ist, dass viele Vereine in ihrer Kalkulation wie selbstredend von horrenden Einnahmen aus internationalen Wettbewerben ausgehen und das ganze Konstrukt zusammenbricht, sobald der sportliche Erfolg ausbleibt. Das muss man Kind immerhin lassen, dass er diesbezüglich sehr konservativ agiert. Auf Schalke - aber eben auch in Hamburg oder früher in Dortmund - ist das zugegeben anders.


    Das Problem im Fußball ist aber generell, dass es einfach viel zuviele Unwägbarkeiten für nachhaltiges Wirtschaften gibt. Da wäre der sportliche Erfolg, der nur sehr bedingt planbar ist - aber auch das Verhalten von Sponsoren, der DFL und nicht zuletzt der Medienvermarkter. Glaubt jemand ernsthaft, dass die Preisspirale bei TV-Rechten ewig so weitergeht? Ein kleines kurzes Erdbeben hat es ja schon mit der Kirch-Pleite gegeben, und solche Krisen werden in Zukunft noch häufiger und schärfer eintreten. Und schon ist der langfristige Wirtschaftsplan jedes zweiten Bundesligisten im Arsch.

    Einmal editiert, zuletzt von CrayZD ()

  • Zitat

    Und dieses Herumreiten auf 'Erfolg auf Pump' ist typisch deutsch.


    Wieso? Du erklärst doch in den nächsten Zeilen völlig richtig, warum " Erfolg auf Pump" wirtschaftliches Harakiri ist?!
    Und ja, unabhängig von Kind ist mir der hannoversche Weg ( und der vieler anderer Vereine) lieber als der von Schalke und Co.
    Und zu dem grandiosen Konzept von Schalke kann ich nur lächelnd sagen:
    Die haben sich schon verpokert. Auch Schalke hat ( wie Köln und zwar schon vor dem Vermarktungsvertrag mit Netzer, eine total wachstumstötende Maßnahme mE) erhebliche Vermarktungsrechte in der Vergangenheit verkauft.


    Wie sagt mein Kumpel, der Köln Fan: " Rechte Tasche, linke Tasche" :)

  • Wieso? Du erklärst doch in den nächsten Zeilen völlig richtig, warum " Erfolg auf Pump" wirtschaftliches Harakiri ist?!


    Ich denke, Du hast ihn da mißverstanden. Harakiri ist es, Einnahmen fest einzuplanen, die aus per se unsicheren sportlichen Erfolgen resultieren sollen.


    Wenn Du aber auf Sicht von 20 Jahren davon ausgehen kannst, immer volle Hütte zu haben, dann macht es durchaus Sinn, ein kreditfinanziertes Stadion zu bauen.

  • Zitat

    Wenn Du aber auf Sicht von 20 Jahren davon ausgehen kannst, immer volle Hütte zu haben, dann macht es durchaus Sinn, ein kreditfinanziertes Stadion zu bauen.



    Selbstverständlich. Da dürfte Einigkeit herrschen.
    Von Heldt wird man allerdings nie den Satz hören "wir kalkulieren mit Platz 9, weil das die Platzierung ist, die die Kaderkosten deckt und alles andere verwenden wir für Schuldentilgung".
    Und so einen Weg würde ich von Seiten der DFL begrüßen.
    Aber gut, dass geht jetzt ziemlich weit weg von 50+1, sorry.

  • CrayZD, ich habe doch die Fundstelle(n) mitgeliefert. Auf meine Meinung kommt es nun wirklich nicht an.


    Worauf beziehst Du Dich? Auf die Sache mit dem FamFG? Das habe ich doch auch gar nicht explizit verneint, ich fand's nur merkwürdig. Aber in jedem Fall bezieht sich dessen Gültigkeit nur auf den Hauptband.


    Dass die Satzung einer Kapitalgesellschaft bei deren Gründung zwingend dem Gericht vorgelegt werden muss (und auch künftige Satzungsänderungen eintragungspflichtig sind) und dass diese Pflichtunterlagen im Sonderband zu finden sind und dieser öffentlich ist, das alles ist jedenfalls Fakt... falls das Registerrecht nicht in jüngerer Vergangenheit einmal komplett auf den Kopf gestellt wurde.

  • Grund der vielen Gesellschaften im 96 - Geflecht ist unter anderem auch, dass aktuell nicht der Konzernabschluss für die Lizenzierung die Grundlage ist, sondern der Einzelabschluss.
    Gerade auf Schalke wir damit ganz schön rumgespielt.
    Das wird aber soweit ich weiß ab nächstem Jahr nicht mehr so sein. Bisher hatte man dadurch jedoch einen sehr großen Spielraum die Kriterien der Lizenzierung zu erfüllen.

  • Ich habe immer noch das Gefühl mit jemanden zu schreiben, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Hattest Du eigentlich schon bei irgendeiner Aussage mal richtig geraten?


    Nur, damit sich keiner, der den Stuß lesen musste, lächerlich macht:
    Das Handelsregister ist öffentlich - aber - nicht alle Teile gehören zum öffentlich Teil des Handeslregisters. Das allgemeine Einsichtsrecht regelt § 9 HGB für den öffentlichen Teil. Aber der Hauptband ist gehört nicht zum öffentlichen Teil. Hier regelt der § 13 II FamFG das Einsichtsrecht und - tätärätä - ein berechtigtes wird gefordert. Das alles steht in zahlreichen Entscheidungen (OLG Hamm v 20.06.10, AzI-27 W 41/12 mit zahlreichen Nachweisen - übrigens der erste Treffer bei juris, wenn man nur § 9 HGB eingibt).


    Bevor ich Dir ein Bier ausgebe, bekommst Du erst einmal einen Büchergutschein.
    Edit: Wie zitiert man denn aus einem anderen Faden? Das ist für mich ähnlich schwer wie für Weasly das Zeug mit den Gesetzen.

    Mein Kompliment, das war jetzt die absolute Krönung der öffentlichen Zuschaustellung Deiner mangelnden Kenntnisse juristischer Sachverhalte!


    Jeder, der auch nur ein wenig Ahnung von Gesellschaftsrecht und Registereinträgen hat weiß, dass der Gesellschaftsvertrag einer GmbH im Sonderband des Handelsregisters und damit im öffentlichen Teil zu finden ist.


    Das hättest Du im Übrigen auch selbst herausfinden können, wenn Du in der Quellenrecherche nicht so furchtbar oberflächlich und amateurhaft vorgegangen wärst. Deine Unkenntnis wäre für sich betrachtet halb so schlimm, wenn Sie nicht so unheilvoll gepaart wäre mit einer geradezu bemerkenswerter Großkotzigkeit, über andere, die sich in der Materie wirklich auskennen, auch noch herzuziehen.


    Fazit: Große Klappe, aber nichts dahinter. Auf einen gemeinsamen Drink mit Dir verzichte ich gern.


  • Hallo CrayZD,


    wie ich hier gerade nach der Lektüre Deines Beitrags lese, hast Du es Oststadt ebenfalls schon völlig korrekt erläutert. Mal schaun, wie lange er braucht, um es wirklich zu verstehen.


    Auch abseits dieses Punktes fand ich Deinen Kommentar sehr lesenwert und ausgewogen. Nur eine Sache: Wann bitte habe ich je behauptet, dass die KGaA keine Kapitalgesellschaft sei? Natürlich ist sie das. Das war nie die Frage, um die es seinerzeit hier in der Diskussion ging.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • So, dass war mein letzter Kommentar. Für die nächsten zwei Wochen werde ich gww sein. Da, wo die Kaffeebohnen wachsen und irgendwelche Typen ein kleines Fußballtunier ausspielen.


    So long, Euer Hochwohlgeboren.

  • Wann bitte habe ich je behauptet, dass die KGaA keine Kapitalgesellschaft sei?


    Öhhh, hier.



    Alternativ auch hier (wobei man den Zusatz "aA" natürlich immer überlesen kann.)


    Hier auch noch mal, diesmal untermauert mit fehlenden Lateinkenntnissen.


    --- Ich habe übrigens ein Kopie der Satzung beantragt. Mal sehen, ob es klappt und ich die von Dir zitierte Stelle finde.


  • Öhhh, eben nicht.


    Wenn Du juristischer Zauberlehrling mal genau lesen würdest, was ich da seinerzeit geschrieben habe, dann wird auch Dir auffallen, dass ich an der von Dir zitierten Stelle lediglich ein paar einführende Aussagen zu den entscheidungs- und haftungsrechtlichen Aspekten einer GmbH & Co. KG Konstruktion im Allgemeinen gemacht hatte. In dem Rahmen dessen habe ich nebenbei nur ausgeführt, dass es sich bei einer KG "im Kern um eine Personengesellschaft" handelt, was inhaltlich so auch völlig korrekt ist, wie Dir jeder kundige Jurist auf Nachfrage bestätigen wird.


    Das eine KGaA dagegen eine Zwittergesellschaft aus personenrechtlichen Kern darstellt, welche aber als Aktiengesellschaft - gesellschaftsrechtlich betrachtet - naturgemäß nur eine Kapitalgesellschaft sein kann, ist doch logisch und bedurfte daher keiner gesonderten Erwähnung. Ich habe es aber vor allem deshalb unterlassen, dies extra zu erwähnen, weil die gesellschaftsrechtliche Einordnung der Kommanditisten für die Frage der Entscheidungsgewalt absolut irrelevant ist. Es ist nämlich völlig egal, ob es sich bei dem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt des Unternehmens um eine "klassische" GmbH & Co. KG, somit um eine Personengesellschaft oder wie im vorliegenden Fall unseres Klubs um die Sonderform einer GmbH & KGaA und damit um eine Kapitalgesellschaft handelt, für die Frage der Haftung und Entscheidungsgewalt macht dies keinen Unterschied. In beiden Fällen haften die Kommanditisten nur mit Ihrer Kapitaleinlage, während die GmbH als Komplementärin voll haftet und für unsere Diskussion noch viel bedeutsamer, uneingeschränkte Rechte in Bezug auf die Geschäftsführung hat. Und nur um diesen Punkt ging es in meinem Beitrag.


    Im konkreten Fall von Hannover 96 bedeutet dies: Die Entscheidungsgewalt liegt ausschließlich bei der Hannover 96 Management GmbH bzw. deren Geschäftsführer und der heißt Martin Kind. Und der Hannoversche Sportverein von 1896 eV. kann auf ihn als Geschäftsführer weder über den Restanteil von ca. 16 % Anteil an der KGaA noch über die Mehrheitsbeteiligung an der Komplementärgesellschaft in nennenswerter Form Einfluß nehmen, geschweige dem beseitigen. Die Gründe, warum dies so ist, kennst Du mittlerweile.


    Nichts anderes als das wollte ich Sujo auf seinen Einwand hin, dass man über den eV. doch MK im Rahmen der KGaA noch aufhalten könnte, erläutern, bis Du plötzlich mit Deinem großmäuligem und vor allem unqualifizierten Gezeter auftauchest, dass das alles doch kompletter Unfug sei, was ich da geschrieben hätte und die Diskussion daraufhin eskalierte.


    So Oststadt, nun aber auf zum Amtsgericht! Die Hannover 96 Management GmbH wird dort unter der HRB 58240 geführt. Brauchst Du noch eine Wegbeschreibung dahin oder findest Du die Registerabteilung auch allein?

  • Ich finde den Ton, den du seit deinem Anfang hier anschlägst, schlicht zum kotzen. Es wäre im Interesse vieler User hier, wenn du an das Thema sachlich und verständlich herangehst anstatt hier deinen kleinlichen Pimmelkrieg zu führen. Der Glaubwürdigkeit deiner Aussagen verhilft das nicht.