Nur, damit sich keiner, der den Stuß lesen musste, lächerlich macht:
Das Handelsregister ist öffentlich - aber - nicht alle Teile gehören zum öffentlich Teil des Handeslregisters. Das allgemeine Einsichtsrecht regelt § 9 HGB für den öffentlichen Teil. Aber der Hauptband ist gehört nicht zum öffentlichen Teil. Hier regelt der § 13 II FamFG das Einsichtsrecht und - tätärätä - ein berechtigtes wird gefordert. Das alles steht in zahlreichen Entscheidungen (OLG Hamm v 20.06.10, AzI-27 W 41/12 mit zahlreichen Nachweisen - übrigens der erste Treffer bei juris, wenn man nur § 9 HGB eingibt).
Vorsicht! Da muss ich Winsley glatt mal Recht geben, auch wenn es mir widerstrebt...
Was Du schreibst, ist zwar grundsätzlich richtig (wobei ich als juristischer Laie nicht beurteilen kann, ob wirklich das FamFG die Einsicht in das Handelsregister regelt... klingt etwas merkwürdig ;)).
Aber: die Satzung sollte meines Wissens im (öffentlichen!) Sonderband zu finden sein. Zusammen mit allen anderen Unterlagen, die dem Gericht im Rahmen der Eintragung vorgelegt wurden. Und dazu ist eine Kapitalgesellschaft (die die KGaA nunmal trotz aller Proteste von Winsley ist, und eine GmbH sowieso) gesetzlich verpflichtet! Soll heißen: die Satzung jeder Kapitalgesellschaft ist am Registergericht öffentlich einsehbar (heute i.d.R. elektronisch).
Verzettelt Euch nicht in dämlichen Spielchen, wer von Euch angeblich der Idiot ist. Anhand Eurer bisherigen Einlassungen wage ich zu behaupten, dass Ihr in Sachen Wirtschaftsrecht beide ziemliche Noobs seid, genau wie ich größtenteils ja auch. Und wir sind uns glaube ich einig, dass ein Großteil des Kind'schen 96-Konzerngeflechts dazu dient, 'lästige' DFB- und DFL-Vorschriften zu umgehen. Relativ einfach ist dabei noch das S&S-Konstrukt zu verstehen, das einfach dazu dient, die 20-Jahre-Klausel bei 50+1 komplett auszuhebeln. Das ist so frappierend dämlich simpel, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass daran von Verbandsseite nicht gedacht wurde. Vermutlich sind die Bedingungen ausreichend schwammig formuliert, dass man trotzdem rechtlich auf der sicheren Seite ist, wenn man einer 96-Profiabteilung in der Hand einer von Scheichs kontrollierten S&S GmbH die Lizenz verweigert. In diesem Falle würde ich die Fressen der beinharten Kind-Jünger gerne mal sehen.
Wirklich im Detail verstehen kann das 96-Geflecht aber wohl nur ein guter Wirtschaftsanwalt. Die RK als e.V. hätte sich vielleicht einen leisten können...
Und dieses Herumreiten auf 'Erfolg auf Pump' ist typisch deutsch. Ein Verein bzw. eine Lizenzspielerabteilung kann, wie jedes Wirtschaftsunternehmen auch, hunderte Millionen Schulden haben und trotzdem absolut gesund sein. Solange die Kapitaldienstfähigkeit (das finanzielle Potenzial zur Rückzahlung der Schulden) gegeben ist und das Eigenkapital nicht 'aktiv mitarbeitet', ist alles gut. Das Problem ist, dass viele Vereine in ihrer Kalkulation wie selbstredend von horrenden Einnahmen aus internationalen Wettbewerben ausgehen und das ganze Konstrukt zusammenbricht, sobald der sportliche Erfolg ausbleibt. Das muss man Kind immerhin lassen, dass er diesbezüglich sehr konservativ agiert. Auf Schalke - aber eben auch in Hamburg oder früher in Dortmund - ist das zugegeben anders.
Das Problem im Fußball ist aber generell, dass es einfach viel zuviele Unwägbarkeiten für nachhaltiges Wirtschaften gibt. Da wäre der sportliche Erfolg, der nur sehr bedingt planbar ist - aber auch das Verhalten von Sponsoren, der DFL und nicht zuletzt der Medienvermarkter. Glaubt jemand ernsthaft, dass die Preisspirale bei TV-Rechten ewig so weitergeht? Ein kleines kurzes Erdbeben hat es ja schon mit der Kirch-Pleite gegeben, und solche Krisen werden in Zukunft noch häufiger und schärfer eintreten. Und schon ist der langfristige Wirtschaftsplan jedes zweiten Bundesligisten im Arsch.