Hannover 96 sperrt unschuldige Fans aus!

  • Ja. Meistens glaube ich durchaus, was ich so schreibe. Ich habe auch schon so manches erlebt, zB: Eine "Razzia" im Laden mir naher stehender Personen, weil eine Krankenkasse mit hanebüchenen Vorwürfen einen Durchsuchungsbeschluß erschwindelt hatte und wo weder Staatsanwaltschaft noch zuständiger Richter genauer hingesehen hatten... - An den Vorwürfen war übrigens nix dran, Einstellung nach 170 ;) - Aber der Rufschaden war erlitten. Der Geschäftsbetrieb über Monate behindert. Und die Anwälte kosteten auch Geld. Soviel dazu.


    Ja, 1998er, der Verein ist als Veranstalter von Massenveranstaltungen sehr wohl gehalten, Hinweise zu berücksichtigen, die auf Störungen beim Ablauf der Veranstaltung (hier: ein Fußballspiel) hinweisen können. Außerhalb von Teilen der Fankultur - und damit locker bei rund 99,96% der Gesellschaft - gelten Hinweise der Polizei, die von eben jener Mehrheit auch als vertrauenswürdiges Organ des Staates angesehen wird, als durchaus ernst zu nehmen. Einfach unter den Tisch fallen jedenfalls lassen kann der Verein diese nicht. Daraus würden sich im Falle von Schäden/Ausschreitungen auf jeden Fall haftungsrechtliche Fragen für den Verein gegenüber eventuell Geschädigten ergeben.


    In Eurem Fall ist die Sache zu einem guten Ende gekommen. Das sollte doch erstmal ein Grund zur Freude sein. Leben muss jedoch jeder in diesem Lande damit (siehe oben), dass die Aufklärung von Sachverhalten Zeit bedarf. In eurem Fall hat sich der Verein Zeit genommen. - Der Verein hat jedoch alle Aspekte in Sachen Verantwortung als Veranstalter zu prüfen (siehe oben), - und dass geht über die rein strafrechtlichen Aspekte hinaus; es sind eben auch zivilrechtliche Aspekte abzuwägen. Ärgerlich für Euch, keine Frage. Ihr habt ein Spiel versäumt.


    @Exil


    Du bist reiner Theoretiker. Kann das sein? - Oder hast Du schon mal Verantwortung für eine Veranstaltung - mit allen zivilrechtlichen Folgen - übernommen? Es handelt sich bei der hier behandelten Frage nicht ausschließlich um ein strafrechtliches. Von Vereinsseite handelt es sich - im Gegenteil - um ein vorwiegend zivilrechtliches Problem, nämlich dann, wenn die Jungs irgendjemandem (was ich hiermit nicht unterstellen will) Schaden zufügen und dann herauskommt, dass der Verein Hinweise der Polizei nicht beachtet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von LordJerry ()

  • Dank der Androhung einer Klage durch unseren Rechtsbeistand, hat sich 96 kurz vor dem Ablauf der gesetzten Frist dazu entschieden die Stadionverbote ohne weitere Kommentare aufzuheben.


    freut mich für die jungs.

  • Ich finde die Stellungnahmen ganz interessant. Die Lunten scheinen zwar, wie du angemerkt hast, schon zu brennen, aber wenn sie bei allen lang genug sind könnte der Thread interessant und (für mich) aufklärend sein.


    (Glückwunsch für die Jungs)

  • Es mag sein, dass die Polizei von einigen Teilen der Fans als vertrauenswürdig eingestuft wird.
    Wie dieser Fall aber eindrucksvoll verdeutlicht, entscheiden Gesetze und der Rechtsstaat darüber, was rechtens ist und nicht die Polizei.


    Gerade von einem professionellen Verein, so wie sich 96 zumindest in der Außendarstellung präsentiert, mit einem eigenen Sicherheitsbeauftragten, erwarte ich persönlich, dass dieser derartige Hinweise zur Kenntnis nimmt und sachlich prüft und nicht blind befolgt.
    Denn aufgrund der von Dir jetzt schon mehrfach geschilderten Rechtslage, besteht eben nur eine abzuwegende Gefahr durch Personen, die gem. dem geltenden Gesetz verurteilt worden sind.
    Ein bloßer Verdacht (hier:eine Einstellung, die einem Freispruch gleichzusetzen ist) reicht in diesem Fall, wie bereits mehrfach geschildert, nicht aus, sonst hätte sich 96 ja sicherlich nicht durch eine bloße Klageandrohung dazu bewegen lassen, die Stadionverbote aufzuheben.


    Im übrigen wär ich Dir sehr dankbar, wenn Du nicht weiter bewusst faktisch falsch(obwohl mehrfach darauf hingewiesen und belegt) in diesem Thema argumentieren würdest, ermüdet den einen oder anderen doch schon stark.


  • Denn aufgrund der von Dir jetzt schon mehrfach geschilderten Rechtslage, besteht eben nur eine abzuwegende Gefahr durch Personen, die gem. dem geltenden Gesetz verurteilt worden sind.
    Ein bloßer Verdacht (hier:eine Einstellung, die einem Freispruch gleichzusetzen ist) reicht in diesem Fall, wie bereits mehrfach geschildert, nicht aus, sonst hätte sich 96 ja sicherlich nicht durch eine bloße Klageandrohung dazu bewegen lassen, die Stadionverbote aufzuheben.


    Folge ich dem LordJerry-Standpunkt, hat 96, um uns Fans vor einer Gefahr für unsere Unversehrheit zu schützen, diese Leute weiterhin ausgesperrt. Er korrigiere mich, wenn ich ihn mißverstanden habe.
    Ist 96 unsere Unversehrheit plötzlich egal, wenn die Personen, die offensichtlich so gefährlich sind, dass man sie präventiv von seinen Veranstaltungen aussperrt, mit Klage drohen? Sprich, der Schutz unserer Besucher steht vor den Ansprüchen Einzelner, solange diese Einzelnen das hinnehmen. Verursacht die Ausperrung dieser Einzelnen aber Arbeit und Kosten, die über einen Brief hinausgehen, stellen wir die Sicherheit der Zuschauer wieder hinten an?

    Einmal editiert, zuletzt von Schneppe ()

  • Schneppe


    Da Du mich direkt ansprichst, antworte ich darauf noch: Dass eine Klagedrohung den Verein zu einem Umschwenken in seiner bisherigen Sicht der Dinge bewogen hat, ist erstmal nur eine Vermutung. Es könnte genauso gut sein, dass die Klagedrohung den Vorgang lediglich beschleunigt das Ergebnis selbst aber nicht verändert hat.


    Zur Frage warum 96 die Jungs ausgesperrt hat:


    Die Haftung, denen sich ein Veranstalter ausgesetzt sieht, erfordert natürlich weitgehende Überlegungen des Vereins. Beispiel: Was geschieht wenn Pyrotechnik in einen "Kundenblock" fliegt und daraus eine Massenpanik mit Verletzten oder gar Toten entsteht? Kann der Veranstalter hier herangezogen werden? Was ist mit dem "Imageschaden"? - Diese Fragen berühren ausschließlich die wirtschaftlichen Belange des Vereins und sind mitnichten eine rechtsstaatliche Frage.


    Ich habe also versucht, ein Verständnis für den Blickwinkel zB von Martin Kind zu wecken. Es ging mir keinesfalls darum, diesen Blickwinkel gutzuheißen oder irgendwie zu bewerten.


    In Hinblick auf die betroffenen 17 übrigens glaube ich an deren Unschuld! Ferner glaube ich, dass der Verein "polizeiliche Hinweise" nicht ausser Acht lassen darf, aber auch hier maße ich mir keine Bewertung zur Qualität dieser "Hinweise" an. Da ist alles möglich: Von einer Verwechslung der Betroffenen bis hin zu einem willkürlichen "Racheakt" seitens der Behörde.


    Bei 96 wiederum sind auch mehrere Möglichkeiten denkbar: Schlamperei in der Bearbeitung, übertriebene Vorsorge des Veranstalters für die zahlenden Kunden bis hin zur bewußten Ausdehnung des SV (unter höchster Beanspruchung der Dehnbarkeit geltenden Rechts), um damit ein Exempel zu statuieren und eine gewisse Abschreckung aufzubauen.


    Woran ich aber auf keinen Fall glaube: An einen bewußten Rechtsbruch unseres Vereins. - Und dass war hier ursprünglich thematisiert worden.


    1998er



    Zitat

    ...Denn aufgrund der von Dir jetzt schon mehrfach geschilderten Rechtslage, besteht eben nur eine abzuwegende Gefahr durch Personen, die gem. dem geltenden Gesetz verurteilt worden sind. ...


    Das wird durch Wiederholung nicht richtiger. Das (unsägliche) BGH-Urteil sagt in exakt diesem Punkt etwas anders: Allein die (vermutete) Nähe zu Tätern würde demnach ausreichen, dem Veranstalter im Rahmen einer Güterabwägung die Handhabe für ein SV zu geben. Ich habe versucht, diesen Skandal (insbesondere die Beweislastumkehr) heraus zu arbeiten, um die Diskussion voran zu bringen. Nimmt man diese aktuelle Rechtsprechung nicht zur Kenntnis und beruft sich ständig auf den "Rechtsstaat", dann erweist man auch einer guten Sache am Ende einen Bärendienst... Warum wird wohl sonst eine Verfassungsbeschwerde erwogen? Eben weil hier ein neuer (gefährlicher) Standard im Rechtsstaat gesetzt wurde. - Bitte unterstelle mir nicht, ich würde das gutheißen (das gegenteil ist der Fall), nur weil ich darauf hinweise.




    @Alle


    Ich möchte zu diesem Thema ungern weiter mißverstanden werden. Fragen beantworte ich gern per PN. Aus der Diskussion bin ich raus. Bitte respektiert dies und verzichtet auf persönliche Einschätzungen zu meinem Standpunkt oder meiner Person. Danke.

    2 Mal editiert, zuletzt von LordJerry ()

  • Ich gebe zu, mich da etwas schwammig ausgedrückt zu haben. Mein Fehler!


    Abschließend sei bemerkt, auch durch mehrfache Wiederholung deiner Interpretation des BGH-Urteils wird diese nicht richtiger, da hier zwischen Einstellung nach §170 II und §153 unterschieden wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von 1998er ()