Also mal was zum Thema verständnisloses Lächeln:
die VO in Niedersachsen sagt, ich darf aus "touristischen Zwecken" meine Zweitwohnung im Harz nicht benutzen. Der Landkreis Goslar legt das jetzt dahingehend aus, dass ich sie nutzen darf, wenn ich 4 und mehr Nächte dort bleibe.
Jetzt fahre ich also in meine Zweitwohnung, will 4 Nächte bleiben... und bekomme vor der 2. Nacht hohes Fieber; dann muss ich trotzdem dableiben, damit ich kein Bußgeld bekomme?
Und wenn der Polizist am ersten Tag klingelt und fragt, wie lange ich bleiben will, dann sage ich einfach: 4 Nächte?
Also, es spinnen irgendwie nicht nur die Römer, sondern auch die Harzer....