Was geht Euch auf die Nerven? Der ultimative Beschwerdefaden.....

  • Kann mich da mal jemand aufklären?


    Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage die angezeigt wird? So quer kann ich gar nicht denken.

    Das war von Anfang an die Taktik der CDU. Laschet selbst hat ja verkündet, dass da eine Hackerin an die Daten gekommen sind. Die haben das Selbstbild, dass ihre Arbeit richtig war und jemand sich von außen reingehackt hat um an die Daten zu kommen. Quasi eigenes Unvermögen mit Hackerangriff überspielen.


    Und das wird auch klappen. Dem Großteil der CDU Zielgruppe wird genau das ausreichen. Das die Klage dann bald fallengelassen wird, ist irrelevant.

  • Kann mich da mal jemand aufklären?


    Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage die angezeigt wird? So quer kann ich gar nicht denken.


    Du kannst Sicherheitslücken nur aufdecken, indem Du drin rumstocherst.


    Wenn Du aber nicht drin rumstocherst, um sie aufzudecken, stochern nur "die Bösen" drin rum und veröffentlichen die Lücke nicht.


    IT-Firmen sind von daher in der Regel dankbar, wenn jemand ihre Sicherheitslücken aufdeckt, aber, statt Schaden anzurichten oder die Lücke auszunutzen, sie dem Betreiber meldet, wie hier geschehen.

  • Bleibt die Frage, ob bereits das "herumstochern" in Daten, welche im www frei zugänglich sind, in irgendeiner Weise "strafbar" sein kann. Oder was für Taten sind dann der Schritt zur Strafbarkeit?

  • In der Thematik stecke ich nicht mehr so drin.


    Aber es war nicht immer verboten. Irgendwann hat das mal diese oder eine der Vorgängerregierungen kriminalisiert.


    Okay, ich hab' nachgeguckt: 2007. Ich würde mal vermuten: Mit den Stimmen der CDU. Und das war schon damals umstritten.

  • § 202a StGB: "Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“


    Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Sicht wurden die Daten nicht besonders gesichert und waren frei zugänglich.


    Edit: Zugangssicherungen wurden eigentlich auch keine überwunden

  • Bleibt die Frage, ob bereits das "herumstochern" in Daten, welche im www frei zugänglich sind, in irgendeiner Weise "strafbar" sein kann. Oder was für Taten sind dann der Schritt zur Strafbarkeit?

    Hier beschreibt Lilith ihren "Hack"


    https://lilithwittmann.medium.…igitalisiert-a3e9a0398b4d


    Bemerkenswert finde ich in dieses hier:


    Zitat

    Ich wurde auf die App am 11.05.2021 via Twitter aufmerksam, weil sich dort Menschen fragten, wie die Datenerfassung der App aus einer Datenschutzperspektive legal sein kann. Das Team um CDU Connect antwortete auf diese Frage, das die App überhaupt keine personenbezogenen Daten erfassen würde.

  • Gönn dir zwischendurch mal ein Hotel, hab ich mir gedacht. Schön mal in Ruhe und in einem richtigen Bett schlafen. Schlauerweise habe ich keinen besonderen Rechercheaufwand betrieben und bin direkt in der dänischen Version der Reeperbahn gelandet, inkl. Stripschuppen unter meinem Fenster. Wenigstens musste ich das Zimmer nicht stundenweise buchen und die Damen an der Rezeption machten auch einen durchweg soliden Eindruck…

    Ach so und neben einem Täfelchen Schokolade lagen Ohrstöpsel auf dem Nachttisch.