Datenschutz?
Ist aber letztendlich egal, ob die dann eine Liste mit Deinem Namen führen oder Du das Zertifikat mit Namen lieferst.
Datenschutz?
Ist aber letztendlich egal, ob die dann eine Liste mit Deinem Namen führen oder Du das Zertifikat mit Namen lieferst.
3G am Arbeitsplatz, in Ordnung.
Die Verwaltung will aber ab morgen von jedem einen Impfnachweis bei sich hinterlegt haben.
Warum reicht es nicht aus, das Ding einmal vorzuzeigen, die notieren sich das, von mir aus auch mit dem Datum der letzten Impfung, und haben alle auf ihrer Liste.
Oder mach ich insoweit einen Denkfehler ?
Die werden sicher nicht deinen Impfpass sich da hinlegen, sondern sich das Notieren bzw. eine Kopie machen.
Der Arbeitgeber ist durch die Änderung in 3G am Arbeitsplatz in der Pflicht, eben dafür Sorge zu tragen.
Den Impfzustand in Listen archivieren dürfen sie glaube ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, daß sie den Nachweis ansehen dürfen und Du anschließend dann eine Kopie in eine versiegelte Wahlurne werfen dürftest. Wer die Wahlurne dann öffnen dürfte, keine Ahnung. Eventuell das Gesundheitsamt oder die Staatsanwaltschaft, um Deinen gefälschten Impfnachweis zu überprüfen.
Hast Du Dir denn noch keinen QR-Code geholt? Dann bekommt der Arbeitgeber nämlich nur die Info, daß Du ein gültiges Zertifikat hast, aber nicht, ob du geimpft oder genesen bist. Und auch nicht wo, wann und womit Du geimpft bist.
Oder reicht das Zertifikat nach den neuen Regeln nicht? Das könnte der AG dann ja täglich scannen und prüfen, ob es abgelaufen ist.
Edith sacht selbst das Datum kann zu einem negativen Eindruck auf den AG führen. "Wieso haben Sie als Mitarbeiter im Gesundheitswesen sich denn erst im November impfen lassen?". Oder "wieso haben Sie als 22-jähriger denn schon im Januar die erste Impfung bekommen? Risikopatient?"
Doch, QR-Code habe ich.
Und den Rest weiß er sowieso... ich wurde (u.a.) zusammen mit vier Ladies aus der Verwaltung hier geimpft (Zweitimpfung), arbeitgeberseits im angegliederten Jugendknast.
Es soll wohl v.a. darum gehen, dass man bei Kontrollen des Ordnungsamts die Nachweise hat, hab ich mir inzwischen sagen lassen. Na denn, ab dafür...
Den Impfzustand in Listen archivieren dürfen sie glaube ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, daß sie den Nachweis ansehen dürfen und Du anschließend dann eine Kopie in eine versiegelte Wahlurne werfen dürftest. Wer die Wahlurne dann öffnen dürfte, keine Ahnung. Eventuell das Gesundheitsamt oder die Staatsanwaltschaft, um Deinen gefälschten Impfnachweis zu überprüfen.
Dürfen sie, aber nur 6 Monate.
Scheiss auf Datenschutz.
Wir haben eine Pandemie, die gilt es schnellstmöglich zu beenden oder zu verbessern.
3G am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt dahin.
Doch, QR-Code habe ich.
Und den Rest weiß er sowieso... ich wurde (u.a.) zusammen mit vier Ladies aus der Verwaltung hier geimpft (Zweitimpfung), arbeitgeberseits im angegliederten Jugendknast.
Es soll wohl v.a. darum gehen, dass man bei Kontrollen des Ordnungsamts die Nachweise hat, hab ich mir inzwischen sagen lassen. Na denn, ab dafür...
In der App kannst du vom Zertifikat eine PDF erstellen.
Prima, danke.
Den Impfzustand in Listen archivieren dürfen sie glaube ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, daß sie den Nachweis ansehen dürfen und Du anschließend dann eine Kopie in eine versiegelte Wahlurne werfen dürftest. Wer die Wahlurne dann öffnen dürfte, keine Ahnung. Eventuell das Gesundheitsamt oder die Staatsanwaltschaft, um Deinen gefälschten Impfnachweis zu überprüfen.
Dürfen sie, aber nur 6 Monate.
Dann ist das aber vermutlich über dieses neue Gesetz gedeckt. Dozenten beispielsweise mußten den Impfstatus ihrer Studenten täglich erneut checken und durften sich keinerlei Notizen über den Impfstatus machen.
Vielleicht gibt es auch nochmal nen Unterschied zu den Testergebnissen bei 3G in Firmen, da habe ich heute gelesen das es 6 Monate sind. Aber jeden Tag neu bei hunderten von Mitarbeitern abfragen würde ja überhaupt keinen Sinn machen.
Das mit den maximal 6 Monaten bei Betrieben ist auf jeden Fall richtig, siehe die entsprechenden FAQsdes Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was mich da etwas wundert, ist die Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen. Bei Genesenen soll man explizit darauf achten, dass der Status ja vor dem 19.03.22 ablaufen kann. Die Wahrscheinlichkeit mag bei Geimpften zwar geringer sein, aber auch dort könnte das Zertifikat ja vorher ugültig werden.
Nee, weil es m.W. keine "Gültigkeitsdauer" für geimpft gibt, wohl aber für genesen
Ach, dann ist das nur ein technisches Ablaufdatum in der App?
Der digitale Impfnachweis gilt tatsächlich erstmal nur ein Jahr. Man hat sich bei der Einführung offen gehalten, ob man ihn dann nach einem Jahr "einfach so" verlängern kann, oder ob die Impfwirkung nach einem Jahr so stark abgeklungen ist, daß man ihn nur nach Boostern verlängern kann.
Alles anzeigenKorrektur Physik-Übungsaufgaben für Erstsemester im Lehramt.
Meine Güte, das ist ein Geschludere. Und wie viele von denen selbst die einfachsten Dinge nicht können. Okay, bei denen ist Corona natürlich voll durchgeschlagen während des Abiturs. Aber trotzdem. Nach jetzt vier Übungszetteln kann man so langsam ja mal eine Niveau- und Struktursteigerung erwarten. Ich hab so keinen Bock da jede Woche einen ganzen Arbeitstag reinstecken zu müssen, nur um Fehler über Fehler zu korrigieren.
Ich wiederhole mich. Meine Worte in der Vorlesung waren letzte Woche wohl noch lange nicht deutlich genug.
Da ich heute dann zufällig auch noch die Vorlesung übernehmen durfte, habe ich eingangs mal ganz freundlich meine Musterlösung präsentiert. Ich denke, jetzt sollten es einige geschnallt haben, wie so eine Lösung aussehen sollte.
Das ist löblich!
Warum reicht es nicht aus, das Ding einmal vorzuzeigen, die notieren sich das, von mir aus auch mit dem Datum der letzten Impfung, und haben alle auf ihrer Liste.
Oder mach ich insoweit einen Denkfehler ?
So wird es bei uns gemacht. Impfzertifikat (im Idealfall auf dem Handy mit der App) vorzeigen, die notieren das in eine Liste - fertig.
Nach sechs Monaten läuft laut "Anleitung" vom Ministerium nur der Genesenenschutz ab.