Alles anzeigenVon den Zuzahlungen befreit wirst du, wenn du mehr als 2% als Chroniker mehr als 1% deines Jahreseinkommens zahlen müsstet, und das auch erst rückwirkend,
Als Chroniker geht das auch im Voraus. Man muss dann die 1% (bei meiner Mutter gemessen an der Rente) an die KK zahlen, und bekommt dann einen Ausweis über die Zuzahlungsbefreiung.
Ah, danke...das wußte ich nicht, warum hat mir die KK das nicht gesagt?
<<Kontaktiert mal die Barmer...
Genau aus diesem Grund hatte ich mir eine Betreuung beantragt, die Idee dahinter war auch gut, nur die Betreuerin dann nicht so, weshalb ich die Betreuung wieder hintendran gegeben hab...was ich jetzt bereue und ja, auch mir macht das Angst und ist ein Grund meiner schlaflosen Nächte.
Das geht meines Wissens auch bei der normalen Zuzahlungsbefreiung, nicht nur über die Chronikerregelung.