Hätte der Rennradfahrer einen Schaden wäre es wahrscheinlich dennoch schwer aus der Tierhalterhaftung vollkommen rauszukommen, auch wenn er sich so benommen hat wie beschrieben. Die Beweisaufnahme wäre ja schon das erste Problem. Hier mal ein Fall auf einem Geh- und Radweg aus Hamburg allerdings mit einem unangeleinten Hund. Allerdings sind die Radfahrer so dicht vorbeigefahren, dass eine Leine wohl kaum einen Unterschied gemacht hätte.
Was genau steht da jetzt drin? Das sind ja 1000 Seiten.