Hannover 96 - Augsburg 2:0

  • Ich möchte mal wieder über die seit 3 Spielen nun anhaltende Alkoholkrankheit in den Reihen über mir berichten:


    Wir hatten wieder einige Leute die über Sitze geklettert sind, die allerdings nicht mehr in der Lage waren. Unmöglich wieviele SUPERBETRUNKENE in der letzten Zeit in meiner Nähe sind. Ich meine so betrunken dass man eben dadurch belästigt wird. Wir von der ESKH sind sicher nicht die nüchternsten, aber das was die Leute wieder abgezogen haben ist nicht feierlich. Da wird man 5 Minuten lang kontrolliert, auch wenn man um die Ecke beim Getränkestand war und die Vollbreiten die nicht mehr laufen können werden ignoriert. Stört mich mehr als jede Pyroaktion oder Schlägerei. Gab auch wieder einen zu Betrunkenen der auf seinem Sitz schlief. :nein:

  • Das Aufemsitzschlafen ist doch in Ordnung..
    Wie sollen die Ordner definieren, wer zu betrunken fürs Stadion ist, und wer "OK besoffen" ist? Die Lösung hieße dann Alkoholkontrollen am Einlass. Will man das wirklich?
    Ich nicht.

  • Auch wenn die Diskussion hier ins OT abdriftet: gegen Dortmund wurde ich direkt nach dem Einlass ins Stadion von zwei Ordnern kontrolliert und musste pusten. Ich hatte zuvor über einen Zeitraum von 3 Std. zwei Bier getrunken und hätte (nach Atemalkoholkonzentration, die außerdem bekanntermaßen wenig aussagekräftig ist) noch locker Auto fahren dürfen. Nach eigener Ansicht und der meiner Begleiter war ich in keinster Weise "auffällig".


    Die Art und Weise, wie die Kontrolle durchgeführt wurde, empfand ich als Vereinsmitglied und langjähriger DK-Inhaber als völlig unangebracht, meiner Ansicht nach handelte es sich dabei im Zusammenhang mit dem Hausverbot und der Flyeraktion um pure Gängelei oder Machtdemonstration seitens des Vereins.


    Auch in dieser Hinsicht würde ich mir übrigens Klarkeit in der Stadionordnung wünschen. In § 7 ABs. 1 ist dort zu lesen "Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus der Stadionanlage verwiesen werden. Das Gleiche gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen." Im Zusammenhang mit einer Veranstaltung wie einem Fußballspiel, bei der ein nicht unwesentlicher Teil der Besucher bereits vor Betreten des Veranstaltungsgeländes Alkohol komsumiert und bei der Bier im 1-L-Becher verkauft wird, hätte man folglich eine Handhabe gegen mindestens jeden zweiten im Stadionrund. Also wo ist die Grenze? 0,5 ‰, 1,3 ‰, 1,6 ‰, Gutdünken des Oberorders,...? Man weiß es nicht :ahnungslos: