DFB-Pokal-Achtelfinale: BVB vs. Hannover 96 - Stimmung, Anreise und Drumherum

  • Bin jetzt endlich wach. 1x "Scheiß Polen" zu rufen fällt nicht unter § 130 StGB. Und was ist daran bitte "rassistisch"? Ausländer-, fremdenfeindlich trifft es eher. Macht das Ganze nicht besser. Aber ansonsten bitte die Kirche im Dorf lassen. Nicht jede dümmliche Ungehörigkeit ist gleich eine Volksverhetzung.

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  • Ist das nicht so eine Geschichte wie "ACAB" oder "Soldaten sind Mörder"?


    Oder sind "die" Polen ein abgrenzbares Kollektiv?

  • Du bringst hier die Tatbestände "Volksverhetzung" und "Beleidigung" durcheinander (kein Vorwurf an Dich).


    Mir ging es hier nicht darum, ob "die Polen" eine "beleidigungsfähige Personenmehrheit" sind, sondern wann eine Volksverhetzung wirklich eine solche ist. Und das ist unter anderem nur dann der Fall, wenn der Ausruf "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", erfolgt.